Freiw. versichert und Selbständig. Beitragsnachzahlung....

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Tammy77
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Freiw. versichert und Selbständig. Beitragsnachzahlung....

Beitragvon Tammy77 » 05.07.2012, 20:49

Hallo zusammen,

ich habe da ein ziemliches Problem, das mir wirklich erst vor ein paar Tagen durch Gespräche mit anderen bewusst geworden ist, und jetzt wo ich mich schon im WWW etwas mehr mit der Materie befasst habe, muss ich wohl sagen das ich ziemlich dumm und naiv war...

Sachlage:

Durch Arbeitsverhältnis in der GKV pflichtversichert. Danach seit ca. 2002 in der GKV freiwillig versichert. Jetzt war ich bis 2011 ohne feste Arbeit, lediglich habe ich in der Zeit teilweise eine Selbständige Tätigkeit ausgeübt. Hauptsächlich 2003-2007. 2008-2010 hatte ich nur noch ein paar Steuerliche Altlasten aber gewerblich tätig war ich nicht.

Das Problem ist das ich meiner Kasse die Selbständigkeit nicht gemeldet hatte und da die mit meinen Angaben immer zufrieden waren und nie einen Steuerbescheid oder sonstige Nachweise wollten, ist das auch nicht "aufgeflogen".
Ich weiß ich muß mich um meinem Versicherung kümmern, allerdings hätte mein Steuerberater ja auch merken können, daß ich mit der Selbständigen Tätigkeit nicht den niedrigsten Beitragssatz zahlen kann und das da was nicht korrekt läuft...

Bis jetzt ist die Sache noch nicht aufgeflogen, aber wohl nur eine Frage der Zeit. Wenn selbst die IHK Daten vom FA erhält wird das bei der Kasse wohl auch bald so sein. Außerdem bin ich schon ein ehrlicher Mensch und möchte meiner Pflicht auch nachkommen. Kann man mir in meiner Blödheit schon Vorsatz vorwerfen, was ja bedeutet die Kasse kann in 30 Jahren kommen und einen Riesenbetrag fordern plus heftigen Zinsen. *omg*

Meine Gedanken:
Vor dem 04/2007 bestand ja keine Versicherungspflicht. Müßte ich daher die höheren Beiträge für Gewerbetriebe nur ab diesem Zeitpunkt nachzahlen? Mein Verstand sag mir allerdings schon, daß wenn ich versichert bin und nicht alles melde, dann ja auch seit Beginn der Tätigkeit 2003 nach zahlen müßte. Obwohl es dann in dem Fall günstiger gewesen wäre nicht versichert gewesen zu sein. Ok das weis man immer erst hinterher wenn nichts passiert ist.... (zumal ich eigentlich nie zum Arzt mußte, nur mal Kleinigkeiten oder ZA, also bisher hatte die Kasse keine Unkosten wegen mir, ich weis es ist eine Versicherung, aber ich wollte das nur dazu sagen)


Eine Nachzahlung von 2007 könnte ich ja noch so stemmen, aber weiter zurück wirds existenzbedrohend.

Was soll ich jetzt machen, gibts es auch so etwas wie eine Selbstanzeige um den Schaden zu begrenzen, oder damit den Vorsatz zu verhindern und eben nur in die 4Jährige Frist zu fallen?

Habe zur Zeit echt Klioschwere Steine im Bauch und hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

Ich danke euch für jeden Tipp
Tammy



PS: Ich hatte immer nur Kapitalerträge und eine kleinen Mietertrag angegeben. Die Kasse ging dann ja immer von einem Mindesteinkommen von ~850/Monat aus. Ich dachte einfach die 850 habe ich nicht mal mit meinem selbständigen Erträgen, also paßt das. Wie gesagt hatte ich keine Ahnung, daß man mit einem Gewerbe mehr als das doppelte an Beitrag zahlen muß, warum auch immer. Knapp 4000€ KV im Jahr muß man erst mal erwirtschaften, das ist finde ich ziemlich heftig! Ah ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich weiß.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.07.2012, 16:40

Hm, jetzt muss man aber genau prüfen.

Allein die Tatsache, wenn man "selbständig" ist, führt noch nicht zu einer anderen Mindesbemessungsgrenze in der freiw. Kv.

Nur wenn es sich um eine "hauptberufliche Selbständigkeit" handelt, dann gelten andere Bemessungsgrenzen.

Wenn Du mehr als 20 Wochenstunden in der selbständigen Tätigkeit verrichtet hast und das Einkommen aus dieser Tätigkeit die überwiegende Einnahmequelle war, dann sieht es nicht gut aus.

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Beitragvon Vergil09owl » 07.07.2012, 19:36

Grundsätzlichhast du recht Rossi, mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und der Gewerbeanmeldung besteht grundsätzlich die Annahme das selbst. tätigkeit ausgeführt wird. Grundsätzlich. Nur so wie die Fragestellerin hier Erwerbsbiographie eingestellt hat, würde ich auf den ersten Blick nicht von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen. Aufgrund der eingereichten Steuerunterlagen und der Vorrausetzung der Steuerehrlichkeit der Fragestellerin ist auch weiterhin nicht von einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit auszugehen. Es käme jetzt darauf an differenziert festzustellen ab eigentlich tatsächlich dies Tätigkeit vorlag oder überhaupt liegt.Grundsätzlich. Hast du aber schon beschrieben.

Ich würde bei der zuständige Kasse einen Überprüfungantragstellen auf das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit

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Beitragvon Rossi » 07.07.2012, 19:50

Na ja Jochen.

Zitat:
Grundsätzlichhast du recht Rossi, mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und der Gewerbeanmeldung besteht grundsätzlich die Annahme das selbst. tätigkeit ausgeführt wird

Der Poster hat hier gezielte Fragen gestellt, weil er irgendwie Angst vor den komischen Machenschaften der Kassenpraxis bekommen hat.

Bevor ich in den Ring steige, kläre ich als erstens den Sachverhalt (Lage) vernünftig auf und dann marschiere ich los.


Während meiner Ausbildung zum Offizier bei der Bundeswehr habe ich es gelernt, im Rahmen von Sandkastenspielen die Taktik des Gegners zu erkennen, um hierauf flankierend und zielgerichtet zu reagieren. Dort war ich damals ziemlich gut.

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Beitragvon Vergil09owl » 07.07.2012, 20:02

Danke ich kenne meinen Clausewitz und Sen Tzu und Mahan, sowie Maslow und Pawlov.

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Beitragvon Tammy77 » 08.07.2012, 19:41

Die selbständige Tätigkeit war schon die überwiegende Einnahmequelle, ich hatte zudem nur noch geringfügige Kapital/Mieterträge. (<1000€/Jahr)

Allerdings war es überwiegend weit weit weniger als 20 Wochenstunden.
2003-2005 war ich etwas mehr tätig, aber auch höch. 15h/Monat. 2006 und 2007 waren es dann noch viel weniger. Ich habe eine Internetdienstleitung für ein Webprojekt angeboten für die ich dann meine "Beteiligung" erhalten habe. (kein XXX, auch wenn sich das jetzt fast so anhört *g*)
Im übrigen habe bzw. hatte ich nie einen Gewerbeschein.

Danke schon mal für eure bisherige Rückmeldung.

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Beitragvon Rossi » 09.07.2012, 18:31

Tja, jenes sieht wohl nicht gut aus, wenn die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit überwiegend waren. Dann landest Du nämlich bei einer anderen Beitragbemessung.

Diese dürfte bei ca. 310,00 € mtl. liegen. Die Voraussetzungen für die sog. Härtefallbemessung (ca. 210,00 €) dürften nicht vorliegen, da Du über Mietkünfte verfügst.

Sieht wirklich nicht gut aus.

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Beitragvon Vergil09owl » 09.07.2012, 21:05

Guten Abend,

ist deine Tätigkeit im Bereich des graphischen und darstellerischen, also das ggf die KSK für dich zuständig ist ( Künstlersozialkasse?)

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Beitragvon Rossi » 09.07.2012, 21:19

Okay, vergil, dies wäre ein Rettungsanker.

Denn KSK ist ein super billige Krankenversicherung. Da kann man ne menge Kohle sparen.

Allerdings muss man sich - nach meiner bescheidenen Kenntnis - bei der KSK bewerben und die Künstlereigenschaft feststellen lassen.

Dies geht - meines Erachtens - leider nicht rückwirkend, sondern allenfalls erst mit Wirkung für die Zukunft.

Somit kann der Poster rückwirkend nix sparen und muss ggf. die vollen Beiträge löhnen. Für die Zukunft sehrwohl, aber hierum geht es dem Poster ja derzeit nicht. Er hat Angst vor einer fetten Beitragsnachforderung.

Hast Du andere Erkenntnisse?

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Beitragvon Vergil09owl » 09.07.2012, 21:28

das käme jetzt drauf an ob die Fragestellerin jetzt den sich auch dem Prozedere unterzieht.

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Beitragvon Rossi » 09.07.2012, 21:42

Tja, vergil, für die Zukunft ggf.

Ich habe mir für den Bereich der KSK ne Fastformel in die Birne gekloppt. Es sind fast nur die Hälfte an Beiträge zu löhnen. Lohnt sich dies nicht?

Allerdings funktioniert es rückwirkend leider nicht. Dies wäre zwar traumhaft, geht aber - nach meiner bescheidenen Kenntnis - nicht.

Hierauf hast Du noch nicht geantwortet.

Hast Du dich mit der Finanzierung der KSK schon mal beschäftigt?

Diese Art der Sozialversicherung wird subventioniert und zwar durch eine sog. Künstlersozialabgabe.

Dieter Bohlen (DSDS und DSDT) muss diese Künstlersozialabgabe löhnen.

Denn seine Jurorenträtigkeit ist keine Bewertung für die Teilnehmer, sondern seine Sprüche in diesen Show´s sind künstlerischer Natur. Deswegen muss RTL jetzt 10 % seiner Gage zur KSK löhnen, damit diese billige SV funktioniert.
Zuletzt geändert von Rossi am 09.07.2012, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Vergil09owl » 09.07.2012, 21:49

[2] Für die Feststellung, ob eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit gegeben ist, sind die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie zum Zeitpunkt der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit oder beim Zusammentreffen der selbstständigen Tätigkeit mit einer weiteren Erwerbstätigkeit vorliegen, in einer vorausschauenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil des BSG vom 19. Februar 1987 - 12 RK 9/85 - USK 8708). Entscheidungen über die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe sind ihrer Natur nach gegenwartsorientiert und zugleich - durch ihre Dauerwirkung - zukunftsbezogen. In der Folgezeit eintretende tatsächliche Änderungen, die nicht nur von vorübergehender Dauer sind, sind vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an zu berücksichtigen.
GR v. 3.12.2010 Pkt 5.2
Naja wennich mir das Rundschreiben dazu ansehe denn denke ich man kann erst von dem Zeitpunkt der Feststellung der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit auch entsprechend Beiträge erheben. Denn es liegt kein Gewerbe vor, also kann auch erst denn von selbstständigen Tätigkeit auszugehen sein wenn diese festgestellt wird. Oder irre ich mich da vieleicht ?

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Beitragvon Rossi » 09.07.2012, 22:04

Boah, vergil, wenn ich Deiner Rechtsauffassung folge, dann ist dies eine Selbsteinladung zum bescheissen der betroffenen Kassen.


Mit anderen Worte, es ist keine Gewerbeanmeldung vorhanden, somit ist man auch nicht hauptberulich selbständig? Echt!?

Ich als aalglatter Typ würde dann in dieser Konstellation nie und nimmer ein Gewerbe anmelden und müsste dann ggf. nur die verminderte Mindestgrenze löhnen?!

Dann landen wir bei dem Thema, wann ich überhaupt ein Gewerbe anmelden muss? Nämlich nur dann, wenn ich etwas gerwerbsmäßig ausübe, sonst nicht.

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Beitragvon Vergil09owl » 09.07.2012, 22:10

quatsch, meiner Meunung nach müßte ja explezit festgestellt werden ab wenn denn man von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen kann. Klar nur ich habe jetzt das Problem, die Kasse fordert keine Steuerbescheid an prüft nix und nu? Wenn ich mir deine threads hier so ansehe denn gehst du ja davon aus das nicht nur der Kunde / das Mitglied eine Bringschuld hat?

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Beitragvon Rossi » 09.07.2012, 22:18

Nun denn, Jochen.

Nach meiner bescheidenen Rechtsansicht geht es nur einfach darum, ab wann die Tätigkeit den Charakter der "hauptberuflichen Selbständigkeit" erfüllt, mehr nicht.

Dies muss man halt eben feststellen, mehr nicht!


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