Mal wieder... Frau GKV+ Elternzeit+ Mann PKV

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ocimum
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Mal wieder... Frau GKV+ Elternzeit+ Mann PKV

Beitragvon ocimum » 06.07.2012, 23:33

Hallo, ich habe hier schon öfters als "Mitleserin" recherchiert, aber jetzt komme ich nicht weiter und bitte um Euren Rat. Einige andere Frauen scheinen ja auch schon das Problem gehabt zu haben, dass ein in der Elternzeit abgeschlossener, befristeter Teilzeitvertrag während einer zweiten Elternzeit endete und damit der Versicherungsstatus unklar war:

Kurz vor meiner ersten Schwangerschaft sind mein Mann und ich in die PKV gewechselt (beide angestellt und über JAEG). Ich habe dann in der Elternzeit-at-home brav meine Beiträge gezahlt und unser Sohn ist jetzt mit meinem Mann in der PKV versichert. Soweit alles klar.

Vor zwei Monaten bin ich wieder in den Beruf zurückgekehrt mit reduzierter Stelle (75%, daher unter JAEG). Mein Sohn war zu diesem Zeitpunkt 10 Monate alt.

Ich bin daher seit zwei Monaten wieder pflichtversichert in der GKV. Zwar hätte ich mich meines Wissens auch von der Versicherungspflicht befreien lassen können, da ja noch keine drei Jahre seit Geburt meines Sohnes vergangen sind.
(...ist das soweit richtig??? )
Allerdings wurde mir aber von unserem Personalsachbearbeiter dringend davon abgeraten, mich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, da ich mir in dem Fall einen eventuellen Rückweg in die GKV unter allen Umständen und für alle Ewigkeiten (man weiß ja nie) verbauen würde.

(...ich hatte das auch so verstanden...richtig??)


Aber jetzt wird es ein bißchen tricky:

Mein aktueller Arbeitsvertrag über Vollzeitbeschäftigung existiert weiterhin und wurde lediglich durch einen Ergänzungsvertrag, der die Teilzeitbeschäftigung regelt, geändert. In diesem Ergänzungsvertrag taucht nirgendwo das Wort "Elternzeit" auf. Und, das ist vielleicht wichtiger: Er ist BEFRISTET. Ab April 2013 ist wieder eine Vollzeitbeschäftigung vorgesehen.

Eigentlich fand ich das alles gut, ich mag meinen Job und wenn alles gut läuft, arbeite ich auch gerne wieder in Vollzeit... nur: jetzt bin ich wieder schwanger (ja, das ist eigentlich natürlich super - aber nein: so war das nicht geplant!) Es macht eben alles kompliziert.

Meine Fragen sind:

1. Ich bin aktuell in der GKV pflichtversichert. Das Ende meines befristeten Ergänzungsvertrages im April 2013 würde mich unter Umständen wieder haarscharf über die JAEG katapultieren... auf dem Papier zumindest. Zu diesem Zeitpunkt werde ich allerdings im Mutterschutz sein und dann wieder Elternzeit/Elterngeld in Anspruch nehmen. Bleibe ich weiter in der GKV pflichtversichert d.h. beitragsfrei? Oder spielt es eine Rolle, dass dieser Ergänzungsvertrag dann ausläuft und ich wieder ganz knapp über der magischen Grenze liegen könnte - auch wenn ich dann eben nicht arbeite, sondern mit Baby II zuhause bin??

2. Wenn letzteres der Fall ist: gelte ich dann als freiwillig gesetzlich versichert (12 Monate GKV-Pflicht werde ich nicht erreicht haben) oder führt der Weg dann wieder in die PKV?? Und welche Rolle spielt dann das Einkommen meines Mannes ???

Vielleicht ist alles ganz einfach und ich bin einfach für die Dauer meiner Elternzeit/ meines Elterngeldanspruchs pflichtversichert weil ich ja bis zum Beginn des Mutterschutzes in Teilzeit arbeite und nicht zuviel verdiene. Vielleicht argumentiert die KK aber auch anders und will entweder "freiwillige" Beiträge haben ? (...äh, die berechnen sich dann anhand des Einkommens meines Mannes?? oder anhand meines theoretischen Vollzeitverdienstes - obendrein lässt sich der auch schwer berechnen, weil er normalerweise durch eine wechselnde Anzahl von Nachtdiensten jeden Monat anders aussieht)

Oder schicken die mich wieder in die PKV ??

Sollte ich vielleicht versuchen, das Teilzeit-Arbeitsverhältnis zu verlängern, um nur ja nicht während der Elternzeit wieder über Einkommensgrenze zu rutschen (auch wenn es nur theoretisch so wäre)??

Je mehr ich recherchiere, desto verwirrter werde ich. Vielleicht seh' ich schon den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Bin dankbar für jeden sachdienlichen Hinweis! VG Oci

CTG
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Re: Mal wieder... Frau GKV+ Elternzeit+ Mann PKV

Beitragvon CTG » 07.07.2012, 00:03

Hallo ocimum. :)
Mal schauen ob ich da ein wenig helfen kann.

ocimum hat geschrieben:
Ich bin daher seit zwei Monaten wieder pflichtversichert in der GKV. Zwar hätte ich mich meines Wissens auch von der Versicherungspflicht befreien lassen können, da ja noch keine drei Jahre seit Geburt meines Sohnes vergangen sind.
(...ist das soweit richtig??? )


Ja ich denke das hättest du machen können, wenn du nicht über 30 Stunden / monatlich gearbeitet hättest.
Allerdings wurde mir aber von unserem Personalsachbearbeiter dringend davon abgeraten, mich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, da ich mir in dem Fall einen eventuellen Rückweg in die GKV unter allen Umständen und für alle Ewigkeiten (man weiß ja nie) verbauen würde.

(...ich hatte das auch so verstanden...richtig??)

Im "normalfall" hat dein Berater da recht, aber hier wäre meine ich eine Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V eingetreten

2. ...durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit

Damit hätte sich die Befreiung meines erachtens nach nur über die Elternzeit erstreckt.
Aber jetzt wird es ein bißchen tricky:

Mein aktueller Arbeitsvertrag über Vollzeitbeschäftigung existiert weiterhin und wurde lediglich durch einen Ergänzungsvertrag, der die Teilzeitbeschäftigung regelt, geändert. In diesem Ergänzungsvertrag taucht nirgendwo das Wort "Elternzeit" auf. Und, das ist vielleicht wichtiger: Er ist BEFRISTET. Ab April 2013 ist wieder eine Vollzeitbeschäftigung vorgesehen.


Also liegt ein Änderungsvertrag über den eigentlichen Arbeitsvertrag vor.
Das diese Änderung befristet ist spielt erstmal keine Rolle.

Meine Fragen sind:

1. Ich bin aktuell in der GKV pflichtversichert. Das Ende meines befristeten Ergänzungsvertrages im April 2013 würde mich unter Umständen wieder haarscharf über die JAEG katapultieren... auf dem Papier zumindest. Zu diesem Zeitpunkt werde ich allerdings im Mutterschutz sein und dann wieder Elternzeit/Elterngeld in Anspruch nehmen. Bleibe ich weiter in der GKV pflichtversichert d.h. beitragsfrei? Oder spielt es eine Rolle, dass dieser Ergänzungsvertrag dann ausläuft und ich wieder ganz knapp über der magischen Grenze liegen könnte - auch wenn ich dann eben nicht arbeite, sondern mit Baby II zuhause bin??


Also wie folgt:
Du bist von Monat XX/2012 unter der JAEG und damit versicherungspflichtig und in der GKV versichert. Du wirst bis April 2013 unter der JAEG bleiben.
Der Gesetzgeber ich nenn es mal erschwert den Austritt aus der GKV weil er natürlich möchte das mehr in die Solidargemeinschaft der GKV einzahlen.
Deswegen funktioniert es bei überschreiten der JAEG mitten im Jahr so:

Du überschreitest die JAEG am 1.04.2013. Du wirst aber nicht an dem Tag auch versicherungsfrei sondern erst zum Ablauf des Jahres also am 31.12.2013 schlag Mitternacht (juristische Sekunde) und nur wenn du auch die JAEG von 2014 überschreitest.
Dein Arbeitgeber wird der Krankenkasse eine Unterbrechungsmeldung (wegen Elternzeit) zukommen lassen. Und zack bist du beitragsfrei in der GKV für den gesamten Zeitraum der Elternzeit.

Das wäre jetzt meine Beurteilung des Sachverhalts.
Was die Befreiung von der Versicherungspflich angeht bin ich mir nicht 100% sicher ob das so funktioniert hätte. Das Thema kahm nicht so häufig vor bisher.
Wenn du noch Fragen hast, raus damit. :)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.07.2012, 01:45

Das sind zuviele Fragen, die Antworten welche gegeben wurden sind z,T falsch.
Durch die 75 % Stelle entsteht versicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit. diese ist geregelt im SGB V § 8
Gruß

ocimum
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Beitragvon ocimum » 07.07.2012, 09:08

Danke für die Antworten.Bitte entschuldigt meinen konfusen Text und den ganzen Fragenkatalog, ich blicke echt nicht mehr durch!

Also leite ich aus den Antworten von CTG (Danke!) und DKV (Danke ebenfalls!) folgendes ab:

1.Ich bin jetzt versicherungspflichtig ohne Wenn/Aber. Ich hätte mich wegen Elternzeit befreien lassen können, aber diese Befreiung wäre dann...endgültig gewesen? Oder nicht sondern nur für die Elternzeit? ( Na ja, wenn man ehrlich ist, stelle ich mir diese Frage eh zu spät, denn ich habe mich ja NICHT befreien lassen.)

2.Meine Versicherungspflicht würde am 31.12.2013 enden,da mein Vertrag zwischenzeitlich während meiner Abwesenheit wieder auf Vollzeit gestuft wurde und ich mithin wieder mehr verdiene- theoretisch? Das bedeutet, dass ich mich ab 1.1.2014 entweder für "freiwillig GKV" (weil ich DANN ja 12 Monate pflichtversichert war?) oder PKV entscheiden müsste??

3. Daraus folgt auch, dass die GKV nicht irgendwann im Mutterschutz bzw. in der folgenden Elternzeit sagen kann, jetzt fallen -akut und mitten im Jahr- die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung weg und sie versichern mich auch nicht freiwillig, weil ich weniger als 12 Monate pflichtversichert war (genau 11...grr) ?


Letztendlich geht es mir nicht darum, dass ich lieber so oder so versichert wäre, ich sehe die Vor- und Nachteile beider Versicherungen. Falls ich aber irgendwann während der Elternzeit Beiträge -entweder für die freiwillige GKV oder für die PKV zahlen muss, dann ist es schon besser, das vorher zu wissen- z.B. würde ich dieser Punkt eine Rolle spielen bei der Frage, ab wann und welchem Umfang ich wieder arbeiten gehe (bisher geplant: 02. 2014).

Ich hoffe, die drei Fragen sind jetzt klarer... Danke für Eure Antworten

VG Oci

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Beitragvon ocimum » 07.07.2012, 09:14

Ach so, und ich würde §8 auch so interpretieren, dass ich - sofern dieser Ergänzungsvertrag ausdrücklich auf die Elternzeit bezogen wäre - mich für diese Dauer hätte befreien lassen können und die Aussage von meinem Personalsachbearbeiter falsch war: es wäre -da Sonderfall Elternzeit- keine immerwährende "PKV-Pflicht" daraus erwachsen????

VG Oci

GS
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Ja, die Aussage vom Perso

Beitragvon GS » 07.07.2012, 13:47

... ist grundfalsch.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt nicht länger als der betreffende Befreiungsgrund andauert.

"Einmal befreit, immer befreit" ist ein Märchen, das gern erzählt wird, auch von manchen, die es eigentlich besser wissen. Ob der Perso dazu gehört oder einfach keine Ahnung hat, wer weiß es?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon CTG » 07.07.2012, 15:08

DKV-Service-Center hat geschrieben:Das sind zuviele Fragen, die Antworten welche gegeben wurden sind z,T falsch.
Durch die 75 % Stelle entsteht versicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit. diese ist geregelt im SGB V § 8
Gruß


Welcher Teil ist deiner Meinung nach falsch? Nur meine Antwort auf die Befreiungsmöglichkeit oder siehst du da noch mehr?

Wie ich auch shcon sagte. Befreiung ist ein Thema mit dem ich bisher nur selten zu tun hatte. Daher kann es durchaus sein, dass meine Antwort dazu nicht korrekt war. Wie ich ja auch geschrieben hab.
Aber so wie es aussieht ist das ja eh nicht so wichtig, da sie sich nicht hat befreien lassen.

1.Ich bin jetzt versicherungspflichtig ohne Wenn/Aber. Ich hätte mich wegen Elternzeit befreien lassen können, aber diese Befreiung wäre dann...endgültig gewesen? Oder nicht sondern nur für die Elternzeit? ( Na ja, wenn man ehrlich ist, stelle ich mir diese Frage eh zu spät, denn ich habe mich ja NICHT befreien lassen.)

2.Meine Versicherungspflicht würde am 31.12.2013 enden,da mein Vertrag zwischenzeitlich während meiner Abwesenheit wieder auf Vollzeit gestuft wurde und ich mithin wieder mehr verdiene- theoretisch? Das bedeutet, dass ich mich ab 1.1.2014 entweder für "freiwillig GKV" (weil ich DANN ja 12 Monate pflichtversichert war?) oder PKV entscheiden müsste??

3. Daraus folgt auch, dass die GKV nicht irgendwann im Mutterschutz bzw. in der folgenden Elternzeit sagen kann, jetzt fallen -akut und mitten im Jahr- die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung weg und sie versichern mich auch nicht freiwillig, weil ich weniger als 12 Monate pflichtversichert war (genau 11...grr) ?


Zu 1. Ja du bist versicherungspflichtig.
Was die Befreiung angeht, wie oben geschrieben nicht so mein Thema. Aber ist ja eh hinfällig.

Zu 2. Ja das klingt richtig. :)

Zu 3. Auch das ist richtig.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 07.07.2012, 15:51

durch die Aufnahme der Teilzeitarbeit (wie die Verträge heißen, ist völlig egal) bei Senkung des Gehaltes besteht Vers.pflicht.

Nehmen wir einmal an, dass im 4/2013 KEIN Mutterschaftstatbestand vorliegen würde und ab da Engelt oberhalb JAE bezogen würde;
DANN würde diese Vers.Pflicht zum 31.12.2013 enden. (mit der Möglichkeit der GKV als freiwilliges Mitglied erhalten zu bleiben, da 12 Monate Vorversicherungszeit erfüllt sind).

ABER in 4/2013 wird doch üüüüüberhaupt KEIN Arbeitentgelt bezogen.
ALSO KEIN überschreiten von JAE-Grenzen. Es gibt kein fiktives Überschreiten von JAE-Grenzen.

FAZIT: Wenn Mutterschutzfrist beginnt, DANN besteht noch ein VersPflicht-Tatbestand (wegen der Teilzeitsache).
ALSO: kostenlose Mitgliedschaftserhaltung für Elternzeit

CTG
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Beitragvon CTG » 07.07.2012, 19:00

heinrich hat geschrieben:ABER in 4/2013 wird doch üüüüüberhaupt KEIN Arbeitentgelt bezogen.
ALSO KEIN überschreiten von JAE-Grenzen. Es gibt kein fiktives Überschreiten von JAE-Grenzen.


War mir da nicht mehr sicher, deshalb bin ich darauf nicht eingegangen. Endergebniss mit Beitragsfrei in der GKV bleibt aber gleich. Wie du ja auch sagst. :)

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Danke

Beitragvon ocimum » 07.07.2012, 20:38

Das hat mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen! Ich bedanke mich bei allen für die Mühe! Gruß, Oci

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Beitragvon CTG » 08.07.2012, 12:19

Gern geschehen. Dafür sind wir ja hier. ;)

dfisch123
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Beitragvon dfisch123 » 08.07.2012, 14:59

Ich befinde mich in einer versicherungstechnisch ähnlichen Situation, und kann berichten, dass es zwar theoretisch funktionieren sollte wie beschrieben, dass man sich aber nicht 100% drauf verlassen sollte.

Falls die Krankenkasse nicht blind auf die SV-Meldungen geht und anfängt zu recherchieren, kann sie sich nun auch ihre eigene, "spezielle" Meinung bilden. Nämlich z.B.:
Versicherungspflichtige Beschäftigung ist weggefallen, Vorversicherungszeit nicht erfüllt, Beitragsfreie Fortführung nach §192 SGB V wird nicht angewendet (da ja eigentlich ein versicherungsfreier Arbeitnehmer über JAEG), PKV hat Wiederaufnahmeverpflichtung innerhalb 12 Monaten (§ 5 Abs. 9 SGB V).

Wie gesagt - KANN passieren und dann wird es schwierig, obwohl die Sachlage eigentlich klar ist.

Es sollte daher vielleicht sicherheitshalber drauf geachtet werden, dass der Arbeitgeber mit den SV-Meldungen vorsichtig umgeht und nicht irgendwo noch das "versicherungsfreie" Vollzeitverhältnis auskramt und dort irgendwas meldet.

Auch wenn es bei erneutem Mutterschutz/Elternzeit nicht viel falsch zu machen gibt, würde ich es mit meinem Arbeitgeber wirklich im Detail besprechen. Unfähige Leute gibts überall. Die inkompetente Aussage des Arbeitgebers zur Befreiung von der Versicherungspflicht macht jedenfalls schon mal stutzig

Lieber einmal zuviel nachbohren, als zum Schluss den Ärger zu haben.

CTG
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Beitragvon CTG » 08.07.2012, 18:10

dfisch123 hat geschrieben:
Falls die Krankenkasse nicht blind auf die SV-Meldungen geht und anfängt zu recherchieren, kann sie sich nun auch ihre eigene, "spezielle" Meinung bilden. Nämlich z.B.:
Versicherungspflichtige Beschäftigung ist weggefallen, Vorversicherungszeit nicht erfüllt, Beitragsfreie Fortführung nach §192 SGB V wird nicht angewendet (da ja eigentlich ein versicherungsfreier Arbeitnehmer über JAEG), PKV hat Wiederaufnahmeverpflichtung innerhalb 12 Monaten (§ 5 Abs. 9 SGB V).


Also ihr eigenen Meinung bilden, geht meiner Ansicht nach schon mal gar nicht, da die Kasse hier an Gesetze gebunden ist.

Und damit die versicherungspflichtige Beschäftigung weg fällt müsste der Arbeitgeber schon falsch melden. nämlich eine Ab und Anmeldung nach Ende des Änderungsvertrags vornehmen. Also von pflichtig auf frei melden. Und das geht, wie oben beschrieben nicht mitten im Jahr.
Das einzige was erstmal zu melden ist, ist eine Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit.

Sollte da beim Arbeitgeber da was schief laufen würde ich mir von ihm die Meldungen an die KK in Kopie aushändigen lassen. Und ggfs. mir die von der Kasse erklären lassen.

dfisch123
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Beitragvon dfisch123 » 08.07.2012, 19:46

Leider fühlen sich die Kassen nicht immer an Gesetze gebunden. Da das Thema §192 SGB V auch bereits mindestens 2x vor SG/LSG war, kommt das in der Praxis offenbar häufiger vor.
Die Kassen versuchen also ab und an die Kunden in die PKV zurück zu schicken oder zumindest Beiträge auf Basis freiwilliger Versicherung bzw. Versicherung nach §5 Nr. 13 zu verlangen.

Eine SV-Abmeldung des Arbeitgebers ist hier gar nicht mal sooo unwahrscheinlich, da es sowieso ein befristeter Vertag ist, der nicht weitergeführt werden wird. Nachdem was ich bei meinem Arbeitgeber erlebt habe, würde ich das nicht 100% ausschließen.

Und sobald die Krankenkasse durch falsche oder uneindeutige SV-Meldungen mal anfängt sich die Situation erklären zu lassen, kann es je nach Sachbearbeiter problematisch werden. Ich hatte insgesamt 3 verschiedene Aussagen der Krankenkasse.

Falls ich es nochmal machen müsste, wäre mein Tip: nicht im Nachhinein mit möglicherweise falschen SV-Meldungen und der KK rumärgern, sondern vorher versuchen den Arbeitgeber ins Boot zu holen und damit auf Nummer sicher gehen.

CTG
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Beitragvon CTG » 08.07.2012, 19:58

dfisch123 hat geschrieben:Die Kassen versuchen also ab und an die Kunden in die PKV zurück zu schicken oder zumindest Beiträge auf Basis freiwilliger Versicherung bzw. Versicherung nach §5 Nr. 13 zu verlangen.


Der Gesetzgeber hat einiges dafür getan um den Austritt Richtung PKV zu erschweren. Warum sollten die Kassen Versicherte in die PKV schicken und sich Beiträge entgehen lassen. Ganz egal ob freiwillig versichert oder pflichtversichert.

Eine SV-Abmeldung des Arbeitgebers ist hier gar nicht mal sooo unwahrscheinlich, da es sowieso ein befristeter Vertag ist, der nicht weitergeführt werden wird. Nachdem was ich bei meinem Arbeitgeber erlebt habe, würde ich das nicht 100% ausschließen.

Das was hier befristet ist, ist nur der Änderungsvertrag. Sobald der ausläuft läuft der normale Vertrag ja weiter. Wenn der Arbeitgeber abmeldet wäre diese Meldung zu korrigieren, bzw zu stornieren.

Du zählst hier jetzt natürlich Dinge auf die Schief gehen können.
Wenn das passieren sollte muss man natürlich weiter am Ball bleiben.
Aber ich kann hier ja meine Antworten nicht nach dem unwissen, bzw den Fehlern anderer die möglicherweise passieren richten und nur sagen wie es meiner Meinung und Erfahrung nach ablaufen sollte wenn alles so läuft wie es sein sollte.

Was du schreibst ist natürlich richtig. Fehler passieren eben überall. Aber das sind Dinge mit denen man sich befassen kann wenn sie dann wirklich eingetreten sind.


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