Versicherungspflicht keine Arbeit kein Alg-hohe Forderg. KK
Verfasst: 17.07.2012, 22:08
Hallo,
mein Bruder (47 Jahre) hat auflaufende Schulden seit 01.01.2009 von über 30000 € aufgrund Nichtzahlung von Beiträgen (zzgl. Säumniszuschlägen...) an die KK angehäuft. Er scheint regelmäßig Forderungen, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen ignoriert zu haben. Zwischenzeitlich steht die Zwangsvollstreckung des Erbes unserer Mutter (4Kinder + Vater) an.
Mir ist bei Prüfung seiner Unterlagen (leider nicht vollständig) aufgefallen, dass er monatlich über 650 € als Beitrag leisten soll.
Wie gesagt, das läuft seit 01.01.2009 und er war zwischenzeitlich 2x kurz in Arbeit, für diese Zeiten besteht keine Forderung.
In den anderen Zeiten war er arbeitslos, hat jedoch weder Alg I noch Alg II beantragt und sich bei Freunden, Bekannten und meinem Vater durchgeschlaucht, ggf. geringfügige Tätigkeiten ausgeübt oder auch mal schwarz gearbeitet.
Hat eine Prüfung nach § 44 SGB X Sinn (Vollmacht habe ich) nach der ich die Prüfung der Bescheide für die Monate... beantrage und mit seiner fehlenden Intelligenz (Abschluss 8. Klasse und Teilfacharbeiter) argumentiere?
Wie kann ich denn Aufbau weiterer Schulden verhindern? Ich wohne mehr als 250 km von ihm entfernt. Er sollte sich arbeitslos in der BA und im JC melden sowie eine Schuldnerberatung aufsuchen, sich ein P-Konto zulegen und Privatinsolvenz vorbereiten. Leider weiß ich aus sicherer Quelle, dass er nicht bei der BA und im JC war und gehe davon aus, dass er auch die anderen Wege nicht gegangen ist. Somit laufen weiterhin monatlich Schulden von > 650 € + Säumniszuschläge auf.
mein Bruder (47 Jahre) hat auflaufende Schulden seit 01.01.2009 von über 30000 € aufgrund Nichtzahlung von Beiträgen (zzgl. Säumniszuschlägen...) an die KK angehäuft. Er scheint regelmäßig Forderungen, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen ignoriert zu haben. Zwischenzeitlich steht die Zwangsvollstreckung des Erbes unserer Mutter (4Kinder + Vater) an.
Mir ist bei Prüfung seiner Unterlagen (leider nicht vollständig) aufgefallen, dass er monatlich über 650 € als Beitrag leisten soll.
Wie gesagt, das läuft seit 01.01.2009 und er war zwischenzeitlich 2x kurz in Arbeit, für diese Zeiten besteht keine Forderung.
In den anderen Zeiten war er arbeitslos, hat jedoch weder Alg I noch Alg II beantragt und sich bei Freunden, Bekannten und meinem Vater durchgeschlaucht, ggf. geringfügige Tätigkeiten ausgeübt oder auch mal schwarz gearbeitet.
Hat eine Prüfung nach § 44 SGB X Sinn (Vollmacht habe ich) nach der ich die Prüfung der Bescheide für die Monate... beantrage und mit seiner fehlenden Intelligenz (Abschluss 8. Klasse und Teilfacharbeiter) argumentiere?
Wie kann ich denn Aufbau weiterer Schulden verhindern? Ich wohne mehr als 250 km von ihm entfernt. Er sollte sich arbeitslos in der BA und im JC melden sowie eine Schuldnerberatung aufsuchen, sich ein P-Konto zulegen und Privatinsolvenz vorbereiten. Leider weiß ich aus sicherer Quelle, dass er nicht bei der BA und im JC war und gehe davon aus, dass er auch die anderen Wege nicht gegangen ist. Somit laufen weiterhin monatlich Schulden von > 650 € + Säumniszuschläge auf.