Seite 1 von 1

Versicherungspflicht keine Arbeit kein Alg-hohe Forderg. KK

Verfasst: 17.07.2012, 22:08
von snoopie
Hallo,

mein Bruder (47 Jahre) hat auflaufende Schulden seit 01.01.2009 von über 30000 € aufgrund Nichtzahlung von Beiträgen (zzgl. Säumniszuschlägen...) an die KK angehäuft. Er scheint regelmäßig Forderungen, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen ignoriert zu haben. Zwischenzeitlich steht die Zwangsvollstreckung des Erbes unserer Mutter (4Kinder + Vater) an.
Mir ist bei Prüfung seiner Unterlagen (leider nicht vollständig) aufgefallen, dass er monatlich über 650 € als Beitrag leisten soll.
Wie gesagt, das läuft seit 01.01.2009 und er war zwischenzeitlich 2x kurz in Arbeit, für diese Zeiten besteht keine Forderung.
In den anderen Zeiten war er arbeitslos, hat jedoch weder Alg I noch Alg II beantragt und sich bei Freunden, Bekannten und meinem Vater durchgeschlaucht, ggf. geringfügige Tätigkeiten ausgeübt oder auch mal schwarz gearbeitet.
Hat eine Prüfung nach § 44 SGB X Sinn (Vollmacht habe ich) nach der ich die Prüfung der Bescheide für die Monate... beantrage und mit seiner fehlenden Intelligenz (Abschluss 8. Klasse und Teilfacharbeiter) argumentiere?
Wie kann ich denn Aufbau weiterer Schulden verhindern? Ich wohne mehr als 250 km von ihm entfernt. Er sollte sich arbeitslos in der BA und im JC melden sowie eine Schuldnerberatung aufsuchen, sich ein P-Konto zulegen und Privatinsolvenz vorbereiten. Leider weiß ich aus sicherer Quelle, dass er nicht bei der BA und im JC war und gehe davon aus, dass er auch die anderen Wege nicht gegangen ist. Somit laufen weiterhin monatlich Schulden von > 650 € + Säumniszuschläge auf.

Verfasst: 18.07.2012, 07:19
von Rossi
Du solltest im Schweinsgalopp Kontakt mit der Kasse aufnehmen und die Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ausfüllen.

Der Bruder hat hierauf (Einkommensanfrage) offensichtlich bislang nicht reagiert und wurde deswegen zum Höchstbeitrag eingestuft.

Die Kasse wird die Herunterstufung mit Sicherheit nur für die Zukunft machen und nicht rückwirkend.

Wenn Du allerdings nachweisen kannst, dass er die Bescheide der Kasse nicht bekommen hat, dann kann man auch etwas für die Vergangenheit probieren.

Verfasst: 26.11.2012, 21:59
von snoopie
Hallo,

wollte nur kurz das Ergebnis mitteilen.
Mein Widerspruch bzw. die Bitte um Prüfung nach § 44 SGB X war erfolgreich.
Gleich im ersten Anlauf wurde die Höhe der Forderung von größer 32000 € auf 9000 € gesenkt. Ganz weg geht durch die KV-Pflicht nicht. Sieht aber doch schon wesentlich besser aus.

Die Einstufung wurde nach ausführlicher Begründung von Selbständig auf nicht hauptberuflich Erwerbstätige - also den niedrigsten Satz monatlich - geändert. Ich musste allerlei Unterlagen und Nachweise erbringen und denke es hat sich gelohnt.
Man muss es halt nur angehen.

mfg
snoopie

Verfasst: 26.11.2012, 22:07
von Rossi
Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf für diese gewonnene Kampfterrieraktion.

Da kann man mal wieder sehen, manchmal lohnt es sich zu kämpfen. Allerdings ist es in der Regel ein großer Kampf gegen eine Windmühle.

Verfasst: 26.11.2012, 22:40
von snoopie
Danke Rossi - Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

mfg
snoopie

Verfasst: 26.11.2012, 22:58
von Rossi
Jenes hast Du sehr eindrucksvoll gepostet!