ALG2 und Krankenversicherung
Verfasst: 18.07.2012, 19:23
Hallo liebe Mitglieder!
Vorab: ein sehr informatives Forum! Ich habe schon einige sehr hilfreiche Beiträge gelesen. Da ich nicht weiß, ob es auch auf meinen Fall zutrifft, werde ich meinen Fall schildern. Ich bewege mich zum ersten Mal in einem Forum und bitte um Nachsehen, sollte ich mich blöd anstellen!
Mein Fall:
Ich bin die letzten 19 Monate weder selbständig noch sozialversicherungspflictig tätig gewesen. Ich hatte keine Einnahmen, kein Vermögen, keine Sozialleistungen, kein Geld. Die Krankenversicherung konnte ich mir auch nicht leisten. Nun ist das Ende der Fahnenstange erreicht, nachdem auch diverse Job-Bewerbungen nicht gefruchtet haben.
Am 25.06.12 habe ich einen Antrag auf ALG2 gestellt. Alle Unterlagen liegen vor bis auf die Mitgliedsbescheinigung der Barmer (meiner alten KV). Gestern wurde mir mitgeteilt, daß mir eine Mitgliedsbescheinigung nur ausgehändigt wird, wenn ich mit Ihnen vertraglich und schriftlich vereinbare, daß ich die bis dato angefallenen Nachzahlungsforderung monatlich abtrage. Davon hielt ich Abstand, weil ich noch keine Antragsbewilligung auf ALG2 habe und ich demnach auch noch keinen Cent zahlen kann.
Nun meine Fragen:
1. Kann die Krankenkasse das von mir verlangen? Mir also die Mitgliedschaft verweigern?
2. Kann daraufhin mein ALG2- Antrag abgewiesen werden? Oder steht mir nicht unabhängig von der Krankenkasse die Leistung zum Lebensunterhalt zu? Muß ich dann gegebenenfalls dagegen "klagen"?
3. Oder muß mich nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung das jobcenter bei der Krankenkasse anmelden.
4. Kann die Krankenkasse diese Nachforderungen an mich stellen, wo ich doch keine Einnahmen hatte, nicht beim Arzt war und mein Versicherungsverhältnis seit Mai 2010 gekündigt war(habe meine Karte damals auch ganz artig in der Geschäftsstelle abgeliefert)
Über schnellstmögliche hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Vorab: ein sehr informatives Forum! Ich habe schon einige sehr hilfreiche Beiträge gelesen. Da ich nicht weiß, ob es auch auf meinen Fall zutrifft, werde ich meinen Fall schildern. Ich bewege mich zum ersten Mal in einem Forum und bitte um Nachsehen, sollte ich mich blöd anstellen!
Mein Fall:
Ich bin die letzten 19 Monate weder selbständig noch sozialversicherungspflictig tätig gewesen. Ich hatte keine Einnahmen, kein Vermögen, keine Sozialleistungen, kein Geld. Die Krankenversicherung konnte ich mir auch nicht leisten. Nun ist das Ende der Fahnenstange erreicht, nachdem auch diverse Job-Bewerbungen nicht gefruchtet haben.
Am 25.06.12 habe ich einen Antrag auf ALG2 gestellt. Alle Unterlagen liegen vor bis auf die Mitgliedsbescheinigung der Barmer (meiner alten KV). Gestern wurde mir mitgeteilt, daß mir eine Mitgliedsbescheinigung nur ausgehändigt wird, wenn ich mit Ihnen vertraglich und schriftlich vereinbare, daß ich die bis dato angefallenen Nachzahlungsforderung monatlich abtrage. Davon hielt ich Abstand, weil ich noch keine Antragsbewilligung auf ALG2 habe und ich demnach auch noch keinen Cent zahlen kann.
Nun meine Fragen:
1. Kann die Krankenkasse das von mir verlangen? Mir also die Mitgliedschaft verweigern?
2. Kann daraufhin mein ALG2- Antrag abgewiesen werden? Oder steht mir nicht unabhängig von der Krankenkasse die Leistung zum Lebensunterhalt zu? Muß ich dann gegebenenfalls dagegen "klagen"?
3. Oder muß mich nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung das jobcenter bei der Krankenkasse anmelden.
4. Kann die Krankenkasse diese Nachforderungen an mich stellen, wo ich doch keine Einnahmen hatte, nicht beim Arzt war und mein Versicherungsverhältnis seit Mai 2010 gekündigt war(habe meine Karte damals auch ganz artig in der Geschäftsstelle abgeliefert)
Über schnellstmögliche hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen