über 55 Jahre alt und daher keine Möglichkeit in die GKV

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groko
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über 55 Jahre alt und daher keine Möglichkeit in die GKV

Beitragvon groko » 20.07.2012, 22:12

Hallo,

wer weiß einen Rat für ein Problem eines Bekannten.

Zum Problem.

- kroatischer Staatsbürger
- hat mit Abständen mit Arbeitserlaubnis in D. gearbeitet und war dabei immer bei der AOK angemeldet. Zuletzt im Jahr 1998
- nun hat er wieder eine Arbeitserlaubnis erhalten und wurde von seiner Firma wieder angemeldet. Doch nun heisst es, da er über 55 Jahre alt ist und in den letzten 5 Jahren nicht bei einer GKV versichert war, kann er hier in D. nicht krankenversichert werden.
- in Kroatien herrscht ja Versicherungspflicht. d.h. es ist jeder automatisch bei der dortigen Krankenkasse versichert.

wie soll es nun weitergehen ? gibt es ein Abkommen mit Kroatien, daß er trotzdem hier versichert wird ?
oder wie soll er sich verhalten ?

Lt. seinen Angaben ist er mit seiner kroatischen Versicherung bis zu 3 Monaten auch im Ausland krankenversichert.

Wäre toll, wenn jemand ne Idee hat .

Danke schon mal.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.07.2012, 09:10

Nachweis der gesetzlichen kroatischen KV beibringen über die letzten fünf Jahre und gut ist.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.07.2012, 22:51

Na ja Jochen, die Ablehnung der Kasse hinkt doch eh total und hat - nach meiner bescheinden Ansicht - kein Fundament.

Jetzt mal unabhängig von einem SV-Abkommen mit Kroatien. Mit einem Sv-Akbommen werden ja die Sachverhalte in dem Abkommensstaat gleichgestellt.

Also legen wir dies Abkommen erst einmal zur Seite.

Die Kasse sagt dann, Du bist über 55 Jahre alt und in den letzten 5 Jahren nicht min. 1 Tag gesetzlich versichert gewesen. Okay, dies mag ja noch stimmen.

Dann aber sehen die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V noch etwas "weiteres" voraus. Nicht nur, dass man in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war. Sondern und dies ist ganz wichtig, dass man in den letzen 5 Jahren min. 2,5 Jahre davon selbständig war, oder versicherungsfrei im Sinne von § 6 Abs. 1 SGB V (Beamter, Soldat, Geistlicher, gut Verdienender etc) war. Meistens scheitert es hieran.

Ich habe das Gefühl, dass einige Kassen immer ne Putenpelle oder Elefantenpickel bekommen, wenn ein Ü 55 dort wieder Mitglied werden soll.

groko
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Beitragvon groko » 27.07.2012, 02:31

Hallo,

danke für die Antworten.

er hat eine Bestätigung der kroatischen KV beigebracht, daß er die letzten 5 Jahre dort gesetzlich versichert war.

Nun hat die AOK die Anmeldung angenommen und er ist für die Zeit wo er hier in Deutschland arbeitet wieder bei der AOK versichert.

Gruß

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Beitragvon Czauderna » 27.07.2012, 19:23

Hallo,
so habe ich die Antwort von Jochen auch verstanden
Rossi - warum den kompliziert wenn es einfacher besser geht ?
Gruss
Guenter

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Beitragvon Vergil09owl » 28.07.2012, 15:30

Sozialamt, prüfen bis der Doktor kommt. Ist halt im prinzip alles nett geregelt.

Gruss.

Jochen

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Beitragvon Rossi » 02.08.2012, 20:02

Na ja, ganz einfach.

Die Kasse muss - nach meiner bescheidenen Auffassung - die Mitgliedschaft auch ohne diesen Nachweis (aus Kroatien) eintragen.

Denn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V liegen vermeintlich nicht vor.

Ferner glaube ich, dass der Poster ganz schön Glück gehabt hat, dass er sofort diesen Nachweis aus Kroatien bekommen hat. Dor haben einige schon mal Monate drauf gewartet, teilweise sogar ohne Erfolg.

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Beitragvon Czauderna » 02.08.2012, 20:13

Rossi hat geschrieben:Na ja, ganz einfach.

Die Kasse muss - nach meiner bescheidenen Auffassung - die Mitgliedschaft auch ohne diesen Nachweis (aus Kroatien) eintragen.

Denn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V liegen vermeintlich nicht vor.

Ferner glaube ich, dass der Poster ganz schön Glück gehabt hat, dass er sofort diesen Nachweis aus Kroatien bekommen hat. Dor haben einige schon mal Monate drauf gewartet, teilweise sogar ohne Erfolg.


Hallo Rossi, nicht, das wir hier wieder eine ellenlange Diskussion auslösen - der Fall ist ja einfach und schnell gelöst worden, aber wie kommst du auf "vermeintlich" - der Begriff bedeutet doch auch, "nix genaues weiß man nicht",
also könnte man doch auch "vermeintlich" sagen, er war nicht versichert in den letzten 5 Jahren und deshalb keine Beitrittsberechtigung in die GKV.
Aber, nein - ich bereue schon wieder, meine Meinung geschrieben zu haben und sehe am Horizont schon wieder Gesetz und §§ und die Schlussfolgerung, dass wir Kassen absolut daneben liegen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 02.08.2012, 20:31

Nu man langsam an, lieber Günter.

Ich komme gerade aus einem erholsamen Urlaub zurück.

Sicherlich war das E-Formular der einfachste Weg, völlig klar.

Aber ich persönlich fahre immer mehrgleisig und versuche in alle Richtunge ein Eisen im Feuer zu haben.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.08.2012, 21:40

[quote="Rossi"]
Aber ich persönlich fahre immer mehrgleisig und versuche in alle Richtunge ein Eisen im Feuer zu haben.[/quote]


das sag ich deiner Frau Rossi ;-) dann kannste dein Eisen vergessen :-)

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Beitragvon Rossi » 02.08.2012, 22:34

Na ja, Rüdiger.

Mittlerweile müsstest Du mich doch kennen.

Dies betrifft (mehrere Eisen im Feuer) nur mein lieblings Sozialgesetzbuch. Davon gibt es insgesamt 12 Bücher und das SGB V ist mein Favorit.


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