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Familienkrankenkasse

Verfasst: 21.07.2012, 20:15
von martinboby
Hallo

Ich wollte nur wissen ob so eine möglichkeit gibt.

Bin von meine Krankenkasse gekündigt,und jetzt arbeitslos,meine Frau ist in die gleiche Krankenkasse selbstversichert (die ist berufstetig),kan ich auch als Famillienmitglid (familienkrankenkase),mitglied sein,ist das gesetzlich dagestelt.? Ist das überchaupt möglich oder liegt das nur an
gute Laune der Krankenkasse? :?: :-k

Verfasst: 21.07.2012, 20:41
von Vergil09owl
Darf ich fragen ob arbeistslsoengeld beantragt wurde, grundsätzlich sit eine Familienversicherung möglich, § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V regelt das, deine Frau mus sich nur bei ihrer Kasse melden damit ein Antrag auf Familienversicherung versandt wird un du denn in die Familienversicherung deiner Frau aufgenommen wirst.

Verfasst: 21.07.2012, 20:57
von martinboby
Hallo
Der Antrag ist noch nicht gestellt. Ich muss wissen ob die KK meine Frau (also die welche hat mich gekündigt),muß mich als Famillienmidglied nehmen oder kann die das verweigern ,nicht zulassen,oder schwiriegkeiten machen.

Verfasst: 21.07.2012, 21:12
von Czauderna
Hallo,
eine Krankenkasse kann dir nicht kündigen, von daher
ist das schon mal falsch. Richtig ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dass Anspruch auf die Familienversicherung bei der Ehefrau besteht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.07.2012, 22:27
von Rossi
Na ja, ich versuche man zwischen den Zeilen zu lesen.

Der Poster hat bislang gearbeitet und war hierüber selber Mitglied. Jetzt hat er die Kündigung von seinem Arbeitgeber bekommen. Damit geht er wohl davon aus, dass gleichzeitig die Krankenkasse gekündigt wurde.

Dies ist ja auch in erster Linie richtig.

Jetzt geht der Poster einfach hin und füllt den Meldebogen zur Familienversicherung über die Holde aus und dann sollte es funtzen.

Vorausgesetzt er erfüllt die anderen Voraussetzungen (Gesamteinkommen unterhalb von 375,00 € und nicht hauptberuflich selbständig).