Wer mag mir einen Bescheid erklären?
Verfasst: 11.08.2012, 13:43
Hallo! Ich verstehe beim besten Willen das Beamtendeutsch in einem Bescheid nicht.
Zur Konstellation:
Die Familie ist eine Patchworkfamilie:
Mann und leibliche Tochter, Frau und leiblicher Sohn, keine gemeinsamen Kinder. Mann und Frau sind verheiratet.
Frau ist in der PKV, leiblicher Sohn wurde damals (als es noch möglich war) abgelehnt.
Mann ist in der GKV, aufgrund des zu hohen Einkommens der Frau freiwillig versichert.
Tochter ist seit September 2011 selbst in der GKV versichert, weil sie im Rahmen ihrer Berufsausbildung ein ganzjähriges Praktikum absolviert hat.
Sohn ist beim leiblichen Vater familienversichert, also nicht beim Mann.
So weit, so klar.
Der heutige Bescheid des Mann ergibt einen monatlichen Gesamtbeitrag von 239,54 € rückwirkend ab 1.3.12, Februar und Januar des Jahres wurden manuell extra gerechnet und liegen ungefähr gleich.
Bisher wurden jedoch ~ 160 € gezahlt. Dieser Beitrag wurde im letzten Jahr errechnet, es gab seitdem keine Änderungen - gibt es seit Jahren nicht.
Für die Beitragsberechnung wurden nach § 240 Abs. 5 SGB i.V.m. § 2 Abs. 4 der Beitragsverfahrensgrundsätze (BVSzGS) nacheinander Ihre eigenen beitragspflichtigen Einnahmen (= 0 €) und die Bruttoeinnahmen Ihres Ehegatten - begrenzt auf die Hälfte dieser Gesamteinnahmen (= 1421,60 €) - zugrunde gelegt.
Es wurde kein Kürzungsbetrag für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder berücksichtigt.
Ich würde gern wissen: Was sind gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder?
Und warum erfolgt hier nun keine Anrechnung eben dieser Kinder?
Vielen Dank!
Edit: Ich vergaß: Tochter seit Mai 20, Sohn seit August 13.
Zur Konstellation:
Die Familie ist eine Patchworkfamilie:
Mann und leibliche Tochter, Frau und leiblicher Sohn, keine gemeinsamen Kinder. Mann und Frau sind verheiratet.
Frau ist in der PKV, leiblicher Sohn wurde damals (als es noch möglich war) abgelehnt.
Mann ist in der GKV, aufgrund des zu hohen Einkommens der Frau freiwillig versichert.
Tochter ist seit September 2011 selbst in der GKV versichert, weil sie im Rahmen ihrer Berufsausbildung ein ganzjähriges Praktikum absolviert hat.
Sohn ist beim leiblichen Vater familienversichert, also nicht beim Mann.
So weit, so klar.
Der heutige Bescheid des Mann ergibt einen monatlichen Gesamtbeitrag von 239,54 € rückwirkend ab 1.3.12, Februar und Januar des Jahres wurden manuell extra gerechnet und liegen ungefähr gleich.
Bisher wurden jedoch ~ 160 € gezahlt. Dieser Beitrag wurde im letzten Jahr errechnet, es gab seitdem keine Änderungen - gibt es seit Jahren nicht.
Für die Beitragsberechnung wurden nach § 240 Abs. 5 SGB i.V.m. § 2 Abs. 4 der Beitragsverfahrensgrundsätze (BVSzGS) nacheinander Ihre eigenen beitragspflichtigen Einnahmen (= 0 €) und die Bruttoeinnahmen Ihres Ehegatten - begrenzt auf die Hälfte dieser Gesamteinnahmen (= 1421,60 €) - zugrunde gelegt.
Es wurde kein Kürzungsbetrag für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder berücksichtigt.
Ich würde gern wissen: Was sind gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder?
Und warum erfolgt hier nun keine Anrechnung eben dieser Kinder?
Vielen Dank!
Edit: Ich vergaß: Tochter seit Mai 20, Sohn seit August 13.