Familienversicherung für Schwangere
Verfasst: 12.08.2012, 23:39
Boah, nun müssen mir die Sofa´s mal uff die Sprünge helfen.
Es geht um nachfolgenden Fall:
Deutscher heiratet Asiatin. Der Deutsche ist pflichtversichert bei einer GKV.
Die asiatische Ehefrau ist schwanger und kommt erst hochschwanger nach Deutschland, weil es mit den Papieren so lange dauerte. Die Kasse lehnt lehnt Fami ab und verweist auf § 10 (1) Satz 4:
"Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren."
Nach meiner bescheidenen Auffassung ist dies sehr innovativ und kreativ. Leider wird der Wortlaut des Geseztes nicht beachtet.
Denn eine Mutterschutzfrist im Sinne des Geseztes kann nur diejenige in Anspruch nehmen, die auch Arbeitnehmerin ist. Dies ergibt sich schon zwnagsläufig aus § 1 des Mutterschutzgeseztes. Denn hier wird der Geltungsbereich des Gesetzes genannt und jener beschränkt sich nur auf Arbeitnehmerinnen.
Die Asiatin war aber keine Arbeitnehmerin.
Es geht um nachfolgenden Fall:
Deutscher heiratet Asiatin. Der Deutsche ist pflichtversichert bei einer GKV.
Die asiatische Ehefrau ist schwanger und kommt erst hochschwanger nach Deutschland, weil es mit den Papieren so lange dauerte. Die Kasse lehnt lehnt Fami ab und verweist auf § 10 (1) Satz 4:
"Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren."
Nach meiner bescheidenen Auffassung ist dies sehr innovativ und kreativ. Leider wird der Wortlaut des Geseztes nicht beachtet.
Denn eine Mutterschutzfrist im Sinne des Geseztes kann nur diejenige in Anspruch nehmen, die auch Arbeitnehmerin ist. Dies ergibt sich schon zwnagsläufig aus § 1 des Mutterschutzgeseztes. Denn hier wird der Geltungsbereich des Gesetzes genannt und jener beschränkt sich nur auf Arbeitnehmerinnen.
Die Asiatin war aber keine Arbeitnehmerin.