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Berufsunfähigkeit (Rente) in der Elternzeit

Verfasst: 16.08.2012, 23:18
von zuelle
Hallo, ich bin seit Juli 2011 In Elternzeit, wurde ein halbes Jahr später durch einen Unfall Berufsunfähig, meine Elternzeit endet im Oktober 2013.
Ich bekomme seit März eine private BU-Rente, muss ich das der Gesetzlichen Krankenkasse melden und mich freiwillig Versichern oder bin ich weiterhin durch die Elternzeit (bis Okt. 2013) versichert?

Hat da jemand Erfahrungen würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße

Verfasst: 17.08.2012, 17:42
von Rossi
Okay, Du beziehst eine private BU-Rente.

Wie sieht es denn aus, bekommst Du auch eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bzw. hast Du diese beantragt?

Ich würde mit der Kasse sprechen.

Verfasst: 17.08.2012, 22:53
von zuelle
Ich habe einen Rentenantrag (Deutsche RV)gestellt, wurde darauf hin untersucht. Der wurde aber abgelehnt, da ich ja nicht Arbeitsunfähig bin, "nur" Berufsunfähig. Das Beschäftigungsverhältnis besteht noch da ich ja in Elternzeit bin(mir wurde jedenfalls bis jetzt nicht gekündigt).
Grüße

Verfasst: 17.08.2012, 23:21
von Rossi
Okay, habe ich mir schon fast gedacht.

Dann stehst Du weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis und hast einen Anspruch auf Elternzeit.

Während der Elternzeit bist Du dann auch beitragsfrei versichert.

Verfasst: 17.08.2012, 23:26
von Rossi
Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass für mich die Entscheidung der DRV nicht nachvollziehbar ist.

Auch die DRV lehnt sehr gerne mit dieser Klamotte ab.

Heute geht es nur noch darum, wer was aus welchem Töpfchen bezahlt. Es darf auf keinen Fall das eigene Töpfchen sein.

Wenn Du mich fragst, dann bist Du ein klassischer sog. Arbeitsmarktrentner, der als Bonbon die volle Erwerbsminderungsrente erhalten muss.

Aber für diese Klamotte sind wir hier im falschen Forum.

Verfasst: 18.08.2012, 00:00
von zuelle
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was passiert dann nach der Elternzeit, mein Arbeitgeber wird mir über kurz oder lang bestimmt kündigen wenn ich nicht mehr in meinem alten Beruf Arbeiten kann?
Grüße

Verfasst: 18.08.2012, 07:52
von Vergil09owl
Antrag auf eine berufliche Umschulung beim DRV stellen, unter Vorbehalt eine Antrag auf ALG I stellen.

Verfasst: 18.08.2012, 10:59
von ratte1
Rossi hat geschrieben:Während der Elternzeit bist Du dann auch beitragsfrei versichert.
@rossi: Da Du ja immer viel Wert auf Exaktheit legst: Elternzeit führt auch bei sonst pflichtversichert Beschäftigten nicht automatisch zur Beitragsfreiheit. Denn diese besteht nur während des Elterngeldbezuges und auch nur für das Elterngeld selbst. Dass in der Regel auch in der sonstigen Elternzeit keine Beiträge zu zahlen sind, liegt daran, dass kein beitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird. Einkünfte aus Versorgungsbezügen wären aber in dieser Zeit grds. beitragspflichtig. Ob es sich bei der privaten BU-Rente um einen Versorgungsbezug handelt, weiß ich nicht.

MfG
ratte1

Verfasst: 18.08.2012, 12:21
von zuelle
Und woran erkenne ich ob es sich um "Einkünfte aus Versorgungsbezügen" handelt. Mein Versicherer hat mich nur darüber informiert das ich die Rente in der Einkommensteuererklärung angeben muss.

Grüße

Verfasst: 18.08.2012, 13:22
von Vergil09owl
eine private BU-Rente,
würde mich heißen das du die Beiträge allein getragen hast ohne das dein Arbeitgeber dir diese Versicherung als zusätzliche Lohnleistung finanziert hat. Grob kann man sagen alles was dein Arbeitgeber die mit finanziert hat an Vorsorgeleistungen aus denen dir denn im Alter eine Rente entsteht z. b, ist als Versorgungsbezug zu betrachten. In diesem Fall nicht. bleibt also unverbeitragt. Die zuständige Kasse hätte sich denn bei dir gemeldet wenn du denn eine Rente vom DRV erhalten würdest bzw die hätte dir einen Beitragsbescheid über die Rente ausstellen müssen, nach dem denn ein Einkommensanfrage bei Rentenbewilligung erfolgt wäre. z.B

Verfasst: 18.08.2012, 15:03
von zuelle
Die Rente erhalte ich aus einer Lebensversicherung mit BUZ die habe ich selber immer monatlich gezahlt, seit dem Unfall habe ich Beitragsbefreiung.

Grüße

Verfasst: 18.08.2012, 15:08
von Rossi
Jooh ratte1

Zitat:
Da Du ja immer viel Wert auf Exaktheit legst:

Elternzeit führt auch bei sonst pflichtversichert Beschäftigten nicht automatisch zur Beitragsfreiheit. Denn diese besteht nur während des Elterngeldbezuges und auch nur für das Elterngeld selbst. Dass in der Regel auch in der sonstigen Elternzeit keine Beiträge zu zahlen sind, liegt daran, dass kein beitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird. Einkünfte aus Versorgungsbezügen wären aber in dieser Zeit grds. beitragspflichtig. Ob es sich bei der privaten BU-Rente um einen Versorgungsbezug handelt, weiß ich nicht.


Jenes ist mir bekannt, es steht ja sogar ausdrücklich im Gesetz (§ 224 SGB V). Wir hatten damals im ALG II bei den Kunden mit Elternzeit bzw. Elterngeldbezug die Problematik

Aber hier hat der Kunde die LV mit BUZ wohl selber bedient. Es dürfte sich somit nicht um einen Versorgungsbezug handeln und daher auch nicht beitragspflichtig.

Verfasst: 18.08.2012, 15:33
von zuelle
Und was passiert dann nach der Elternzeit, wenn ich keinen neuen Job annehme, muss (kann) ich mich dann freiwillig Gesetzlich Versichern oder Privat?
Was ist Erfahrungsgemäß günstiger?

Grüße

Verfasst: 18.08.2012, 15:37
von Rossi
Ich würde mich nach Ablauf der Elternzeit freiwillig versichern. Hier zählt dann allerdings die priv. BU-Rente zu den sog. Einnahmen zum Lebensunterhalt. Ferner kannst Du ggf. das Kind kostenlos familienversichern.

Ich glaube nicht, dass eine priv. Kv. günstiger ist.

Verfasst: 18.08.2012, 18:08
von zuelle
Könnte ich mich auch über meine Frau Familienversichern lassen? unser Kind ist mit meiner Frau versichert bei derselben AOK wie ich.

Grüße