Nicht krankenversichert, neuer Vollzeitjob
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nicht krankenversichert, neuer Vollzeitjob
Hallo
Ich hab mich bereits ein wenig durch das Forum gelesen und bin dabei auf diesen Beitrag gestoßen http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=4518&postdays=0&postorder=asc&start=0.
Es umschreibt meine Situation ganz gut. Bin schon ne ganze Zeit lang nicht krankenversichert und hab mich mit jobben über Wasser gehalten und keine Gelder von Ämter bezogen. Nun hab ich nen Vollzeitjob wieder und muss mich versichern.
Der oben verlinkte Beitrag ist ja von 2011, ich würde gerne wissen ob man weiterhin so verfahren kann das man einfach keine Angaben zur vorherigen Versicherung macht und dann einfach aufgenommen wird oder ob sich was daran verändert hat und ich nicht um die Rückzahlung dran vorbei komme?!
Bei der Online Anmeldung der Tk steht beispielsweise:
"Wenn Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert waren, benötigen wir eine Kündigungsbestätigung Ihrer letzten Krankenkasse. Ohne diese kann die TK-Mitgliedschaft nicht beginnen."
Die ich ja logischerweise nicht dazu packen kann da nicht versichert.
Ich hoffe jemand kann mir da vielleicht weiterhelfen.
Liebe Grüße
Basti
Ich hab mich bereits ein wenig durch das Forum gelesen und bin dabei auf diesen Beitrag gestoßen http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=4518&postdays=0&postorder=asc&start=0.
Es umschreibt meine Situation ganz gut. Bin schon ne ganze Zeit lang nicht krankenversichert und hab mich mit jobben über Wasser gehalten und keine Gelder von Ämter bezogen. Nun hab ich nen Vollzeitjob wieder und muss mich versichern.
Der oben verlinkte Beitrag ist ja von 2011, ich würde gerne wissen ob man weiterhin so verfahren kann das man einfach keine Angaben zur vorherigen Versicherung macht und dann einfach aufgenommen wird oder ob sich was daran verändert hat und ich nicht um die Rückzahlung dran vorbei komme?!
Bei der Online Anmeldung der Tk steht beispielsweise:
"Wenn Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert waren, benötigen wir eine Kündigungsbestätigung Ihrer letzten Krankenkasse. Ohne diese kann die TK-Mitgliedschaft nicht beginnen."
Die ich ja logischerweise nicht dazu packen kann da nicht versichert.
Ich hoffe jemand kann mir da vielleicht weiterhelfen.
Liebe Grüße
Basti
Na ja, Basti1, es kommt immer druff an.
D.h., es gibt hier im Forum noch keine Patentlösung, weil es eben auf die Sictweise des jeweiligen Kassenmitarbeiters ankommt.
Mal so und mal anders!
Es liegt einfach daran, dass es hierzu noch fast keine Rechtsprechung gibt und viele Kassenmitarbeiter ein Versteckspiel betreiben.
D.h., es gibt hier im Forum noch keine Patentlösung, weil es eben auf die Sictweise des jeweiligen Kassenmitarbeiters ankommt.
Mal so und mal anders!
Es liegt einfach daran, dass es hierzu noch fast keine Rechtsprechung gibt und viele Kassenmitarbeiter ein Versteckspiel betreiben.
Hallo,
was Urteile dazu angeht, ich meine, ich hätte letzte Woche ein aktuelles Urteil dazu gelesen, dessen Ergebnis sinngemäß war, dass die Kasse in solchen Fällen zwingend verpflichtet ist die Mitgliedschaft aufgrund der aktuellen Versicherungspflicht herzustellen, ich schaue am Montag nach, ob ich dazu auch ein AZ. finde. Damit wäre das "Versteckspiel", wie es Rossi bezeichnet Geschichte.
Gruss
Czauderna
was Urteile dazu angeht, ich meine, ich hätte letzte Woche ein aktuelles Urteil dazu gelesen, dessen Ergebnis sinngemäß war, dass die Kasse in solchen Fällen zwingend verpflichtet ist die Mitgliedschaft aufgrund der aktuellen Versicherungspflicht herzustellen, ich schaue am Montag nach, ob ich dazu auch ein AZ. finde. Damit wäre das "Versteckspiel", wie es Rossi bezeichnet Geschichte.
Gruss
Czauderna
Rossi hat geschrieben:Hoi Günter, bis Du sicher, dass es hierzu eine Entscheidung gibt. Da bin ich aber mal gespannt.
Hallo Rossi,
gelesen habe ich auf jeden Fall etwas, aber je länger ich nach grüble um so mehr komme ich zum Ergebnis, dass es kein Urteil war sondern eher eine Presseveröffentlichung - ich melde mich wieder.
Gruss
Guenter
-
- Postrank1
- Beiträge: 8
- Registriert: 07.08.2012, 15:44
Ich glaube, dass der Kern der Sache bisher nicht ganz erkannt wurde.
Entscheidend ist Dein jetziges monatliches Brutto-Gehalt. Ist dieses nicht allzu hoch und liegt unter der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 4.237,50 € bist Du pflichtversichert und die gesetzliche KV muss dich aufnehmen. Ich glaube, dass dann die gesetzliche KV für Dich zuständig ist, bei der Du zuletzt gesetzlich krankenversichert warst (bin mir aber nicht ganz sicher).
Ein Sonderfall ist falls Du am 31.12.2002 entweder privat oder gar nicht krankenversichert warst. Dann beträgt die Grenze nur 3.825 € und Du musst dann auch hier drunter liegen.
Liegtst Du über diesen Grenzen bist Du nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen KV und die Sache wird kompliziert. Dann kann ich auch nicht sagen was dann gilt.
Der einzige Haken ist, dass Du für den Fall einer Beitragsnachzahlung bei Deiner gesetzlichen KV evtl. erst dann vollen Versicherungsschutz hast, wenn alle Beiträge nachgezahlt wurden.
Entscheidend ist Dein jetziges monatliches Brutto-Gehalt. Ist dieses nicht allzu hoch und liegt unter der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 4.237,50 € bist Du pflichtversichert und die gesetzliche KV muss dich aufnehmen. Ich glaube, dass dann die gesetzliche KV für Dich zuständig ist, bei der Du zuletzt gesetzlich krankenversichert warst (bin mir aber nicht ganz sicher).
Ein Sonderfall ist falls Du am 31.12.2002 entweder privat oder gar nicht krankenversichert warst. Dann beträgt die Grenze nur 3.825 € und Du musst dann auch hier drunter liegen.
Liegtst Du über diesen Grenzen bist Du nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen KV und die Sache wird kompliziert. Dann kann ich auch nicht sagen was dann gilt.
Der einzige Haken ist, dass Du für den Fall einer Beitragsnachzahlung bei Deiner gesetzlichen KV evtl. erst dann vollen Versicherungsschutz hast, wenn alle Beiträge nachgezahlt wurden.
acmueller23 hat geschrieben:Ich glaube, dass der Kern der Sache bisher nicht ganz erkannt wurde.
Entscheidend ist Dein jetziges monatliches Brutto-Gehalt. Ist dieses nicht allzu hoch und liegt unter der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 4.237,50 € bist Du pflichtversichert und die gesetzliche KV muss dich aufnehmen. Ich glaube, dass dann die gesetzliche KV für Dich zuständig ist, bei der Du zuletzt gesetzlich krankenversichert warst (bin mir aber nicht ganz sicher).
Ein Sonderfall ist falls Du am 31.12.2002 entweder privat oder gar nicht krankenversichert warst. Dann beträgt die Grenze nur 3.825 € und Du musst dann auch hier drunter liegen.
Liegtst Du über diesen Grenzen bist Du nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen KV und die Sache wird kompliziert. Dann kann ich auch nicht sagen was dann gilt.
Der einzige Haken ist, dass Du für den Fall einer Beitragsnachzahlung bei Deiner gesetzlichen KV evtl. erst dann vollen Versicherungsschutz hast, wenn alle Beiträge nachgezahlt wurden.
Hallo,
doch, doch, der Kern ist schon erkannt und auch vollkommen klar - er nimmt einen kranken versicherungspflichtigen Job auf und steht vor der Frage, wie
er sich verhalten soll, wenn Ihn seine neue Krankenkasse nach seiner Vorversicherung fragt. Wenn er nix macht, also, wie es im gesetz so schön Heisst, nicht mitwirkt, dass muss ihn die Kasse trotzdemversichern und er kommt um die Nachzahlung herum. Dass zwingend seine alte Kasse zuständig ist, dass geht logischerweise nicht, wenn nicht bekannt ist, wer seine letzte Kasse war, denn er sagt ja nix.
Der Kern der Sache ist schon erkannt.
Gruss
Czauderna
-
- Postrank1
- Beiträge: 8
- Registriert: 07.08.2012, 15:44
ok, soweit einverstanden.
Ich wäre aber in seiner Situation trotzdem vorsichtig mit dem "Nichtwirken", denn ich glaube nicht dass die gesetzliche KV, bei der er anklopft, ihn einfach aufnehmen muss, wenn nicht klar ist, wer seine letzte gesetzliche KV war.
In diesem Fall kann sich eigentlich jede gesetzliche Kasse erst einmal auf den Standpunkt stellen, nicht zuständig zu sein.
Bei mir war es so, dass ich beim Zurückfallen von privat KV nach gesetzlich versichert (auch pflichtversichert) erst dann die Versicherungsbestätigung von der neuen Kasse bekommen hatte, nachdem ich nachweisen konnte, wie ich seit dem 01.01.2007 versichert war und wer meine letzte GKV war.
Vorher lief bei mir damals (Ende 2007) gar nix.
Ich wäre aber in seiner Situation trotzdem vorsichtig mit dem "Nichtwirken", denn ich glaube nicht dass die gesetzliche KV, bei der er anklopft, ihn einfach aufnehmen muss, wenn nicht klar ist, wer seine letzte gesetzliche KV war.
In diesem Fall kann sich eigentlich jede gesetzliche Kasse erst einmal auf den Standpunkt stellen, nicht zuständig zu sein.
Bei mir war es so, dass ich beim Zurückfallen von privat KV nach gesetzlich versichert (auch pflichtversichert) erst dann die Versicherungsbestätigung von der neuen Kasse bekommen hatte, nachdem ich nachweisen konnte, wie ich seit dem 01.01.2007 versichert war und wer meine letzte GKV war.
Vorher lief bei mir damals (Ende 2007) gar nix.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
was Urteile dazu angeht, ich meine, ich hätte letzte Woche ein aktuelles Urteil dazu gelesen, dessen Ergebnis sinngemäß war, dass die Kasse in solchen Fällen zwingend verpflichtet ist die Mitgliedschaft aufgrund der aktuellen Versicherungspflicht herzustellen, ich schaue am Montag nach, ob ich dazu auch ein AZ. finde. Damit wäre das "Versteckspiel", wie es Rossi bezeichnet Geschichte.
Gruss
Czauderna
Guten Abend Günther,
das Urteil meinst du nicht?
B 12 KR 72/11 B
[quote="acmueller23"]ok, soweit einverstanden.
Ich wäre aber in seiner Situation trotzdem vorsichtig mit dem "Nichtwirken", denn ich glaube nicht dass die gesetzliche KV, bei der er anklopft, ihn einfach aufnehmen muss, wenn nicht klar ist, wer seine letzte gesetzliche KV war.
In diesem Fall kann sich eigentlich jede gesetzliche Kasse erst einmal auf den Standpunkt stellen, nicht zuständig zu sein.
Bei mir war es so, dass ich beim Zurückfallen von privat KV nach gesetzlich versichert (auch pflichtversichert) erst dann die Versicherungsbestätigung von der neuen Kasse bekommen hatte, nachdem ich nachweisen konnte, wie ich seit dem 01.01.2007 versichert war und wer meine letzte GKV war.
Vorher lief bei mir damals (Ende 2007) gar nix.[/quote
Hallo,
ich bin Kassenmitarbeiter - du kannst mir glauben, wir machen das - was sollen wir denn auch sonst machen - mit welcher Begründung sollten wir die Versicherungspflicht ablehnen - wo soll ihn der Arbeitgeber anmelden ??
Es ist eben ein schlecht gemachtes Gesetz - die Kasse bekommt eine Anmeldung vom Arbeitgeber und einen Aufnahmeantrag - wenn keine Angaben zur Vorversicherungszeit gemacht werden steht trotzdem der versicherungspflichtige Sachverhalt und der darf nicht ignoriert werden,
also rein rechtlich geht das schon und wird auch von vielen Kassen so praktiziert. Natürlich gibt es Kassen,die das nicht so wahrhaben wollen und
schicken den Antragsteller wieder weg, ja, und wenn das passiert hat er /sie natürlich ein Problem, es muss dann die nächste Kasse genommen werden, denn auf einen Rechtsstreit wird man es hier wohl nicht ankommen lassen, denn ob man den gewinnen würde ??
Soweit ich aber weiß, die meisten Kassen, die großen eigentlich immer,
die nehmen auf und gut ist es. Ob das gerecht ist gegenüber anderen, die
treu und brav ihre Beiträge nachzahlen bzw. sogar ab stottern, das ist eine andere Frage.
Gruss
Czauderna
Ich wäre aber in seiner Situation trotzdem vorsichtig mit dem "Nichtwirken", denn ich glaube nicht dass die gesetzliche KV, bei der er anklopft, ihn einfach aufnehmen muss, wenn nicht klar ist, wer seine letzte gesetzliche KV war.
In diesem Fall kann sich eigentlich jede gesetzliche Kasse erst einmal auf den Standpunkt stellen, nicht zuständig zu sein.
Bei mir war es so, dass ich beim Zurückfallen von privat KV nach gesetzlich versichert (auch pflichtversichert) erst dann die Versicherungsbestätigung von der neuen Kasse bekommen hatte, nachdem ich nachweisen konnte, wie ich seit dem 01.01.2007 versichert war und wer meine letzte GKV war.
Vorher lief bei mir damals (Ende 2007) gar nix.[/quote
Hallo,
ich bin Kassenmitarbeiter - du kannst mir glauben, wir machen das - was sollen wir denn auch sonst machen - mit welcher Begründung sollten wir die Versicherungspflicht ablehnen - wo soll ihn der Arbeitgeber anmelden ??
Es ist eben ein schlecht gemachtes Gesetz - die Kasse bekommt eine Anmeldung vom Arbeitgeber und einen Aufnahmeantrag - wenn keine Angaben zur Vorversicherungszeit gemacht werden steht trotzdem der versicherungspflichtige Sachverhalt und der darf nicht ignoriert werden,
also rein rechtlich geht das schon und wird auch von vielen Kassen so praktiziert. Natürlich gibt es Kassen,die das nicht so wahrhaben wollen und
schicken den Antragsteller wieder weg, ja, und wenn das passiert hat er /sie natürlich ein Problem, es muss dann die nächste Kasse genommen werden, denn auf einen Rechtsstreit wird man es hier wohl nicht ankommen lassen, denn ob man den gewinnen würde ??
Soweit ich aber weiß, die meisten Kassen, die großen eigentlich immer,
die nehmen auf und gut ist es. Ob das gerecht ist gegenüber anderen, die
treu und brav ihre Beiträge nachzahlen bzw. sogar ab stottern, das ist eine andere Frage.
Gruss
Czauderna
So nachdem ich bei der TK einfach den Antrag ausgefüllt hab und bei vorheriger Krankenkasse nichts angegeben habe, haben sie sich nu telefonisch bei mir gemeldet und mir mitgeteilt das es ohne Angabe der vorherigen Krankenkasse nicht funktioniert.
Was tue ich nun? Sollte ich mit offenen Karten spielen und ihnen sagen wie es ist, also das ich nicht krankenversichert war?
Oder aber mich einfach nochmal an eine andere Krankenkasse wenden und da mein Glück versuchen oder mich einfach bei meiner alten Krankenkasse melden ?
Tips und Ratschläge nehme ich dankend an.
LG
Was tue ich nun? Sollte ich mit offenen Karten spielen und ihnen sagen wie es ist, also das ich nicht krankenversichert war?
Oder aber mich einfach nochmal an eine andere Krankenkasse wenden und da mein Glück versuchen oder mich einfach bei meiner alten Krankenkasse melden ?
Tips und Ratschläge nehme ich dankend an.
LG
-
- Postrank7
- Beiträge: 106
- Registriert: 13.10.2011, 19:04
Dass Du nicht krankenversichert warst, (nach Möglichkeit zumindest die letzten 18 Monate, soweit zutreffend) hättest Du schon schriftlich im Antrag mitteilen sollen, wie soll denn sonst ein Wahlrecht ausgelöst werden ?
Denn dann kann sie auch keine Kündigungsbestätigung verlangen, woher auch nehmen ?
Eine andere Kasse wird auch fragen, wo vorher eine Versicherung bestand(wegen der Kündigungsbestätigung) aber wenn sie von Dir weiss, dass zumindest die letzten 18Monate keine Versicherung mehr bestand, sollte sie nach der Vorversicherung nicht mehr fragen.
Du könntest in der Wahlzeit im Zweifel auch bei anderen Kassen Aufnahmeantrage stellen, die Du dann stornieren müsstest, aber ich würde zuerst mit der gewählte Kasse versuchen mich zu einigen, die Wahlzeit, soweit zutreffend, ist aber recht knapp.
Bei der letzten Kasse ist die Gefahr der Nachforderung bei Mitwirkung da.
Denn dann kann sie auch keine Kündigungsbestätigung verlangen, woher auch nehmen ?
Eine andere Kasse wird auch fragen, wo vorher eine Versicherung bestand(wegen der Kündigungsbestätigung) aber wenn sie von Dir weiss, dass zumindest die letzten 18Monate keine Versicherung mehr bestand, sollte sie nach der Vorversicherung nicht mehr fragen.
Du könntest in der Wahlzeit im Zweifel auch bei anderen Kassen Aufnahmeantrage stellen, die Du dann stornieren müsstest, aber ich würde zuerst mit der gewählte Kasse versuchen mich zu einigen, die Wahlzeit, soweit zutreffend, ist aber recht knapp.
Bei der letzten Kasse ist die Gefahr der Nachforderung bei Mitwirkung da.
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