CTG hat geschrieben:
Legende:
VP = Versicherungspflichtige Beschäftigung
NL = Nachgehender Leistugnsanrpuch
FV = Freiwillige Versicherung
So wie ich es verstehe müsste es sich so zugetragen haben:
FV -> VP -> NL -> VP -> NL -> VP -> Hier kommt jetzt der Cut, Bedarf sinkt keine Weiterbeschäftigung. -> FV. So korrekt?
Hallo,
nicht ganz aber fast.
Ich greife Deine hervorragende Idee des Schaubilds zur Visualisierung des Sacherhalts auf, um den Sacherhalt zu verdeutlichen:
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FV1 -> VP1 -> FV2(*) -> VP2 -> NL1(**) -> VP3 -> NL2(**) -> VP4 -> NL3(**) -> VP5 -> FV3(***)... (weiter freiwillig versichert)
(*) Weil Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs von einem Monat ausgeschöpft, rückwirkende freiwillige Versicherung ab Ende VP1 erforderlich.
(**) Keine freiwillige Versicherung erforderlich, da Zeitraum zwischen VP2 und VP3 bzw. zwischen VP4 und VP5 weniger als einen Monat.
(***) Weil der nachgehende Leistungsanspruch von einem Monat ausgeschöpft ist. Deshalb ist wieder eine freiwillige Versicherung FV3 erforderlich, ab Ende von VP5.
Hinweise:
- Möglichkeit der Familienversicherung besteht nicht mehr.
- VP1, VP2, VP3, VP4, VP5 waren alle beim selben Arbeitgeber, aber mit befristeten Verträgen. Der Arbeitgeber hat mir jeweils Kopien der An- und Abmeldung bei der KK übersandt, mit den genauen Zeiträumen ("Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmber nach §25 DEÜV).
- Während den Zeiträumen NL1, NL2, NL3 war ich nicht erwerbstätig: weder Nebengewerbe noch geringfügige Beschäftigung oder dergleichen. Mir ist bekannt, dass man den nachlaufenden Leistungsanspruch nur in Anspruch nehmen kann, wenn man nicht erwerbstätig ist.
- Für FV1 und FV2 habe ich einen schriftlichen Bogen abgegeben. Bei FV2 hat mir die Mitarbeiterin per Email angeboten, FV2 als "Daueranmeldung" laufen zu lassen. Ich habe aber niemals ihrgegenüber ausdrücklich schriftlich oder mündlich geäußert, dass ich das möchte.
- Für FV2 habe ich einen Beitragsbescheid erhalten, der aber hinsichtlich der Höhe der Beiträge und Zeiträume falsch ist. Darin steht z. B., dass ich für das gesamte Jahr 2012, also nicht pro Monat oder dergleichen, lediglich etwas über 300EUR Beitrag zahlen muss (bin weder Azubi noch Student, Rentner oder dergleichen). Ich habe schriftlich darum gebeten, mir den Bescheid zu erklären, aber leider bis heute keine Antwort darauf erhalten.
-Zwei Monate nach dem Ende von VP5 bei der KK angerufen und um Übersendung neuer Bögen zur Begründung von FV3 gebeten. Damit wäre ich also noch in der Dreimonatsfrist. Antwort: Frewilliges Versicherungsverhältnis besteht, keine neuen Bögen notwendig weil keine Änderung an der Einkommenssituation, Beiträge bleiben die gleichen wie bereits schonmal gezahlt (bei FV2).
- Neuen Bescheid oder dergleichen für FV3 habe ich nicht erhalten. Mir war der Unterschied zwischen "Willkommenschreiben" und "Beitragsbescheid" nicht so ganz klar, weil die Kasse das in der Regel in einem Schreiben zusammenfasst, in der Art "Herzlich willkommen in der XYZ, die Beiträge betragen 1234EUR pro Monat"). Darum dachte ich, es sei i. O., dass ich kein weiteres Schreiben erhalten habe. Außerdem dachte ich, hat sich meine Einkommenssituation nicht geändert, deshalb muss ich nicht nochmal den Bogen ausfüllen.
- Rückwirkende Beiträge ab Ende von VP5 überwiesen, dann jeweils die monatlichen Beiträge für die fortlaufende Versicherung FV3.
Die KK sagt nun:
- FV2 war eine Daueranmeldung zur freiwilligen Versicherung. Diese hat Priorität vor dem nachgehenden Leistungsanspruch. Also schulde ich noch sämtliche anteilige Beiträge für die Zeiträume NL1, NL2, NL3 zzgl. Säumniszuschläge.
- Deshalb haben sie wahrscheinlich gesagt, dass bereits ein freiwilliges Versicherungsverhältnis besteht, als ich wegen FV3 angerufen habe und mir keinen neuen Beitragsbescheid für FV3 geschickt.
Ich hätte einfach wissen müssen, dass man eine freiwillige Versicherung nur schriftlich begründen kann. Zu glauben, dass ich keine neuen Bögen für FV3 ausfüllen muss, weil sich meine Einkommensituation nicht geändert hat, war einfach grenzenlos blöd und naiv von mir. Ich gebe es zu. Außerdem hätte ich ihnen stärker wegen dem falschen Beitragsbescheid für FV2 auf die Füße steigen sollen.
Das wirkliche Problem ist jetzt aber:
Wenn ich die KK nun bitte mir darzulegen, dass ich mit der Einrichtung von FV2 als "Daueranmeldung" einverstanden war, (was nicht der Fall ist), was bringt es mir dann? Für FV4 habe ich ja nichts Schriftliches, damit würde FV4 praktisch nicht existieren. Dann wäre aber auch die Dreimonatsfrist überschritten und sie würden mich nicht mehr in der GKV aufnehmen.
Oder wie seht ihr das?
P. S.: Sorry nochmal wegen dem langen Text. Ich hoffe, ich habe klar und ohne Rechtschreibfehler formuliert.