Unversicherte Monate Beitragsnacherhebung
Verfasst: 21.09.2012, 00:20
Hallo an alle,
erst einmal: Falls das Thema nicht hierher passt, verschiebe es jemand bitte. Dankeschön!
Es geht um folgendes:
Meine Mutter war einige Zeit arbeitslos und hat vom Jobcenter Leistungen bezogen, die auch ihre Krankenversicherung bezahlt haben.
Irgendwann kamen dann Briefe von der Krankenkasse an (wir haben unsere Krankenkassenkarten ja einfach weitergenutzt), in der geschrieben war, dass Leistungen unrecht beansprucht wurden - wir waren anscheinend nicht mehr versichert (wieso auch immer)
Jedenfalls haben wir alle jeweiligen Arztrechnungen schön bezahlt, usw. und meine Mutter wurde selbständig. Da waren wir auf der Suche nach einer Krankenkasse - doch keiner akzeptierte uns, die Antwort war immer:
Sie müssen die Beiträge der Monate (18 Monate), die Sie nicht versichert waren, vor einer Versicherungsinanspruchnahme abbezahlen.
Bei welcher Kasse wir auch anfrugen, wir erhielten eben dieselbe Antwort.
Jetzt ist meine Frage - auf welcher gesetzlichen Grundlage besteht dies? Für nicht bezogene Leistungen auch noch zu bezahlen?
Ja, im Allgemeinen besteht eine Versicherungspflicht. Aber schreibt die auch vor, dass bei Nichtversicherung die Beiträge dennoch gezahlt werden müssen?
Ich bitte freundlichst um Aufklärung, danke.
erst einmal: Falls das Thema nicht hierher passt, verschiebe es jemand bitte. Dankeschön!
Es geht um folgendes:
Meine Mutter war einige Zeit arbeitslos und hat vom Jobcenter Leistungen bezogen, die auch ihre Krankenversicherung bezahlt haben.
Irgendwann kamen dann Briefe von der Krankenkasse an (wir haben unsere Krankenkassenkarten ja einfach weitergenutzt), in der geschrieben war, dass Leistungen unrecht beansprucht wurden - wir waren anscheinend nicht mehr versichert (wieso auch immer)
Jedenfalls haben wir alle jeweiligen Arztrechnungen schön bezahlt, usw. und meine Mutter wurde selbständig. Da waren wir auf der Suche nach einer Krankenkasse - doch keiner akzeptierte uns, die Antwort war immer:
Sie müssen die Beiträge der Monate (18 Monate), die Sie nicht versichert waren, vor einer Versicherungsinanspruchnahme abbezahlen.
Bei welcher Kasse wir auch anfrugen, wir erhielten eben dieselbe Antwort.
Jetzt ist meine Frage - auf welcher gesetzlichen Grundlage besteht dies? Für nicht bezogene Leistungen auch noch zu bezahlen?
Ja, im Allgemeinen besteht eine Versicherungspflicht. Aber schreibt die auch vor, dass bei Nichtversicherung die Beiträge dennoch gezahlt werden müssen?
Ich bitte freundlichst um Aufklärung, danke.