Zuzahlungsgrenze/Solidargemeinschaft ?
Verfasst: 21.09.2012, 16:53
hallo Leute,
ich habe mal wieder eine Frage zur Zuzahlungsgrenze. Es ist klar das "normalos" eine maximale Zuzahlung im Jahr von 2 % Ihrer Beitragsbemessungsgrenze zuzahlen müssen, chronisch kranke 1%.
Gibt es bei chronisch kranken eine maximale Zeit der Zuzahlung, oder ist es wirklich so das ein chronisch kranker z.B. 15 Jahre lang jedes Jahr 1% seiner ermittelten Beitragsbemessungssumme zahlen muss?
weitere Frage: nehmen wir an ein chronisch kranker geht fleissig arbeiten, zahlt jedes Jahr seinen 1% und muss dann irgendwann in die Privatinsolvenz. Wer zahlt Ihm nun die Kosten die die Kassen heutzutage Igelleistungen nennen, der Arzt dies aber verschrieben hat und keine alternative möglich ist?
ich habe mal wieder eine Frage zur Zuzahlungsgrenze. Es ist klar das "normalos" eine maximale Zuzahlung im Jahr von 2 % Ihrer Beitragsbemessungsgrenze zuzahlen müssen, chronisch kranke 1%.
Gibt es bei chronisch kranken eine maximale Zeit der Zuzahlung, oder ist es wirklich so das ein chronisch kranker z.B. 15 Jahre lang jedes Jahr 1% seiner ermittelten Beitragsbemessungssumme zahlen muss?
weitere Frage: nehmen wir an ein chronisch kranker geht fleissig arbeiten, zahlt jedes Jahr seinen 1% und muss dann irgendwann in die Privatinsolvenz. Wer zahlt Ihm nun die Kosten die die Kassen heutzutage Igelleistungen nennen, der Arzt dies aber verschrieben hat und keine alternative möglich ist?