Versicherungspflicht bei Minijob und Kapitaleinkünften
Verfasst: 23.09.2012, 13:14
Hallo,
ich selbst bin Arbeitnehmer in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis und trotz Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze stets Mitglied in der GKV gewesen.
Meine Ehefrau erhält aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis („Minijob“) derzeit mtl. 285 EUR.
Unser Kapitalvermögen haben wir im Wesentlichen gemeinschaftlich, also auf beider Namen angelegt. Es besteht aus Tagesgeldanlagen bei Banken, Bausparguthaben, Aktien-, Renten und Immobilienfondsanteilen.
Nach Abzug des gemeinsamen Sparer-Pauschbetrags von jährl. 1.602 EUR liegt der auf meine Ehefrau entfallende (grundsätzlich 50%ige Anteil) an den gemeinsamen Kapitaleinkünften unter jährl. 1.380 EUR bzw. unter mtl. 115 EUR. Somit wird die Grenze von mtl. 400 EUR (285 EUR + 115 EUR), ab der meine Ehefrau nicht mehr bei mir familienversichert sein kann, nicht erreicht.
Aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 war meiner Ehefrau und mir jeweils noch ein Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung verblieben. Da dieser Verlustvortrag bei Nichtausnutzung Ende 2013 verfällt, haben wir nun in unserem gemeinsamen Depot befindliche Wertpapierfondsanteile, die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, mit Gewinn verkauft. Durch Ausnutzung des Verlustvortrags unterliegt der erzielte Gewinn nicht der Abgeltungsteuer und ist steuerfrei.
Meine Fragen zu dieser Thematik:
Wird seitens der Krankenkasse bei Ermittlung des mtl. Einkommens meiner Ehefrau der Veräußerungsgewinn aus den Wertpapierfondsanteilen in voller Höhe einbezogen oder über den Verlustvortrag „neutralisiert“.
Falls der Veräußerungsgewinn seitens der Krankenkasse als Einkommen meiner Ehefrau im laufenden Jahr angesehen wird, muss sie sich rückwirkend selbst freiwillig versichern? Ab welchem Monat und mit welchem Beitrag? Ich meine gelesen zu haben, dass hierbei Beiträge von 14,9 % (Krankenversicherung) und 1,95 % (Pflegeversicherung als Eltern) auf ein fiktives Einkommen von mtl. 875 EUR fällig werden. Das wären dann mtl. 147,44 EUR, also mehr als die Hälfte dessen, was meine Ehefrau in ihrem Minijob verdient!
Gibt es hier in dem Forum Tipps, was man in diesem Jahr noch unternehmen könnte, um eine eigene Versicherungspflicht meiner Ehefrau zu vermeiden? Vermögensübertragungen auf mich oder unsere Kinder? Verzicht auf Gehalt aus Minijob?
Vielen Dank schon jetzt für alle Antworten!
ich selbst bin Arbeitnehmer in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis und trotz Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze stets Mitglied in der GKV gewesen.
Meine Ehefrau erhält aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis („Minijob“) derzeit mtl. 285 EUR.
Unser Kapitalvermögen haben wir im Wesentlichen gemeinschaftlich, also auf beider Namen angelegt. Es besteht aus Tagesgeldanlagen bei Banken, Bausparguthaben, Aktien-, Renten und Immobilienfondsanteilen.
Nach Abzug des gemeinsamen Sparer-Pauschbetrags von jährl. 1.602 EUR liegt der auf meine Ehefrau entfallende (grundsätzlich 50%ige Anteil) an den gemeinsamen Kapitaleinkünften unter jährl. 1.380 EUR bzw. unter mtl. 115 EUR. Somit wird die Grenze von mtl. 400 EUR (285 EUR + 115 EUR), ab der meine Ehefrau nicht mehr bei mir familienversichert sein kann, nicht erreicht.
Aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 war meiner Ehefrau und mir jeweils noch ein Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung verblieben. Da dieser Verlustvortrag bei Nichtausnutzung Ende 2013 verfällt, haben wir nun in unserem gemeinsamen Depot befindliche Wertpapierfondsanteile, die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, mit Gewinn verkauft. Durch Ausnutzung des Verlustvortrags unterliegt der erzielte Gewinn nicht der Abgeltungsteuer und ist steuerfrei.
Meine Fragen zu dieser Thematik:
Wird seitens der Krankenkasse bei Ermittlung des mtl. Einkommens meiner Ehefrau der Veräußerungsgewinn aus den Wertpapierfondsanteilen in voller Höhe einbezogen oder über den Verlustvortrag „neutralisiert“.
Falls der Veräußerungsgewinn seitens der Krankenkasse als Einkommen meiner Ehefrau im laufenden Jahr angesehen wird, muss sie sich rückwirkend selbst freiwillig versichern? Ab welchem Monat und mit welchem Beitrag? Ich meine gelesen zu haben, dass hierbei Beiträge von 14,9 % (Krankenversicherung) und 1,95 % (Pflegeversicherung als Eltern) auf ein fiktives Einkommen von mtl. 875 EUR fällig werden. Das wären dann mtl. 147,44 EUR, also mehr als die Hälfte dessen, was meine Ehefrau in ihrem Minijob verdient!
Gibt es hier in dem Forum Tipps, was man in diesem Jahr noch unternehmen könnte, um eine eigene Versicherungspflicht meiner Ehefrau zu vermeiden? Vermögensübertragungen auf mich oder unsere Kinder? Verzicht auf Gehalt aus Minijob?
Vielen Dank schon jetzt für alle Antworten!