Leistung bei Familienversicherung in der GKV
Verfasst: 03.10.2012, 19:23
Meine Frau ist voll Erwerbsunfähig und über mich mit familienversichert.
Sie war selbständig, hat danach 2 Jahre in Festanstellung gearbeitet. Da ihr 12 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche RV fehlen, erhält sie keine Rentenbeiträge aus der gesetzlichen RV. Jetzt hat die private EU-Versicherung, seit Januar 2012 Leistungen in Höhe von monatlich ca. 1000,00€ ausgezahlt. Diese Leistung ist bis zur entgültigen Klärung der Krankheit befristet und muss durch Untersuchungen stets nachgewiesen werden. Nun meine Fragen:
- wie muss sich meine Gattin versichern, bleibt die Familienversicherung bestehen, oder muß sie sich freiwillig versichern?
- muß im Falle einer freiwilligen Versicherung der Zeitraum ab Januar nachbezahlt werden?
- welche Freibeträge gibt es?
- was darf als Ausgaben für den Lebensunterhalt angerechnet werden?
- was passiert wenn die Leistungen der privaten EU-Versicherung eingestellt werden?
Über eine schnelle Antwort würde ich sehr freuen.
MfG Erich_43
Sie war selbständig, hat danach 2 Jahre in Festanstellung gearbeitet. Da ihr 12 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche RV fehlen, erhält sie keine Rentenbeiträge aus der gesetzlichen RV. Jetzt hat die private EU-Versicherung, seit Januar 2012 Leistungen in Höhe von monatlich ca. 1000,00€ ausgezahlt. Diese Leistung ist bis zur entgültigen Klärung der Krankheit befristet und muss durch Untersuchungen stets nachgewiesen werden. Nun meine Fragen:
- wie muss sich meine Gattin versichern, bleibt die Familienversicherung bestehen, oder muß sie sich freiwillig versichern?
- muß im Falle einer freiwilligen Versicherung der Zeitraum ab Januar nachbezahlt werden?
- welche Freibeträge gibt es?
- was darf als Ausgaben für den Lebensunterhalt angerechnet werden?
- was passiert wenn die Leistungen der privaten EU-Versicherung eingestellt werden?
Über eine schnelle Antwort würde ich sehr freuen.
MfG Erich_43