Hallo,
ich bin Anfang 30, zur Zeit nicht beruftsätig, aber auch nicht arbeitslos gemeldet. Infolge der Krankenversicherungpflicht bin ich "freiwillig" versichert und überweise deshalb monatlich rund 130 € von meinem Sparkonto an die AOK.
Mit etwas Glück kann ich demnächst einen 400 €-Minijob ergattern. Soweit ich das bislang in Erfahrung bringen konnte zahlt der Arbeitgeber in diesem Fall einen Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung. Dennoch ist der Arbeitnehmer nicht krankenversichert weil er keinen Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung entrichtet sondern seinen Lohn Brutto für Netto erhält.
Müßten sich aber ungeachtet dessen nicht die Beiträge reduzieren - aufgrund der vom Arbeitgeber gezahlten Pauschale ? Wenn ja, mit wieviel kann man da rechnen ? Oder muß ich trotz Minijob weiterhin die 130 € überweisen ?
Danke für Antworten !
Gruß
Stefan
Minijob + Krankenversicherung = völlig verwirrt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ähm, wie ich es derzeit lese, ändert dieses nichts an der Beitragshöhe.
Du wirst vermutlich weiterhin den sog. Mindesbeitrag zahlen müssen. Die Rechtsgrundlagen sind in den §§ 240 und 249 b SGB V zu finden.
Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/gesetze.htm
Du wirst vermutlich weiterhin den sog. Mindesbeitrag zahlen müssen. Die Rechtsgrundlagen sind in den §§ 240 und 249 b SGB V zu finden.
Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/gesetze.htm
Hui, Danke für die schnelle Antwort ! Auch wenn sie nicht so ausgefallen ist wie ich mir erhofft hatte.
Sollte (oder mglw. sogar muß) ich denn der KV den Minijob melden, obwohl sich ja nichts ändert ?
EDIT:
Oops, gerade entdeckt:
http://www.aok.de/bra/rd/128375.htm , ganz unten ... also doch keine Beiträge ... ? Ja wie denn nu ???
Sollte (oder mglw. sogar muß) ich denn der KV den Minijob melden, obwohl sich ja nichts ändert ?
EDIT:
Oops, gerade entdeckt:
http://www.aok.de/bra/rd/128375.htm , ganz unten ... also doch keine Beiträge ... ? Ja wie denn nu ???
Ähm, Du musst den Mini-Job nicht der KV melden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Mini-Jobber bei der Knappschaft zu melden. Dort werden alle Mini-Jobber zentral gemeldet.
Ist doch richtig, aus dem Mini-Job zahlst Du selber keine eigenen Beiträge, es zahlt doch nur der Arbeitgeber pauschal, mehr nicht!!!
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Mini-Jobber bei der Knappschaft zu melden. Dort werden alle Mini-Jobber zentral gemeldet.
Wer nur eine geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro monatlich ausübt, zahlt keine eigenen Beiträge an die AOK.
Ist doch richtig, aus dem Mini-Job zahlst Du selber keine eigenen Beiträge, es zahlt doch nur der Arbeitgeber pauschal, mehr nicht!!!
Wer nur eine geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro monatlich ausübt, zahlt keine eigenen Beiträge an die AOK.
Wenn ich eine geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro monatlich ausübe, dann zahle ich infolge der Krankenversicherungspflicht trotzdem Beiträge an die AOK. Und diese sogar komplett, will heißen inklusive jener 50% die bei besser bezahlten Jobs vom Arbeitnehmer übernommen werden (was irgendwie widersprüchlich ist ... je weniger Geld man verdient desto mehr Abgaben sind abzuführen ?!).
OK, aber was die AOK da gemeint hat ist wohl das die Summen nicht direkt miteinander verrechnet werden. Ob die 130 € nun aber in einem Akt vorauseilenden Gehorsams vom Buchhalter des Arbeitgebers oder eben meiner eigenen an die Krankenkasse überwiesen werden bleibt sich doch gleich.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste