Hallo Forenbesucher,
mein Anliegen ist in der Tat etwas komplexer Natur
Also es geht um folgendes:
Meine Eltern leben schon länger im Ausland(Polen) - mein Vater hat jetzt im Inland (Polen) die Frührente zugesprochen bekommen wegen Krankheit.
Auf Basis der Rente wird er meines Wissens die Möglichkeit haben, sich krankheitstechnisch in Deutschland behandeln zu lassen.
Er hat sehr viele Jahre natürlich hier in Deutschland gelebt.
So jetzt zu meiner Frage.
Gibt es eine Möglichkeit diesen KV-Schutz oder die Möglichkeit sich in Deutschland behandeln zu lassen, auch auf meine Mutter auszudehnen?
Und falls ja, wie wären hierfür die ersten Schritte?
Danke
Mögliche Links auf Hinweise, die diesen Sachverhalt ggf. beschreiben sind natürlich gerne wilkommen.
Krankenversicherung für im Ausland lebende Rentner
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Aktuell sind beide über den NFZ versichert.
Und das ändert sich soweit, das beide dann ab der Rente über den ZUS versichert werden.
Die Frage war vielleicht was unglücklich von mir.
Mein Vater hat soweit ich weiss anrecht - gegen Bezahlung natürlich - sich in Deutschland krankenversichern zu lassen. Kann man dies auch auf meine Mutter ausdehnen?
Und das ändert sich soweit, das beide dann ab der Rente über den ZUS versichert werden.
Die Frage war vielleicht was unglücklich von mir.
Mein Vater hat soweit ich weiss anrecht - gegen Bezahlung natürlich - sich in Deutschland krankenversichern zu lassen. Kann man dies auch auf meine Mutter ausdehnen?
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Okay, was haben die Eltern denn nun vor?
Wollen sich die Eltern weiterhin in Polen leben, aber die medinzinischen Behandlungen in Deutschland durchführen lassen?
Es gibt hier nämlich Unterschiede.
Wenn die Eltern bzw. die Mutter sich nur nach Deutschland begrbren um sich dort behandeln zu lassen, dann sind in der Regel nur die unabdingbar notwendigen Maßnahmen der medizinischen Behandlung in Deutschland abgedeckt.
Dies funktioniert in der Regel dadurch, dass man seine EHIC (Versichertenkarte) beim Arzt in Deutschland vorlegt.
Aber es ist wirklich nur begrenzt.
Wollen sich die Eltern weiterhin in Polen leben, aber die medinzinischen Behandlungen in Deutschland durchführen lassen?
Es gibt hier nämlich Unterschiede.
Wenn die Eltern bzw. die Mutter sich nur nach Deutschland begrbren um sich dort behandeln zu lassen, dann sind in der Regel nur die unabdingbar notwendigen Maßnahmen der medizinischen Behandlung in Deutschland abgedeckt.
Dies funktioniert in der Regel dadurch, dass man seine EHIC (Versichertenkarte) beim Arzt in Deutschland vorlegt.
Aber es ist wirklich nur begrenzt.
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"Vorhaben" ist nicht die richtige Bezeichnung würde ich sagen.
Es ist sicherlich klar, das man in Deutschland eine bessere medizinische Versorgung geniesst, als in Polen.
Für meinen Vater wird eine mögliche Behandlung in D sicherlich möglich sein, dadurch das er ja sehr viele Jahre hier gearbeitet hat.
Soweit meine Vermutung - falls ich mich irre, gerne korrigieren.
Aber könnte meine Mutter ohne weiteres auch medizinisch in D versorgt werden - ohne zusätzlich irgendeine Versicherung abzuschliessen - quasi über meinen Vater?
Es ist sicherlich klar, das man in Deutschland eine bessere medizinische Versorgung geniesst, als in Polen.
Für meinen Vater wird eine mögliche Behandlung in D sicherlich möglich sein, dadurch das er ja sehr viele Jahre hier gearbeitet hat.
Soweit meine Vermutung - falls ich mich irre, gerne korrigieren.
Aber könnte meine Mutter ohne weiteres auch medizinisch in D versorgt werden - ohne zusätzlich irgendeine Versicherung abzuschliessen - quasi über meinen Vater?
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- Postrank7
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http://www.krankenkassen.de/ausland/efo ... mular-112/
http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... are/e-112/
Wenn der E 112 der zuständigen polnischen Stelle vorliegt, kann eine Behandlung in deutschland vorgenommen werden. Ansonsten nicht.
http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... are/e-112/
Wenn der E 112 der zuständigen polnischen Stelle vorliegt, kann eine Behandlung in deutschland vorgenommen werden. Ansonsten nicht.
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