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Verfasst: 14.11.2012, 19:55
von lalamite
bitte löschen

Verfasst: 14.11.2012, 23:53
von Rossi
Nun ja, die Freundin sollte einfach bei einer frei wählbaren Kasse vorsprechen und um Ausstellung einer Mitgliedsbescheinigung bitten.

Danach sollte man sehen, wohin die Reise geht.

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Verfasst: 15.11.2012, 09:59
von lalamite
bitte löschen

Verfasst: 15.11.2012, 10:00
von Vergil09owl
Ehrlich gesagt, keine.

Verfasst: 16.11.2012, 11:50
von Rossi
Eben, Jochen, ich weiß jetzt nicht was lalamite von uns erwartet.

Es kommt immer darauf an, wie es der zuständige Kassenmitarbeiter sieht. Rechtsprechung hierzu gibt es nicht.

Verfasst: 16.11.2012, 13:54
von Vergil09owl
Leider, nur das Problem ist ja nunmal das es seit dem 01.04.2007 die allg. Versicherungspflicht gibt und das grundsätzlich Beiträge zu zahlen sind. Das Ganze war ja auch so gedacht wie so eine Art Reigen das Ganze zu gestallten, ruhen der Leistungen bei Selbstzahlern wenn die Beiträge nicht mehr getragen werden können usw, das alles ineinader übergreift.. Leider ist das nicht so ganz geregelt, solange das System über Beiträge finanziert wird, müssen Beiträge gezahlt werden.

Mal eine frage wie alt ist denn die Person und wie sind die eltern versichert udn wie war Sie vorher versichert?