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Einkommensnachweise ab wann bei der Familienversicherung?

Verfasst: 24.11.2012, 18:08
von Only4u
Bin derzeit bei meiner Ehefrau familienversichert. Die Krankenkasse verlangt jetzt Einkommensnachweise ab Oktober letzten Jahres, obwohl wir erst seit 1.1.2012 dort sind. Müssen wir Angaben zu 2011 machen? Oder ist es nicht so, dass sie uns nur zu Angaben zu 2012 zwingen können?

Verfasst: 24.11.2012, 18:41
von Czauderna
Hallo,
sehe ich auch so, solange es nur um die Familienversicherung geht - die Kasse muss prüfen ob ab Beginn der Mitgliedschaft der Anspruch auf Familienversicherung besteht, da spielt das Einkommen bis zum Tage davor keine Rolle - es könnte ja sein, dass sich die Einkommensverhältnisse gerade zum 01.01.2012 geändert haben, oder .
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.11.2012, 23:44
von Rossi
Nun ja, dann frage doch einfach mal bei der Kasse nach, was das soll?

Du bist seit dem 01.01.2012 dort versichert und man fordert Nachweise vor dieser Mitgleidschaft!

Sicherlich wird man dafür eine Erklärung bzw. gar keine Erklärung haben, weil dies völlig überflüssig ist.

Hoffentlich stottert der Kassenmitarbeiter bei dieser Anfrage nicht!?

Verfasst: 25.11.2012, 13:45
von Only4u
Vielen Dank, dass ihr die Sache genau so seht.

Verfasst: 25.11.2012, 14:14
von Vergil09owl
Ich sehe da etwas ganz anders, ich denke mal du hast Angaben verschwiegen? Wennich die Fragestellung zu deine Frage wegen dem Gesamteinkommen sehe, denke ich mal das dein GE aus dem Gewerbe zu hoch ist, somit kein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

viewtopic.php?t=5418

soll heißen, wenn du über 375 / 385 kommst, bist du raus aus der Familienversicherung. Mit dem Datum des Steuerbescheides, das macht denn 151 € im Monat an freiwilligen Beiträgen.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159228&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Verfasst: 25.11.2012, 14:51
von Czauderna
Hallo,
sehe ich nicht so, da spricht nämlich dagegen, dass die neue Kasse Einkommensnachweise ab Oktober
2011 haben will, und wenn unterstellt wird, der Fragesteller habe gegenüber der neuen Kasse absichtlich falsche Angaben gemacht hat, dann bin ich mal auf dessen Antwort gespannt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.11.2012, 14:57
von Vergil09owl
Ausser wenn der Fragesteller bei seinen Angaben was vergessenhaben sollte?

Verfasst: 25.11.2012, 21:14
von Rossi
Und was hat jenes mit den Einkommensverhältnissen ab 10/2011 zu tun, wenn man dort erst ab 01/2012 versichert ist?!

Ist die neue Kasse die Polizei der alten Kasse?!

Verfasst: 28.11.2012, 13:27
von Only4u
Krankenkasse hat uns bestätigt, dass wir nur Angaben ab 1.1.12 machen müssen. Vielen Dank für die Hilfe.

Verfasst: 28.11.2012, 18:00
von Rossi
Na wunderbar, also keine Polizeifunktion.