Hallo,
ich bin Beamter (beihilfeberechtigt) und in der PKV. Meine Frau ist halbtags berufstätig (angestellt), verdient also weniger als ich und ist in der GKV. Unser 13-jähriger Sohn ist bei meiner Frau beitragsfrei mitversichert (familienversichert).
Die GKV meiner Frau prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung unseres Sohnes noch gegeben sind. Mein Gesamteinkommen darf z.B. für 2011 49.500 Euro nicht übersteigen. Bislang lag ich immer noch unter dieser Grenze.
Da ich auch eine Photovoltaikanlage betreibe, stellt sich mir die Frage, ob die Einnahmen daraus auch zu dem Gesamteinkommen gezählt werden. Bislang hat die PV-Anlage aufgrund Kreditzinsen, Abschreibung, usw. noch keinen Gewinn abgeworfen. In der Einkommensteuererklärung steht also: Einkünfte aus Gewerbebetrieb: - XXX,XX Euro
Dies wird sich aber in der nächsten Zeit ändern, d.h. die Anlage wird einen Gewinn erzeugen. Zählen die Einnahmen der PV-Anlage dann zum Gesamteinkommen ???
Zählt das Einkommen einer PV-Anlage zum Jahresarbeitsentgelt
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Zählt das Einkommen einer PV-Anlage zum Jahresarbeitsentgelt
Zuletzt geändert von Copperman am 02.12.2012, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
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Das ging aber fix !
Danke für die schnelle Antwort.
Die Anlage läuft nur auf mich, weil wir uns damals keine Gedanken darüber gemacht haben, was das für Auswirkungen haben könnte. Gehören tut die Anlage meiner Frau und mir gemeinsam. Da muß ich mal versuchen, die Anlage auf beide Personen "umzuschreiben". Hat da schon jemand Erfahrung damit ?
Danke für die schnelle Antwort.
Die Anlage läuft nur auf mich, weil wir uns damals keine Gedanken darüber gemacht haben, was das für Auswirkungen haben könnte. Gehören tut die Anlage meiner Frau und mir gemeinsam. Da muß ich mal versuchen, die Anlage auf beide Personen "umzuschreiben". Hat da schon jemand Erfahrung damit ?
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- Postrank7
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Nun ja, ich würde dort noch etwas ganz anderes überlegen.
Wenn die Anlage steuerlich abgeschrieben ist und somit die Gewinnphase mit einer Besteuerung kommt, dann würde ich prüfen, ob man die Anlage nicht auf das Kind übertragen kann.
Da das Kind wohl sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, dürfte aufgrund des Steuerfreibetrages keine Steuerpflicht entstehen.
Allerdings müssen für den Bereich der Famlienversicherung des Kindes die Einnahmen aus der Pholtianlage unterhalb von 385,00 € (ab 2013) liegen, sonst fliegt das Kind aus der Familienversicherung heraus.
Also ist es ein Rechenexempel.
Wenn die Anlage steuerlich abgeschrieben ist und somit die Gewinnphase mit einer Besteuerung kommt, dann würde ich prüfen, ob man die Anlage nicht auf das Kind übertragen kann.
Da das Kind wohl sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, dürfte aufgrund des Steuerfreibetrages keine Steuerpflicht entstehen.
Allerdings müssen für den Bereich der Famlienversicherung des Kindes die Einnahmen aus der Pholtianlage unterhalb von 385,00 € (ab 2013) liegen, sonst fliegt das Kind aus der Familienversicherung heraus.
Also ist es ein Rechenexempel.
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