Hallo Forum
In der gesetzlichen gibt es ja die 10 Tage Krankschreibung für das Kind,
ist der Vater ebenfalls GKV versichert gibt es 20 Tage. Muessen die Eltern verheiratet sein um die Tage des Vaters auf die Mutter übertragen zu können?
Danke Gruß
10 Tage für die Erkrankung eines Kindes
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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- Postrank7
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Lebt der allein personensorgeberechtigte Elternteil in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und steht das erkrankte Kind auch in einem Kindschaftsverhältnis zu dem Lebenspartner, sind die Ansprüche nach § 45 SGB V so zu beurteilen, als stünde beiden Elternteilen das Personensorgerecht gemeinsam zu. Steht das erkrankte Kind in keinem Kindschaftsverhältnis zu dem nichtehelichen Lebenspartner, ist nur der allein personensorgeberechtigte Elternteil nach § 45 SGB V anspruchsberechtigt. Soweit nichteheliche Partner oder andere Personen im Haushalt des allein personensorgeberechtigten Elternteils leben und in der Lage sind, das Kind im Krankheitsfall zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen, sind aus diesem Grunde Ansprüche nach § 45 Abs. 1 SGB V ausgeschlossen.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=559636&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv
Meiner ansicht anch haben beide sorgeberchtige elternteile einen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Gruss
Jochen
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