Übernimmt das Jobcenter rückständige Beiträge der GKV?
Verfasst: 17.12.2012, 23:11
Hallo!
Ich war bis zum 3-11-2012 Vollzeit beschäftigt, leider waren es nur 10 Monate, so dass ich keine Ansprüche auf ALG1 habe.
Durch Trennung und Kündigung erlitt ich einen Nervenzusammenbruch, so dass ich mich außerstande sah, mich um meine Angelegenheiten zu kümmern. Da ich noch bei meinem Expartner wohne, hatte ich bis zur Trennung auch keinen Anspruch auf ALG2. Nach 6 Wochen konnte ich mich endlich aufraffen und habe am 14.12. einen Antrag beim Jobcenter gestellt. Vordringlich wegen der Krankenversicherung, da ich eigentlich dringend zum Arzt muss, mich aber wegen der offenen Beiträge nicht getraut habe.
Heute telefonierte ich mit meiner KK, um mich zu vergewissern, dass ich noch Mietglied bin. Der Sachbearbeiter bejahte dies, sofern ich umgehend ein Schreiben an die TKK zurücksende. Des weiteren erklärte er, müsse ich die offenen Beiträge in Höhe von 225,-€ nachzahlen. Allerdings ist das ziemlich heftig, zumal ich seit November keinen Cent Einkommen hatte. Ich bin ja froh, dass mich mein Ex derzeit mietfrei bei sich wohnen lässt bis ich eine Wohnung beziehen kann.
Ich weiß, dass das Jobcenter grundsätzlich die Beiträge für die GKV übernehmen muss, allerdings erst ab Tag der Antragstellung. Wie sieht es in meinem konkreten Fall mit dem Rückstand aus? Zumal der Versicherer quasi die Begleichung des Rückstands zur Voraussetzung für die Weiterversicherung macht.
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, Danke!
Ich war bis zum 3-11-2012 Vollzeit beschäftigt, leider waren es nur 10 Monate, so dass ich keine Ansprüche auf ALG1 habe.
Durch Trennung und Kündigung erlitt ich einen Nervenzusammenbruch, so dass ich mich außerstande sah, mich um meine Angelegenheiten zu kümmern. Da ich noch bei meinem Expartner wohne, hatte ich bis zur Trennung auch keinen Anspruch auf ALG2. Nach 6 Wochen konnte ich mich endlich aufraffen und habe am 14.12. einen Antrag beim Jobcenter gestellt. Vordringlich wegen der Krankenversicherung, da ich eigentlich dringend zum Arzt muss, mich aber wegen der offenen Beiträge nicht getraut habe.
Heute telefonierte ich mit meiner KK, um mich zu vergewissern, dass ich noch Mietglied bin. Der Sachbearbeiter bejahte dies, sofern ich umgehend ein Schreiben an die TKK zurücksende. Des weiteren erklärte er, müsse ich die offenen Beiträge in Höhe von 225,-€ nachzahlen. Allerdings ist das ziemlich heftig, zumal ich seit November keinen Cent Einkommen hatte. Ich bin ja froh, dass mich mein Ex derzeit mietfrei bei sich wohnen lässt bis ich eine Wohnung beziehen kann.
Ich weiß, dass das Jobcenter grundsätzlich die Beiträge für die GKV übernehmen muss, allerdings erst ab Tag der Antragstellung. Wie sieht es in meinem konkreten Fall mit dem Rückstand aus? Zumal der Versicherer quasi die Begleichung des Rückstands zur Voraussetzung für die Weiterversicherung macht.
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, Danke!