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Sind die Beitragsätze u. Bemessungsgrunlagen Rechtens ???

Verfasst: 18.12.2012, 00:01
von teddy127
Hallo habe zwei Fragen.

Mindestbemessungsgrundlage für die Berechnung der Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge,
Allgemeines fiktives Mindesteinkommen ist zZ. 875,00 Euro

1) Frage

Bei meine Frau wird nach diese fiktive Summe der Krankenkassen Beitrag
berechnet obwohl sie weniger Rente bezieht.

2) Frage

Gibt es dazu schon Gerichts-Urteile.

Mfg.

Teddy 127

Verfasst: 18.12.2012, 07:11
von GS
Hallo teddy127,

wenn sie freiwillig, dazu zählt auch "unfreiwillig freiwillig", versichert ist, dann gilt das so.

Ich kann zwar jetzt kein Urteil zitieren, aber ich wette, dass dieser Sachverhalt längst auch gerichtlich entschieden ist.

Gruß von
Gerhard

Verfasst: 18.12.2012, 09:01
von Czauderna
Hallo,
(11) Für freiwillige Mitglieder im Sinne des § 240 Abs. 4a SGB V gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/300 der monatlichen Bezugsgröße(10) ( § 18 Abs. 1 SGB IV ).

das steht in :Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) § 7 BVSzGs
Beitragsbemessung der einzelnen Personengruppen .
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.12.2012, 09:43
von teddy127
Danke für die schnelle Antwort,

die kleinen werden bestraft, die dicken läst man laufen ,

wie immer im Leben.

Mfg.

Teddy127