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Familienversicherung - Miete - Minijob
Verfasst: 27.12.2012, 21:41
von Benutzer68
Ich bin als Hausfrau familienversichert. Ich habe einen Minijob mit ca. 180 Euro und außerdem Mieteinkünfte von 280 Euro. Im Mietvertrag stehen mein Mann und ich. Ich selbst stehe aber im Grundbuch. Nun möchte die AOK, dass ich mit selbst versichere, da meine Einnahmen über 400 Euro betragen. Ggf. nachzahlen für 2012. Leider würde ich dadurch umsonst arbeiten. Meine Aussage, dass ich ja nur 140 Euro durch die Miete einnehme, da mein Mann ja auch daran verdient, wurde ich nach dem Eintrag im Grundbuch gefragt. Ist es richtig, dass das Grundbuch ausschlaggebend ist?
Verfasst: 29.12.2012, 11:15
von Vergil09owl
wurde dabei eigenlich die Werbungskostenpauschale mit abezogen? Wenn dir die Mieteinhamen zufliesen und du als Wuhnungsinhaber auftritts, denn hast du ein Problem.
Verfasst: 29.12.2012, 14:00
von CTG
Ich denke das wurden sie. Ich komme nach Abzug der Werbungskosten auf knapp über 375 €.
Verfasst: 30.12.2012, 12:27
von Benutzer68
Ich bin überhaupt nicht im Bilde was da alles berechnet wird und wie ich das jetzt angehe. Hatte 2012 auch Renovierungsausgaben für die Mietwohnung von ca. 1000 Euro und hoffe das ich damit vielleicht noch was machen kann. Sollte ich mir Rat über einen Steuerberater holen? Bin im Lohnsteuerhilfeverein. Kennen die sich aus?
Verfasst: 30.12.2012, 16:51
von Vergil09owl
hm für 2012 muss die einkomenssteuererklärung noch gemacht werden für 2011 liegt die Erklärung vor)? Es sollte im jedenfall von einem Steuerberater oder ähnlichem geprüft werden
Verfasst: 01.01.2013, 18:23
von Rossi
Ich denke, dass es darauf ankommt, welche Daten im Steuerbescheid stehen.
Ferner kann die Kasse nicht so einfach die Familienversicherung rückwirkend (mit gleichzeitiger Nachzahlungspflicht für die freiw. Kv.). Denn gerade auch bei Mieteinnahmen muss man natürlich die Kosten gegenrechnen. Manchmal entstehen Instandhaltungskosten; diese sind abzuziehen.
Daher kann man erst verbindlich eine Aussage treffen, wenn der Steuerbescheid vorliegt. In der Regel wird dann die Familienversicherung erst mit Wirkung für die Zukunft (nach Vorlage des Steuerbescheides) beendet und nicht rückwirkend. Denn für die Beurteilung der Voraussetzungen für die Familienversicherung ist eine vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen.
Ferner bleibt zu berücksichtigten, dass ab 2013 die Grenze bei 450,00 Euro monaltich liegt, wenn man einen Mini-Job und gleichzeitig Mieteinnahmen hat.
Verfasst: 02.01.2013, 14:53
von Benutzer68
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe alle Abrechnungen nachgesehen und ca. 500 Euro zu viel verdient. Hatte aber auch Renovierungsarbeiten von ca. 1000 Euro. Wenn ich das gegenrechnen kann beruhigt mich das erst einmal ein Bißchen. Weiteres sehe ich dann mit dem Steuerbescheid für 2012.
Verfasst: 02.01.2013, 21:07
von Rossi
Nun ja, bei der Ermittlung des Einkommens kommt es auf das sog. "Gesamteinkommen" an.
Dies ist das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts. Im Steuerrecht werden nicht nur die Einnahmen berücksichtigt, sondern auch die Ausgaben, die hiermit im Zusammenhang stehen.
Also kommt es auf das Gesamteinkommen (Mieteinnahmen) nach dem Steuerrecht an.
Verfasst: 04.01.2013, 19:43
von heinrich
hattest Du die Sache mit den Kosten in Zusammenhang mit der Vermietung denn schon der Krankenkasse gesagt (oder nicht uns hier geschrieben)
PS: wer einen Minijob hat, da liegt die Grenze im Jahr 2012 bei 400 EUR (nicht 375 EUR)
Im Jahr 2013 bei 450 EUR.
180 plus 280 = 460
Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen,
na was, richtig, da würde es sich auch lohnen
10 EUR weniger zu verdienen; also 170 EUR.
nur mal so als Tipp, um Sachen zu vereinfachen.
Verfasst: 04.01.2013, 20:22
von Rossi
Nun ja, dann man nen Tipp, wie man einen Rentenbezieher mit 390,00 € Rente (ohne KVdR) wieder in die Familienversicherung bringt.
Er nimmt nen Mini-Job (Rasenmähen und Gärtnertätigkeit für ne alte Oma) auf und bekommt hierfür 30,00 Glocken im Monat.
Dann gilt auf einmal die Grenze von 450,00 Euro und schwuppi duppi spart er sich die Kosten für eine freiw. Kv., weil die Voraussetzungen für die kostenlose Fami wieder vorliegen.