Kosten der PKV im Alter

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A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 13.02.2020, 19:03

Hallo,
vielen Dank für die Nachricht.
Ich werde mich mal bei der PKV erkundigen, also Antrag auf Familienversicherung ausfüllen und prüfen lassen. Mal schauen was da geprüft wird?
Gruß
A.K.

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 02.05.2020, 17:11

Hallo GS,

es hat sich bis jetzt noch keiner gemeldet, bis jetzt also Bier verloren, entweder es weiß keiner wie es genau abläuft oder es will keiner darüber sprechen. Ich finde die Sache interessant und die Aussage der Personalchefin muss jeder für sich werten.
Hier nochmal die Ausgangslage.
Beispiel:
Jemand scheidet aus der PKV aus, weil er die Voraussetzungen GKV Familienversicherung erfüllt.
Unter 456€ Einkommen im Monat. Rentenantrag wird noch nicht gestellt.
Es stehen ca. 200000€ aus einer alten Direktversicherung ( vor Datum ….. abgeschlossen, muss nicht versteuert werden) zur Auszahlung an. Kapitalauszahlung keine Rente. Der Auszahlungstermin kann frei gewählt werden, immer zum Monatsende. Bei dieser Summe würden ca. 35200€ Krankenkassenbeiträge als freiwilliges Mitglied in der GKV anfallen.

Beispiel 1.
Die Direktversicherung wir in der Zeit der PKV Mitgliedschaft ausgezahlt. Die Direktversicherung muss die Auszahlung der Krankenkasse melden, in diesem Fall PKV.
Die PKV nimmt dieses zur Kenntnis, Beiträge werden aber nicht fällig weil PKV.
Jetzt wird der Antrag auf Familienversicherung gestellt.

Auskunft bei GKV.
Beim Antrag auf Familienversicherung werden folgende Einkünfte abgefragt.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Arbeitsentgelt aus geringfügiger
Beschäftigung (Minijob) , Bezug von Arbeitslosengeld II, Gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, Betriebsrente, ausländische Rente, sonstige Renten, Sonstige regelmäßige monatliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts
(z. B. Bruttoarbeitsentgelt aus mehr als geringfügiger
Beschäftigung, Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen)

Die Auszahlung der Direktversicherung spielt beim Eintritt in die Familienversicherung keine Rolle, es zählen nur Einkünfte ab dem Datum (Beendigung Arbeitsverhältnis).

Nun wird nach ca. einem Monat der Rentenantrag gestellt.
Die Rente ist höher als 456€ und man wird dann als freiwilliges Mitglied weiter versichert.
Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung sind nicht erfüllt, Vorversicherungszeiten nicht gefüllt, also Freiwilliges Mitglied.
Es muss nun ein neuer Antrag zur freiwilligen Mitgliedschaft ausgefüllt werden.
In diesem Fragebogen können dann eventuell Fragen zu der Direktversicherung kommen.


Beispiel 2.
Eintritt in die Familienversicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Rentenantrag stellen dann freiwilliges Mitglied in GKV.
Dann Auszahlung der Direktversicherung. Die Direktversicherung macht die Meldung an die GKV. Krankenkassenbeiträge werden fällig.

Unterschied zu Beispiel 1 und 2
Bei Beispiel 2 macht die Direktversicherung Meldung an die GKV weil man zu diesem
Zeitpunkt in der GKV ist.
Bei Beispiel 1 erfährt die GKV erst mal nichts. Die GKV fragt eventuell danach oder ist auf die Auskunft des Antragstellers angewiesen. Die Prüfung ist auch schwierig, weil keine Steuern beim Finanzamt angefallen sind. Alte Direktversicherung.

Fazit
Bei einer Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung kommt man in die Familienversicherung weil nur die Einkünfte zählen, die nach Beendigung es Arbeitsverhältnisses erzielt werden.
Die Sache mit der Direktversicherung muss jeder für sich entscheiden.

Ich habe die Auskünfte von der GKV und hoffe sie sind korrekt.

Ich hoffe ich habe hier einigen Nutzern geholfen, wenn jemand anderer Meinung zu diesen Auskünften ist, bitte melden.

Gruß
A.K.

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 03.05.2020, 01:09

Hallo A.K.,
ja, nach über 2 Monaten kann man die (im Februar nicht fixierte) Wettfrist als überschritten ansehen, also hast Du eine 20er-Kiste Erdinger alkoholfrei gewonnen - Glückwunsch. Zum Versandvorschlag schicke ich Dir eine PN, hier nur soviel: Der Postbote soll jedenfalls keinen Bandscheibenvorfall riskieren müssen. :wink:

Ansonsten zu deinen Beipielfällen 1 und 2: Grundsätzlich passt es so, nur einige kleine Korinthen:

zu 1)
Die Direktversicherung wird in der Zeit der PKV Mitgliedschaft ausgezahlt. Die Direktversicherung muss die Auszahlung der Krankenkasse melden, in diesem Fall PKV. Die PKV nimmt dieses zur Kenntnis, Beiträge werden aber nicht fällig weil PKV.
Die Direktversicherung muss keiner PKV etwas melden, denn sie fragt nur ab, "ob PKV", aber nicht "wo PKV". Ist ja auch nicht erforderlich, weil keine Beiträge fällig werden.
Nun wird nach ca. einem Monat der Rentenantrag gestellt. Die Rente ist höher als 456€ und man wird dann als freiwilliges Mitglied weiter versichert. Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung sind nicht erfüllt, Vorversicherungszeiten nicht gefüllt, also Freiwilliges Mitglied.
Es muss nun ein neuer Antrag zur freiwilligen Mitgliedschaft ausgefüllt werden. In diesem Fragebogen können dann eventuell Fragen zu der Direktversicherung kommen.
Wenn nicht jetzt, wann dann? Die Auszahlung ist ja bereits erfolgt, und wenn die Kasse nun nicht die richtigen Fragen stellt, ist ihr nicht zu helfen. Das so davongekommene Mitglied könnte sich jeden Monat ca. 18 Kisten Erdinger alkoholfrei extra leisten, notfalls auch die Marke wechseln.
Unterschied zu Beispiel 1 und 2
Bei Beispiel 2 macht die Direktversicherung Meldung an die GKV weil man zu diesem Zeitpunkt in der GKV ist. Bei Beispiel 1 erfährt die GKV erst mal nichts. Die GKV fragt eventuell danach oder ist auf die Auskunft des Antragstellers angewiesen. Die Prüfung ist auch schwierig, weil keine Steuern beim Finanzamt angefallen sind. Alte Direktversicherung.
Grundsätzlich richtig. Aber auf die evtl. richtigen Fragen ggf. falsche Antworten zu geben, kann auch ins Auge gehen. Wir beide wissen nicht, welche Register da notfalls gezogen werden können.
Ich habe die Auskünfte von der GKV und hoffe sie sind korrekt.
Der Gesprächsteilnehmer wird sicher nicht platt gelogen haben. Aber welcher Steak- und Filet-Virtuose wird schon seine intimsten Küchengeheimnisse ausplaudern, zumal der Interviewer zurzeit noch Vegetarier ist?

Aber klar: Wer es sich aussuchen kann, entweder nach Beispiel 1 oder nach Beispiel 2 vorzugehen, hat unter 1) im Zweifel das bessere Blatt, jedenfalls nicht das schlechtere.

Gruß
von GS

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 11.05.2020, 20:05

Hallo GS
vielen Dank für deine Antworten.
Für mich ist das wichtigste:
Bei einer Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung in der Zeit der PKV Mitgliedschaft kommt man in die Familienversicherung der GKV, weil nur die Einkünfte zählen, die nach Beendigung es Arbeitsverhältnisses erzielt werden. Die Einkünfte ( Einmalzahlung Direktversicherung ) werden bei der Antragstellung zur Familienversicherung nicht berücksichtigt.
Das ist entscheidend, denn sonst würde man sich den Weg in die Familienversicherung verbauen.
Falls hier jemand anderer Meinung ist, bitte melden.

Gruß
A.K.

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 18.11.2020, 20:41

Hallo,
Ich habe diesen Text im Netz gefunden:
Volle Rente oder Teilrente
Volle Rente oder Teilrente! Sie haben die Wahl. Mit der neuen Flexirente können Sie zum 01.01.2017 auswählen, wie Sie Ihre Altersrente in Anspruch nehmen können. So steht es im § 42 Sozialgesetzbuch Nr. 6.
Die volle Rente oder Teilrente auswählen, so steht es im Gesetz. Sie können eine Teilrente statt der vollen Rente beantragen. Viele werden sich fragen, warum sollte ich auf meine volle Rente verzichten und nur eine Teilrente wählen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Folgende Entscheidungsvarianten können es sein:
steuerliche Aspekte
Aufspaltung des Abschlages bei einer vorgezogenen Altersrente
Bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten
Teilrente und weiterarbeiten mit der Option der Beitragszahlung für eine höhere Regelaltersrente
Wechselmöglichkeit von der privaten Krankenkasse in die Familienversicherung des Ehepartners, wenn man eine Teilrente im Bereich von 421 € wählt.

Volle Rente oder Teilrente: bis Ende 2016
Bis zum 31.12.2016 gab es nach den alten Regelungen 3 Arten der Teilrente. Die 2/3 , die halbe und die 1/3- der Altersvollrente.
Mit dem neuen Flexirentengesetz zum 01.01.2017 sind diese Stufen weggefallen. Die neue Teilrente ist stufenlos. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen haben sich für die Versicherten die Möglichkeiten deutlich verbessert eine Rente (auch als Teilrente) und einen Arbeitsverdienst mit einander zu verknüpfen. Sie können Ihre individuellen Wünsche und Gegebenheiten mit der Rente und dem Hinzuverdienst besser vereinbaren.
Volle Rente oder Teilrente: Grenzen der neuen Regelung
Die Teilrente kann nur unter bestimmten Bedingungen frei ausgewählt werden. Es müssen die Hinzuverdienstgrenzen des Rentenrechts beachtet werden. Diese werden nach dem § 34 SGB VI berechnet. So steht im Gesetz, dass die Teilrente nur in der Höhe in Anspruch genommen werden kann, die sich aus der Anwendung der Regelungen des § 34 SGB VI ergeben.
Wählen Sie aber eine Teilrente ohne Anwendung einer Hinzuverdienstes, so kann diese auch niedriger sein, als mit den Hinzuverdienstgrenzen. Die Hinzuverdienstgrenzen müssen immer individuell betrachtet werden. Es gibt aber auch gesetzliche Hinzuverdienstgrenzen, die sich aus dem Hinzuverdienstdeckel ergeben, wenn die höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 den gesetzlichen Grenzwert unterschreiten.
Volle Rente oder Teilrente: 10 bis 99%
Wählen Sie eine Teilrente ohne Hinzuverdienst, so können Sie zwischen 10 bis 99 % der Vollrente als Teilrente beantragen.

Ich habe nun eine Frage:
Ist es wirklich so einfach von der PKV in die GKV zu kommen?
Ich habe mich bei der Rentenversicherung erkundigt. Die sagten mir, ich könne nach einer gewissen Zeit ( Normale Altersrente )
einen Antrag auf Teilrente stellen und würde dann die Teilrente min 10% bekommen. Nach einer Zeit x könne ich dann wieder in die normale Altersrente wechseln.
Das würde bedeuten: Ab Teilrente Anspruch auf Familienversicherung der Frau und beim Wechsel auf normale Rente freiwilliges Mitglied in der GKV.
Ist das wirklich so einfach? Hat hier jemand Erfahrungen gemacht?
Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 30.05.2021, 14:29

Hallo zusammen,

mit großem Interesse habe ich die einzelnen Beiträge zu "Kosten der PKV im Alter" gelesen. Da mich ein ähnliches Thema beschäftigt, habe ich mich kurzerhand registriert und würde mich freuen, wenn ich an dieser Stelle die ein oder andere Frage platzieren dürfte. Vorab schon einmal vielen Dank für euer Feedback.

Zu meiner Person: werde im Sommer 53 Jahre, bin verheiratet und kinderlos. Jahreseinkommen liegt mit 69t€ wohl knapp über der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Gattin ist Beamtin auf Lebenszeit, ebenfalls privatversichert und beihilfeberechtigt.
Ich bin seit 1997 in der PKV, habe auch die Gesellschaft nie gewechselt, den Tarif dagegen schon. Der Beitrag beträgt inklusive Pflegeversicherung knapp 460 €.
Seit 2000 bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt.
Und auch mich beschäftigt die zugegebenermaßen nicht unerwartet kommende Frage, ob ich später - mit sagen wir mal 1.600 € Rente - 800 € für die private Krankenversicherung abdrücken muss.

Die erste Frage, nämlich ob ich aktuell überhaupt wechseln könnte in die GKV, kann ich mir selbst beantworten. Liege noch über der Beitragsbemessungsgrenze, und irgendwelche Mauscheleien oder Spielchen mit dem Ziel, das Bruttojahresgehalt zu reduzieren halte ich für unrealistisch.

Aber zwei oder drei konkrete Fragen hätte ich schon.

1. Man liest ja häufig von einer professionellen Beratung. Ich könnte mir da die Verbraucherzentrale vorstellen, oder gibt es noch geeignetere Stellen, die sich vielleicht speziell auf das Thema Krankenversicherung im Rentenalter spezialisiert haben. Eventuell ein Beratungsgespräch beim Rentenversicherer?

2. Würde ich noch 15 Jahre mit entsprechendem Jahresgehalt arbeiten, würde ich mir eigentlich keine Sorgen machen. Würde einfach ab heute 15 Jahre lang was zur Seite legen und gut.
Und jetzt kommt der springende Punkt.
Ich glaube nämlich nicht, dass ich so lange arbeiten werde.
Wahrscheinlicher ist, dass ich entweder mit 57 eine Abfindung angeboten bekomme und nach Hause geschickt werde. Oder es gibt irgendein Altersteilzeitmodell, mit aktiver und passiver Phase.
Nun zu meiner Frage: sollte ich eine Abfindung bekommen und zu Hause bleiben, habe ich ja mehr oder weniger den Status "arbeitslos". Könnte ich mich dann bei meiner Frau mitversichern ( vermutlich eher nicht )? Oder könnte ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit annehmen und dadurch wieder Mitglied in der GKV werden?
Gibt es hier im Forum eventuell vergleichbare Erfahrungen bezüglich "PKV-Versicherte mit Abfindung"?

3. Was haltet ihr von dem Thema Beitragsentlastung im Alter? Und würde sich das für mich jetzt überhaupt noch lohnen, mit 52?

4. Hat prinzipiell jedes PKV Mitglied Anspruch auf den Standardtarif? Und wie hoch sind die Beiträge für diesen Standardtarif?

5. Ich habe gelesen, dass ich so etwas wie eine Krankenversicherung für Rentner gibt, aus der Beiträge bezuschusst werden. Habe ich das richtig verstanden? Gibt es da auch was für PKV-Versicherte?

Vielleicht noch ein letztes Wort: eigentlich müssten da draußen jede Menge PKV-Versicherte in einer ähnlichen Lage sein: durch Bundeswehr, Ausbildung und Studium ist man fast 30, bevor man das erste richtige Geld verdient.
Man hat zwar einen vernünftigen Job, macht aber keine Karriere und nicht das große Geld.
Und wenn man dann unter Umständen relativ früher aus dem Berufsleben ausscheidet, steht man vor dem Problem, dass die Hälfte der Rente für die Versicherung drauf geht.
Da macht man sich halt seine Gedanken.


P.S.: sollte es übrigens nicht gewünscht sein, dass ich mein Thema an diesen bereits bestehenden Verlauf anhänge, dann bitte ich um Info bzw kann man meine Fragen ja auch gerne verschieben.

Und wie bereits oben erwähnt, danke schön für ein Feedback

Czauderna
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 30.05.2021, 14:43

Hallo und willkommen im Forum
Aus meiner Sicht, also von GKV-Seite her kann ich dir zu 1. und 5. etwas schreiben.
1. Du hast recht, so, wie geschildert, kannst du derzeit nicht in die GKV-wechseln - das muss in deinem Fall erfüllt sein - Eintritt von Krankenversicherungspflicht entweder als Arbeitnehmer oder als ALG-1 Bezieher und das vor Vollendung des 55. Lebensjahres.
Das wird dir auch die Verbraucherberatung und auch die Rentenversicherung nicht anders sagen.
Dein Gedanke mit der Familienversicherung wäre theoretisch nur dann umsetzbar (dies sogar ohne Altersbegrenzung), wenn deine Ehefrau selbst Mitglied in der GKV wäre, was aber offenbar nicht der Fall ist, du hast von privatversichert berichtet.
Das mit dem ALG-1 wäre die einfachste Lösung in deinem Fall.
5. Wenn du mal Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst und freiwillig krankenversichert bist, egal ob in der GKV oder in der PKV, dann bekommst du auf Antrag einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung, der ca. 7% deiner Bruttorente beträgt (heute).
Zu den Fragen bzgl. der PKV, wird sich sicher demnächst ein Experte/in zu Wort melden.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 30.05.2021, 20:55

Hallo Czauderna

Danke für dein "Willkommen-heißen" und deine rasche Antwort.

Wenn ich das also richtig verstehe... selbst wenn ich mit 58 eine neue Tätigkeit aufnehmen würde mit einem Monatsgehalt von 1000 €, bliebe ich privat versichert, würde also quasi für die Krankenversicherung arbeiten.

:shock:

Czauderna
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 31.05.2021, 10:04

Hallo,
nach heutiger Gesetzeslage - ja, da mit Erreichen des 55. Lebensjahres für dich keine Krankenversicherungspflicht mehr eintreten würde, und nur dann könntest du zurück in die GKV wechseln.
Gruss
Czauderna

henk
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon henk » 31.05.2021, 10:19

Hallo,
21xx hat geschrieben:Wenn ich das also richtig verstehe... selbst wenn ich mit 58 eine neue Tätigkeit aufnehmen würde mit einem Monatsgehalt von 1000 €, bliebe ich privat versichert, würde also quasi für die Krankenversicherung arbeiten.
:shock:


Nunja, du hast oben erwähnt, dass du derzeit 460 EUR Beitrag zahlst, davon können gestzlich versicherte bei deinem Gehalt nur träumen, die zahlen fast das Doppelte. Du hast also über viele Jahre enorm viel Beitrag gespart, und der Bumerang kommt eben irgendwann zurück, sonst wäre es ja auch vollkommen ungerecht. Das gesparte Geld hättest du in einen Beitragsentlastungstarif stecken können und dann wäre dein Beitrag im Alter deutlich geringer.

Nachtrag: Weiter unten in deinem Post hast du noch 800 EUR erwähnt. Sind die 460 EUR also ohne Arbeitgeberbeitrag gerechnet?

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 31.05.2021, 19:51

Ich führe 460 € pro Monat an die Krankenkasse ab, ist also inklusive Arbeitgeberanteil.

Die 800 € sind ein angenommener Monatsbeitrag in einer fernen Zukunft :(

Natürlich weiß ich, dass diese Prämie relativ günstig ist. Ist aber auch kein Premium Tarif, also nix Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.


Und dass ich die ganzen Jahre günstiger versichert war als meine Kollegen bei der GKV ( zumindest die ohne Kinder ), weiß ich natürlich auch.

Dennoch ist es ja legitim, wenn man für sich persönlich die günstigste beziehungsweise sinnvollste Alternative sucht.

RolandPKV
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon RolandPKV » 01.06.2021, 17:18

zu 3.: Beitragsentlastung im Alter kann Sinn machen, hängt von individuellen Dingen ab. Dagegen sprechen u.a. die niedrigen Zinsen. Dafür spricht ggf., dass Du wegen Deiner sehr niedrigen Monatsprämie noch den hälftigen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen würdest.

zu 4.: Anspruch auf den Standardtarif haben Leute, deren Versicherung vor 2009 begann. Bei Dir zutreffend. Als Rentner hast Du darauf Anspruch, ggf. auch vorher. Die Beiträge dafür hängen vor allem vom bisherigen Versicherungsverlauf ab. Wenn man seit vielen Jahren einen leistungsstarken und damit "teuren" Tarif hat, ist der Beitrag recht günstig. In Deinem Falls eben teurer. Genau kann Dir das nur der Versicherer sagen.
Zuletzt geändert von RolandPKV am 01.06.2021, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.

RolandPKV
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon RolandPKV » 01.06.2021, 17:21

@Czauderna: warum liegt dieser Thread eigentlich in der Rubrik "Allgemeines GKV"? Es geht doch um PKV.

Czauderna
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 01.06.2021, 18:16

Hallo,
"RolandPKV"]@Czauderna: warum liegt dieser Thread eigentlich in der Rubrik "Allgemeines GKV"? Es geht doch um PKV.
Jetzt, wo du das schreibst, fällt es mir auch auf - Der Thread beginnt schon im Jahre 2013 - ich habe ihn verschoben.
Danke für den Hinweis.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 07.06.2021, 08:07

Hallo noch mal,

An dieser Stelle erstmal danke für die netten Antworten. Auf jeden Fall bin ich jetzt ein bisschen schlauer.

Allerdings ist mir mindestens eine Sache noch etwas unklar. Stichwort Standardtarif.

Ich erinnere mich an die Aussage des Versicherungsvertreter.
Es handelt sich um einen Tarif, der inhaltlich aber auch preislich der GKV angeglichen ist.
Passt ja auch soweit.

Allerdings ist mir die Berechnung nicht ganz einleuchtend.

Vielleicht darf ich dies anhand eines simplen Rechenbeispiels mal kurz erläutern.

Annahme: Person A erhält 1.500 € Rente.
Da A immer schön gespart hat, bekommt A auch Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Z.B 6.000 € pro Jahr.

Nun das ganz einfache Beispiel gerechnet: Person A erhält also 2.000 € pro Monat aus Rente und Kapitalvermögen, bei 15 % Beitragssatz würde er ca. 300 € Krankenversicherung bezahlen, wenn er in der GKV wäre.
Wäre er PKV Mitglied und hätte den Basistarif, würde er dann auch 300 € bezahlen?

Ich hoffe, dieses einfache Beispiel passt irgendwie.
Mich beschäftigt halt die Frage: heute interessiert sich ja die PKV nicht für meine Einkünfte, wenn aber die Aussage stimmt, dass der Standardtarif nicht teurer sein soll als wenn ich GKV versichert wäre, dann müsste ja die PKV irgendwie informiert werden über meine Einkünfte bzw über den möglichen Beitragssatz als GKV Versicherter. Oder bin ich ja komplett auf dem Holzweg?

Danke für Info


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