Kosten der PKV im Alter

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Rossi
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Rossi » 28.12.2016, 13:03

Nun ja, es ist doch gesetzlich geregelt bzw. wird es fingiert.

Ein Arbeitsverhältnis setzt grundsätzlich eine Arbeitsleistung und ein Arbeitsentgelt vor.

Dann gibt es teilweise Ausnahmen hiervon.

Zitat § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV:


(3) Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat

Dazu Ausführungen aus einem Kommentar:

Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt wird längstens für einen Monat als fortbestehend fingiert, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

◾Das Beschäftigungsverhältnis dauert ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt an.

◾Der Beschäftigte
◾bezieht keine Arbeitsentgeltersatzleistungen oder Erziehungsgeld/Elterngeld,
◾nimmt keine Elternzeit in Anspruch,
◾leistet weder Wehr- noch Zivildienst,
◾nimmt keine Pflegezeit in Anspruch.


Rz. 120

Mit Abs. 3 Satz 1 sollen bestimmte Beschäftigungslücken von bis zu einem Monat versicherungspflichtig als unschädlich gelten, wenn z. B. wegen eines berechtigten Streiks, einer zulässigen Aussperrung oder unbezahlten Urlaubs kein Arbeitsentgelt gezahlt wird; legale Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung unterbrechen das Beschäftigungsverhältnis daher grundsätzlich nicht.

D.h., wenn man 2 Monate unbezahlten Urlaub nimmt, dann ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Thomas35
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Thomas35 » 28.12.2016, 20:02

Danke, Rossi, für die ausführliche Erklärung! Der Paragraph fehlte mir :-)

Inwiefern spielen eigentlich Bearbeitungszeiten der GKV eine Rolle? Das tatsächlich Doing könnte kompliziert sein.

zB

AN nimmt 2 Monate unbezahlten Urlaub.

a) sofortiger Antrag bei der GKV. Diese lehnt aber ab, da noch keine 4 Wochen verstrichenen sind. Neuer Antrag wird negativ nach 2 Monaten bescheidet, da wieder Beschäftigung mit Arbeitsengelt vorliegt.

oder
b) Antrag nach 4 Wochen, aber Bearbeitungszeit länger als 1 Monat. Wieder negativer Bescheid.

Knackpunkt ist, welcher Tatsachenstand zu welchem Zeitpunkt relevant ist. Ich gehe vom Tatbestand bei Antragsstellung aus, also b) (aber mit positiven Bescheid dann).

Dazu muss man mit dies der Kündigung der PKV takten. Spannend :-)

P.S. 2 Monate unbezahlter Urlaub (oder 5 Wochen, wenn die Personalabteilung mitspielt) schmerzen :-)

Czauderna
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 28.12.2016, 20:21

Hallo,
P.S. 2 Monate unbezahlter Urlaub (oder 5 Wochen, wenn die Personalabteilung mitspielt) schmerzen :-)
warum das denn, dafür künftig in der GKV, das würde manch Anderer gerne in Kauf nehmen - wenn er es denn könnte !.
Viel Glück dabei.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Rossi » 29.12.2016, 08:20

Ich denke mal, dass es mit den Meldungen des Arbeitgebers zusammenhängt. Denn dieser muss den Arbeitnehmer bei mehr als 1 Monat unbezahlten Urlaub abmelden. Auch wenn er privat versichert ist, fungiert eine bestimmte Krankenkasse als sog. Einzugsstelle für die SV-Beiträge (RV / AV).

D.h., die Kasse hat eine Abmeldung und weiß ganz genau, dass ein Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.

Guckst Du hier:

https://www.haufe.de/personal/personal- ... 32654.html

Meldungen bei Überschreiten der Monatsfrist


Nimmt ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub, endet die entgeltliche Beschäftigung. Da während des unbezahlten Urlaubs in der Regel kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, werden für die Zeit des unbezahlten Urlaubs auch keine Sozialversicherungsbeiträge aus dem Beschäftigungsverhältnis erhoben. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch für längstens einen Monat bestehen. Wird die Monatsfrist überschritten, ist eine Abmeldung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Einzugsstelle zu senden. Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, welcher dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, dann endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

Praxis-Beispiel

Berechnung der Monatsfrist

Letzter Tag der entgeltlichen Beschäftigung: Montag, 22.9.

Beginn der Monatsfrist: Dienstag, 23.9.

Ende der Monatsfrist: Mittwoch, 22.10.

Nach Ende des unbezahlten Urlaubs ist der Arbeitnehmer neu anzumelden. Die Anmeldung ist dabei mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung, mit dem Meldegrund "13" (Anmeldung wegen sonstiger Gründe: Anmeldung nach unbezahltem Urlaub) zu erstatten. Darüber hinaus ist in diesen Fällen eine sogenannte Unterbrechungsmeldung erforderlich, mit der der Einzugsstelle (und damit auch dem Rentenversicherungsträger) das Ende der Entgeltzahlung gemeldet wird.

Die Meldung über das Ende der Entgeltzahlung muss (statt dem Beginn des unbezahlten Urlaubs) das Ende des Monats enthalten, in dem der unbezahlte Urlaub beginnt. Die Meldung ist auch erforderlich, wenn der unbezahlte Urlaub noch im Folgemonat endet, die Monatsfrist jedoch überschritten wird

Thomas35
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Thomas35 » 29.12.2016, 23:34

Super, vielen Dank!

Mein AG hatte früher eine eigene GKV, die Zweigniederlassung vor Ort existiert aber noch. Ich werde mal nächstes Jahr bei denen vorfühlen.

Nochmals vielen Dank!

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 29.07.2017, 15:57

Hallo
Mein Arbeitgeber will mir keinen unbezahlten Urlaub geben damit ich wieder in die GKV komme.
Die Personalchefin hat mich als Sozialschmarotzer bezeichnet.
Nun bliebe noch der Weg der eigenen Kündigung jetzt mit 62. Dies ist auch nicht optimal, da ich erst mit 65 vollen Rentenanspruch habe. Ich würde zwar in der Sperrfrist des Arbeitsamts wieder in die Familienversicherung der GKV kommen, hätte aber durch die lange Arbeitslosenzeit bedeutend weniger Einkünfte.
Nun habe ich mir eine neue Möglichkeit überlegt mit der ich die Bedingungen der GFK Familienversicherung erfülle.
Ich arbeite bis 65, kündige selber, habe keine Einkünfte, komme nach einem Monat in die Familienversicherung der GKV, stelle dann einen Rentenantrag.
Die GKV sagte mir ich müsse nur einen Tag in der GKV sein, damit ich als Rentner als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben kann. Die Frist von 12 Monaten gibt es nicht mehr.
Diese Möglichkeit hat auch den Vorteil, das die betriebliche Altersvorsorge in der Zeit ausgezahlt wird in der ich noch in der PKV bin. Die ca. 15% Krankenkassenbeitrag fallen also später bei der GKV nicht an.

Ich würde gern mal Meinungen hören, ob das so klappen würde.

Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 29.07.2017, 17:04

Hallo,
ja, das mit der Familienversicherung könnte klappen, aber nur das. Meine Meinung zum Rest behalte ich mal lieber für mich.
Gruss
Czauderna

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 29.07.2017, 18:25

Hallo,
bin ich dann als Rentner in der freiwilliger GKV oder muss ich als Rentner wieder zurück in die PKV?. Diese Antwort ist mir sehr wichtig.

Gruß A.K.

Czauderna
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 29.07.2017, 19:17

Hallo,
nein, wie die angefragte Kasse bereits sagte, theoretisch genügt ein Tag Versicherung in der GKV, also Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung - wenn z.B. die Familienversicherung endet und der betroffene Angehörige nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem ihn die Kasse vom Ende der Familienversicherung in Kenntnis gesetzt hat, einen anderweitigen Versicherungsschutz nachweist (z.B. PKV oder eine andere GKV-Kasse), dann muss ihn die bisherige Kasse sozusagen zwangsweise ab dem Folgetag "freiwillig" versichern. Da gibt es keine Vorversicherungszeiten, die erfüllt sein müssen. Ergänzend sei aber noch gesagt, dass ist die heutige Rechtslage - das kann in drei Jahren noch so sein, muss aber nicht.
Gruss
Czauderna

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 29.07.2017, 20:47

Hallo,
nach meinem Wissensstand ist diese Möglichkeit seit dem 01.08.2013 erst möglich.. Der GKV Mitarbeiter sagte auch, das Gesetz wurde geändert und ich solle doch diese Möglichkeit nutzen. Warum sollte es wieder zurück geändert werden.
Wenn SPD, Grüne und Linke die Wahl gewinnen gibt es vielleicht die Bürgerversicherung und alle PKV Versicherten könnten raus aus der PKV.
Die Möglichkeit das diese Lücke wieder geschlossen wird halte ich für gering, ist aber möglich.
Gruß
A.K.

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 29.07.2017, 23:07

hallo A.K,

ganz so glatt wird das nicht ablaufen. Ein Vollbad nehmen, aber nebenbei nicht pudelnass werden
Diese Möglichkeit hat auch den Vorteil, das die betriebliche Altersvorsorge in der Zeit ausgezahlt wird in der ich noch in der PKV bin. Die ca. 15% Krankenkassenbeitrag fallen also später bei der GKV nicht an.
mit "Pflege" eher 20 als 15 Prozente - geht damit immerhin um 20 bis 50 Mille.
Ganz daneben liegt die Dame also nicht mit ihrem Kommentar
Die Personalchefin hat mich als Sozialschmarotzer bezeichnet.

Nein, A.K.,
einen der beiden Tode wirst du schon sterben müssen.

Grüße
von GS

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 30.07.2017, 08:27

Hallo GS
vielen Dank für deine Nachricht. Mit deiner Aussage ( ganz so glatt wird das nicht ablaufen. Ein Vollbad nehmen, aber nebenbei nicht pudelnass werden)
kann ich leider nichts anfangen. Ich schreibe meine Nachricht hier im Forum um Fakten zu erfahren und nicht um mit allgemeinen Formulierungen verunsichert zu werden, es wäre also nett wenn Du etwas genauer würdest.

Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 30.07.2017, 11:30

Hallo A.K.
was hast du eigentlich deiner Personalchefin geantwortet. Ich meine, wer wahrscheinlich die meisten Jahre seines Berufslebens in der PKV versichert war
und dann im Alter allein wegen des Geldes (Beitragshöhe) und der Möglichkeit der beitragslosen Altersvorsorge wieder in den Schoß der Solidargemeinschaft in der GKV zurückkehren will, wer den als "Sozialschmarotzer" bezeichnet, also in diesem Falle dich - das muss du dir doch nicht gefallen lassen, du bist doch faktisch im Recht ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 30.07.2017, 15:09

Hallo,
ich war erst mal überrascht, habe mit dieser Reaktion nicht gerechnet.
Der Betriebsrat hat mir geraten mich offiziell zu beschweren, hab ich dann aber nicht gemacht.
Die Personalchefin hat gekündigt und war nach unserem Gespräch nur noch einige Wochen im Betrieb.
Dann bin ich zur Geschäftsleitung um den unbezahlten Urlaub zu bekommen.
Hier wurde mit gesagt dieses Vorgehen ( Unbezahlter Urlaub wegen Wechsel zu GKV ist wohl nicht legal, er als Geschäftsleitung hat Angst bei einer Prüfung aufzufallen und würde dem unbezahlten Urlaub nicht zustimmen).
Meine Meinung ist zwar anders ( die haben einfach keine Lust diese Arbeit zu machen) aber die Firma muss unbezahlten Urlaub nicht genehmigen.
Daraufhin habe ich mir die Lösung mit der Kündigung vor Renteneintritt überlegt.
Bei dieser Lösung brauche ich keine Unterstützung der Firma.
Gruß
A.K.

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 26.11.2017, 17:16

Hallo,
habe noch eine interessante Lösung zum Wechsel von der PKV in die GKV gefunden.
mich würde interessieren ob das so stimmt.

Mit Renteneintritt Übergang in die GKV
Mit dem Eintritt in das Rentenalter erfolgt im Normalfall die Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Liegt eine Privatversicherung vor, besteht die Möglichkeit, mit Renteneintritt in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Jahreseinkommen liegt mindestens ein Jahr vor Renteneintritt unterhalb der Verdienstobergrenze von brutto 53.550 Euro.
Es bestand zu keiner Zeit der Erwerbstätigkeit eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht, die den Eintritt in die private Krankenversicherung ermöglicht.
Liegt das Jahreseinkommen oberhalb der Verdienstobergrenze, führt die Reduzierung der Arbeitszeit oder die Aufgabe der Tätigkeit mindestens ein Jahr vor Renteneintritt zur verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Renteneintritt besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV.

Gruß
A.K.


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