Kosten der PKV im Alter

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Czauderna
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 26.11.2017, 17:52

Hallo,
was du als Normalfall bezeichnest stimmt so nicht - zum Einen muss für eine Pflichtversicherung als Rentner die Vorversicherungszeit erfüllt sein, was auszurechnen wäre und erfahrungsgemäß bei PKV-Versicherten meist nicht zutrifft - zum Anderen ist ab dem 55. Lebensjahr grundsätzlich Schluss mit der Rückkehr von der PKV in die GKV (Familienversicherung ausgenommen).
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 26.11.2017, 18:22

Hallo,
ich will nicht in die Pflichtversicherung der Rentner, eine freiwillige gesetzliche GKV reicht mir.
Für die gesetzliche GKV benötige ich die 90% in der zweiten Hälfte der Beschäftigungsjahre.
Für die freiwillige Mitgliedschaft ist diese Regel nicht entscheidend. Für die freiwillige Mitgliedschaft müsste es doch ausreichen.
Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 26.11.2017, 18:55

Hallo,
wie geschrieben, abgesehen davon dass das mit der Pflichtversicherung sowieso nicht klappen würde - woher nimmst du die Gewissheit, dass du mit Rentenbeginn wieder in die GKV wechseln kannst ? - als freiwilliges Mitglied kannst du nicht in die GKV wechseln und mit einer Pflichtversicherung, z.B. als Arbeitnehmer ist mit dem 55. Lebensjahr Schluss.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 30.12.2017, 19:20

Hallo,
ich habe diesen Artikel im Netz gefunden. Siehe unten.

Die Lösung: Rentenantrag später stellen, ist super. Auf 2 Monate Rente kann ich schon verzichten.
Keine hohen PKV Beiträge im Alter und keine GKV Beiträge von der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Summe wird als Einmalzahlung in der PKV Zeit ausgezahlt, es entstehen daher keine späteren Einkünfte für die freiwillige GKV.
Die Lösung ist wohl nicht sozial. Siehe oben. (Die Personalchefin hat mich als Sozialschmarotzer bezeichnet)
Aber so wie das aussieht ist es legal und wenn die Bürgerversicherung kommt sind die Karten neu gemischt.

Gruß
A.K.


Posted on 28. Mai 2014
Gesetzliche Krankenversicherung auch für über 55-jährige ohne 12 Monate Pflichtversicherung
 
– Eine Neuregelung erleichtert Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung im Alter –
Das neue „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ regelt eine neue obligatorische Anschlussversicherung als automatische freiwillige Weiterversicherung auch nach nur einem Tag Vorversicherung gemäß dem neuen Absatz 4 des § 188 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
 Pflichtversicherung ohne Antrag
Wer aus der vorhergehenden  Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) oder Familienversicherung (§ 10 SGB V) gesetzlich ausscheidet, ohne dass sich nahtlos eine andere gesetzliche Versicherungspflicht anschließt, wird nach dieser neuen Bestimmung automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterversichert. Diese obligatorische Anschlussversicherung erfordert keine längere Vorversicherungszeit von wie bisher 12 Monaten, sondern bereits ein Tag Pflicht- oder Familienversicherung reichen dazu aus. Auch eine fristgebundene schriftliche Beitrittserklärung ist nicht mehr notwendig.
Keine Altersgrenze für den dauerhaften Beitritt zur GKV
Über 55-jährige kommen auf diesem Wege aber nicht mehr über eine mindestens 1tägige Pflichtversicherung, sondern in der Regel nur über eine Familienversicherung in die GKV zurück, oder bei einem Umweg über das Ausland.
Kein bereits Versicherter soll unversichert werden können
Auch vor der Gesetzesnovelle wurden Versicherte, auch wenn sie nur ganz kurz in der GKV waren, anschließend wieder über § 5 (1) Nr. 13 SGB V wieder eingefangen, wären mithin pflichtversichert gewesen. Nur freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern, die ihre Kasse wechseln wollten, konnten nach § 175 (4) SGB V nur dann kündigen, wenn sie eine Nachversicherung nachgewiesen haben, sonst wurde die Kündigung gar nicht erst wirksam.
Endete hingegen die Familienversicherung oder die Pflichtversicherung insgesamt, so endete früher die Versicherung, ohne dass der Betroffene kündigen musste. Man hätte hier aber bisher auch schon nachhaken können, im Hinblick auf § 5 (1) Nr. 13 SGB V. Allerdings wurden bei Betroffenen diesbezüglich bisher nicht nachgefasst und Auskunft verlangt. So blieben wohl viele ehemalige GKV-Mitglieder längere Zeit unversichert, und zahlten vielfach absichtlich keine Beiträge mehr. Da sie diese mit Zinsen hätten nachzahlen müssen, wurde die Rückkehr so sukzessive immer teurer.
Erschwerter Ausstieg aus der freiwilligen GKV
Wer sich aber bei der Kasse als Unversicherter nach Ende der ggf. nur kurzzeitigen Pflicht- oder Familienversicherung gemeldet hätte, den hätte man natürlich sofort mit § 5 (1) Nr. 13 SGB V als Pflichtmitglied aufgenommen. Neu ist nun, dass er erst einmal automatisch in der Kasse ist, als „freiwillig“ Versicherter, egal ob er will oder nicht.
Durch Nachweis einer Nachversicherung (in PKV oder GKV) kann man seine GKV verlassen, ebenso z.B. bei fehlendem Wohnsitz in Deutschland.
Ein einziger Tag der GKV-Pflichtversicherung genügt für den Ausstieg aus der PKV
Einen Tag in GKV pflichtversichert sein: dann hat man regelmäßig wegen § 5 (1) Nr. 13 SGB V dort „freiwillig“ zu verbleiben. Dies funktionierte auch bereits vorher, nur hat die GKV dies nicht forciert, d.h. man musste sie mit der Nase darauf stoßen – jetzt ist es Automatismus.
Rückkehr für ältere Erwerbstätige
Für viele über 55jährige Betroffene mit im Alter gestiegenen Prämien in der privaten Krankenversicherung (PKV) wäre eine Familienversicherung eine Option – dazu darf das Einkommen jedoch 385 EUR monatlich, bei einem Minijob 450 EUR, nicht überschreiten (Stand 2013). Durch kurzzeitige Reduktion der beruflichen Tätigkeit mit einem Einkommen bis zu dieser jeweiligen  Grenze kann dieses Ziel erreicht werden.
Insbesondere bei Beendigung der Erwerbstätigkeit ergibt sich durch die Familienversicherung (die es auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt) die Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV, indem der Rentenantrag erst später gestellt wird.
Rückkehrmöglichkeit über Familienversicherung für Rentner
Wird bereits eine höhere gesetzliche Rente bezogen, gibt es auch noch einen Weg in die GKV zurück via kurzfristige Familienversicherung:
Jede Altersrente – die Regelaltersrente ab 65 eingeschlossen – kann auch nach dem 65. Lebensjahr als sogenannte Teilrente nach § 42 SGB VI gezahlt werden. Die Teilrente beträgt ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der erreichten Vollrente. So kann auch eine bereits bezogene Vollrente von bis zu 1.155 EUR mtl. soweit reduziert werden, dass Anspruch auf Familienversicherung in der GKV besteht, wenn kein anderes Einkommen hinzukommt.
Rückkehr für Jüngere
Bei unter 55jährigen Arbeitnehmern reicht auch ganz ohne Familienversicherung das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Unterschreitet ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr mit seinem Einkommen künftig die JAEG, tritt die Versicherungspflicht sofort ein. Für am 31.12.2002 bereits PKV-Versicherte liegt diese im Jahr 2013 bei mtl. 3.937,50 EUR, für alle anderen bei 4.350 EUR. Bei einer früheren Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Unterschreitens der JAEG ist dieser Weg aber zunächst versperrt – hier hilft dann eine Beendigung des Arbeitsvertrages bei Neuabschluss eines neuen mit Einkommen zunächst unterhalb der JAEG. Dies gilt auch für jüngere Selbständige, wobei die nebenberufliche Weiterführung der Selbständigkeit unschädlich ist.
Wechsel in der PKV oft günstiger
Es gibt aber gute Gründe in der PKV zu verbleiben. So ist der PKV-Versicherte nicht auf die Warteliste für Organspenden  angewiesen, sondern kann bei medizinischer Notwendigkeit auch eine Organtransplantation im Ausland vornehmen lassen, außerhalb der Zuteilungsregeln von Eurotransplant mit der Chance, auf der Warteliste jahrelange gesundheitliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen oder vorher zu versterben. Oft lässt sich die Prämie auf bis zu weniger als die Hälfte durch einen Tarifwechsel nach § 204 VVG reduzieren – „unbezahlbare“ Prämien im Alter müssen nicht sein.

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm
http://www.zwp-online.info/de/zwpnews/g ... v-im-alter

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 30.12.2017, 19:44

Hallo,
ein Variante, die sich noch nicht überall herumgesprochen hat, besonders natürlich im Bereich der PKV-Versicherten - man beantragt nur eine Teilrente,die so. Flexirente, bleibt damit unter der Einkommensgrenze und kann in die GKV-Familienversicherung beim Ehegatten (wenn man denn einen hat) - wenn das geklappt hat beantragt man anschließend für die Zukunft seine Vollrente, scheidet aus der Familienversicherung aus und kann sich in der GKV freiwillig weiter versichern - lohnt sich finanziell wahrscheinlich in fast allen Fällen. Übrigens, gerade in dieser Woche wurde berichtet, dass ca. 90% aller Menschen in Deutschland über die GKV versichert sind - ich verstehe gar nicht,warum sich dann z.B. Ärzte und Arbeitgeber dagegen so wehren - bei den Beamten kann ich es noch verstehen, aber da würde sich sicher eine Lösung finden.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 30.12.2017, 20:53

Hallo,
die Teilrente würde in meinem Fall nicht klappen ca. 2000€ durch 3 = 666€ also über 385€.
Ich verzichte gerne auf 2 Monatsbeiträge und reiche später Rente ein.

Beispiel:
450€ Beitrag PKV minus 170€ Zuschuss = 280€ Beitrag Gesamt Eigenanteil wenn ich in PKV bleibe.
170€ Beitrag Gesamt Eigenanteil wenn ich in GKV gehe.
Also ca. 110€ im Monat gespart und meine Frau müsste sich nicht mehr freiwillig in der GKV versichern weil sie dann über mich in der Familienversicherung wäre. Also 110€ + ca 130€ = 240€/ Mon gespart.

Für einige Rentner ist es schon interessant.

Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 05.09.2018, 20:14

Hallo,
hier noch eine andere Variante für den Ausstieg aus der PKV. Zurück über Familienversicherung.
Die Krankengeldzahlung von der PKV nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird auf unter 400€/Monat angepasst.
Man hat also nach 6 Wochen nur noch Einkünfte die eine Rückkehr in die Familienversicherung ermöglichen.
Also einen Arzt finden der einen ca. 10 Wochen krank schreibt und der Wechsel müsste möglich sein.
Hier möchte ich mal eine zweite Meinung hören.
Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 05.09.2018, 20:43

Hallo,
Nein, das geht nicht, denn man ist weiterhin PKV- versichert.
Familienversicherung ist zwar eine Mōglichkeit, bei der auch das Alter keine Rolle spielt, aber die Voraussetzungen Hessen dafür müssen erfüllt sein, und so, wie hier geschildert, geht es nicht.
Gruß
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 05.09.2018, 21:08

Hallo,
hier die Voraussetzungen:
Für viele über 55jährige Betroffene mit im Alter gestiegenen Prämien in der privaten Krankenversicherung (PKV) wäre eine Familienversicherung eine Option – dazu darf das Einkommen jedoch 385 EUR monatlich, bei einem Minijob 450 EUR, nicht überschreiten (Stand 2013). Durch kurzzeitige Reduktion der beruflichen Tätigkeit mit einem Einkommen bis zu dieser jeweiligen Grenze kann dieses Ziel erreicht werden.
Also Einkommen aus PKV unter 385€ oder kein Einkommen dann ist die Voraussetzung erfüllt.
Bitte genaue Angaben was ist hier falsch.
Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Kaveo00 » 06.09.2018, 07:08

Ein wirklich langer und interessanter Thread, bei welchem ich einige Dinge nicht verstehe.

Zu erst einmal: Die Entscheidung in die PKV zu gehen trifft man doch nicht einfach so. Man sollte von Anfang an wissen, dass man Probleme bekommen *kann* und nicht muss. Deswegen jetzt zurück in die GKV... naja.
Dann das Thema Beitragshöhe: Du rechnest immer mit 450€, ist dies dein Beitrag derzeit? Wenn ja, das geht doch je nach Tarif voll in Ordnung in deinem Alter. Welchen Tarif hast du denn?
Ich zahle als 27-jähriger ganze 660€ (wovon aber gut 1/3 Altersrückstellungen sind). Wieso schließt man solche Verträge zum Geld sparen ab? Gerade am Anfang sollte man doch gewillt sein in Altersrückstellungen, Beitragsentlastungen etc. zu investieren.

Ich stehe mit meiner Meinung vielleicht allein da, aber wer sich die Beiträge der PKV im Alter nicht leisten kann, hat schlicht falsch gerechnet und nicht vorgesorgt. Man sollte meiner Meinung nach den Rückweg in die GKV auch komplett versperren.

Und nun zu dir:
Es wurde doch alles gesagt. Überlege dir was du bereit bist zu tun um in die GKV zu kommen. Die wirklich einfachste Variante: Kündigen, vielleicht Abfindung erhalten, anschließend in die Familienversicherung und von einem 450€ Minijob und Erspartem weiterleben.
Oder weiter arbeiten, in der PKV bleiben und mit einem 450€ Minijob den Beitrag finanzieren. Was willst du? Geld jetzt wieder sparen oder einfach gut abgesichert sein, vor allem als Rentner?

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 06.09.2018, 13:49

Hallo,
falsch daran ist, dass du, so wie "vorgeschlagen" immer noch hauptberuflich Selbständig bist - reduzieren genügt nicht, aufgeben musst du deine selbständige Tätigkeit und dann weniger als 450,00 € Einnahmen haben, dann klappt das mit der Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 06.09.2018, 17:11

Hallo,

ich bin nicht Selbständig sondern Angestellter. Mein Arbeitgeber zahlt nach 6 Wochen nicht mehr. Mein Einkommen ist 384€ Krankengeld von PKV.
Frage: muss mich die Familienversicherung aufnehmen?

Ich möchte nur wissen ob dieser Weg (Krank länger als 6 Wochen) so möglich wäre um mir dann eine Wechselmöglichkeit aussuchen zu können.

Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Kaveo00 » 06.09.2018, 17:44

Nein, das geht nicht. Du bist während des Beziehens. Ins Krankentagegeld weiter PKV-versichert. Dein Status ändert sich selbst durch sehr geringes Krankentagegeld nicht.

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 06.09.2018, 19:21

Hallo,
nun nochmal eine andere Situation.
Mein Arbeitgeber zahlt nach 6 Wochen nicht mehr. ich beziehe kein Krankengeld weil ich die Lohnfortzahlung gekündigt habe. ich habe nach 6 Wochen kein Einkommen. Ich stelle einen Antrag auf Familienversicherung.
Wie begründet die GKV eine Ablehnung? Gesetze,Vorschriften?
Gruß
A.K.

GS
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Re: Abseitsfallen in der Krankenversicherung ...

Beitragvon GS » 07.09.2018, 21:06

... können funktionieren, aber auch daneben gehen.

Hallo A. K.,
auch wer seine "Lohnfortzahlung", vulgo Krankentagegeld, kündigt, ist nach wie vor Arbeitnehmer mit Bezügen oberhalb der Pflichtgrenze, jedenfalls ausweislich seines gültigen, dadurch nicht veränderten Arbeitsvertrages.

Dass die Bezüge vorübergehend durch niedrigeres Krankentagegeld (hier selbst herbeigeführte 0 Euro/Tag) ersetzt werden, ändert an diesem Status nichts. Die Kasse der Ehefrau wird nicht auf Familienversicherung erkennen, weil die Voraussetzung "anrechenbares Einkommen << 435 Euro/Monat" nicht erfüllt ist.

Abgesehen von der Pikanterie, dass man dazu erstmal > 6 Wochen echte AU absolviert haben muss. Ausgerechnet dann das Tagegeld zu kündigen - also die Abseitsfalle zu stellen, ohne sicher zu sein, dass der Schiri in diesem Fall auch wirklich pfeift - das sollte man sich gut überlegen.
Gesetze,Vorschriften?
Es gibt m. W. kein Gesetz, das den Versuch unter Strafe stellt - Ausnahme: mit Hilfe vorgetäuschter AU -, aber auch keine Vorschrift, die eine gesetzliche Kasse dazu zwingt, hier "Fünfe gerade sein zu lassen".

Konkret sollte man nie die Rechnung ohne den Wirt machen: Was sagt die Kasse der Ehefrau dazu? Und sollte sie wider Erwarten nicken: hieb- und stichfest schriftlich geben lasssen.

Ich denke, auch diese Spur verläuft im Sande ...

Grüße
von GS


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