Kosten der PKV im Alter

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 19.12.2016, 11:01

Hallo,
das meinte ich - das muss alles vorher wasserfest abgeklärt sein - dann passt das schon.
Der Schritt kann einem schon mal. ca. 2500,00 € oder mehr wert sein, oder ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon PKV_Abwägender » 19.12.2016, 15:37

Hallo,

aber A.K. hatte doch in seinem Eingangsthread angegeben, dass er bereits 57 Jahre alt ist, besser gesagt war (im Jahr 2013).
Das verstehe ich jetzt also nicht.

Ich gehe von einer Altersgrenze von 55 Jahren aus, um in die GKV zurück zu kommen. Egal, wie hoch das Einkommen noch ist.

Gruß

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Rossi » 19.12.2016, 16:27

Nun ja, auch bei einem über 55-jährigen kann man ggf. ein wenig trixen um in die GKV zu kommen.

Wenn er nur 1 Monat in der Familienversicherung ist und dann wieder Arbeitsentgelt bezieht, welches unterhalb der JAEG liegt, dann wird er wieder pflichtig in der GKV!

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 19.12.2016, 17:04

Hallo,
diese Altersgrenze spielt bei der Familienversicherung keine Rolle, und nur um diese Möglichkeit geht es hier - in eine eigene Mitgliedschaft von der PKV in die GKV zu wechseln, der Zug ist abgefahren.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Rossi » 20.12.2016, 08:50

Hm, Günter, verstehe ich jetzt nicht (Zug abgefahren).

Wenn der Poster 2 Monate nicht arbeitet, dann liegen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vor.

Nach diesen 2 Monate nimmt er dann als über 55-jähriger wieder eine Beschäftigung (unterhalb der JAEG) auf. Dann wird er doch Mitglied der GKV, da die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V (keine Versicherungspflicht) nicht erfüllt sind.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 20.12.2016, 10:44

Hallo,
ja, sag ich doch - bei Familienversicherung ist das Alter nicht maßgebend und was dann ist spielt dann keine Rolle mehr er ist in der GKV.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 24.12.2016, 16:27

Hallo,
mein Wissensstand bis jetzt:

Zurück in die GKV über Familienversicherung

Möglichkeiten

1. Zwei Monate unbezahlter Urlaub, dadurch Familienversicherung.
Danach kann auch wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient werden, es entsteht dann nur eine freiwillige Mitgliedschaft, Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ergibt Pflichtmitgliedschaft.

2. Das Gehalt einen Monat unter 450€ senken, dadurch Familienversicherung.
Danach kann auch wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient werden, es entsteht dann nur eine freiwillige Mitgliedschaft, Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ergibt Pflichtmitgliedschaft.

3. Selber kündigen dann Familienversicherung weil kein Einkommen in der Sperrzeit.
Nach einer gewissen Zeit wieder einstellen lassen mit hohem Gehalt.
So bleibt man freiwilliges Mitglied in der GKV, Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ergibt Pflichtmitgliedschaft.

Hier noch ein Tipp zur betrieblichen Altersvorsoge.
So spare ich die ca. 15% Krankenkassenbeitrag die bei GKV Mitgliedern anfallen.
Bei mir sind das ca. 26000€ Krankenversicherungsbeiträge. 210€ im Monat 10 Jahre lang.

Die Mitglieder der PKV zahlen diesen Beitrag nicht, haben durch die PKV viel Geld gespart.
Die Bedingungen zur Freiwilligen GKV vor Renteneintritt lauten.
Unmittelbar 12 Monate vor Renteneintritt GKV versichert oder in den letzten 5 Jahren durchgehend 24 Monate in der GKV.
Also sollte man kurz vor Auszahlung der Altersvorsoge wieder in die PKV wechseln.
Die Versicherungssumme wird zwar etwas teuer, spielt aber keine Rolle weil der AG die Hälfte bezahlt und die Versicherung nur ein bis zwei Monate bestehen bleibt. Nach Auszahlung der Versicherungssumme in Rente gehen. Sie können dann wieder in die GKV weil sie in den letzten 5 Jahren durchgehend 24 Monate in der GKV waren.

Gruß
A,K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 24.12.2016, 23:34

Hallo,
Dein Wissenstand weist einige Luecken auf.
Gruß
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 25.12.2016, 09:45

A.K. hat geschrieben:Hallo,
mein Wissensstand bis jetzt:

Zurück in die GKV über Familienversicherung

Möglichkeiten

1. Zwei Monate unbezahlter Urlaub, dadurch Familienversicherung.
Danach kann auch wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient werden, es entsteht dann nur eine freiwillige Mitgliedschaft, Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ergibt Pflichtmitgliedschaft.
Richtig :lol:

2. Das Gehalt einen Monat unter 450€ senken, dadurch Familienversicherung.
Danach kann auch wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient werden, es entsteht dann nur eine freiwillige Mitgliedschaft, Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ergibt Pflichtmitgliedschaft.
Falsch :(

3. Selber kündigen dann Familienversicherung weil kein Einkommen in der Sperrzeit.
Nach einer gewissen Zeit wieder einstellen lassen mit hohem Gehalt.
So bleibt man freiwilliges Mitglied in der GKV, Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ergibt Pflichtmitgliedschaft.
Richtig :lol:

Hier noch ein Tipp zur betrieblichen Altersvorsoge.
So spare ich die ca. 15% Krankenkassenbeitrag die bei GKV Mitgliedern anfallen.
Bei mir sind das ca. 26000€ Krankenversicherungsbeiträge. 210€ im Monat 10 Jahre lang.

Die Mitglieder der PKV zahlen diesen Beitrag nicht, haben durch die PKV viel Geld gespart.
Die Bedingungen zur Freiwilligen GKV vor Renteneintritt lauten.
Unmittelbar 12 Monate vor Renteneintritt GKV versichert oder in den letzten 5 Jahren durchgehend 24 Monate in der GKV.
Also sollte man kurz vor Auszahlung der Altersvorsoge wieder in die PKV wechseln.
Die Versicherungssumme wird zwar etwas teuer, spielt aber keine Rolle weil der AG die Hälfte bezahlt und die Versicherung nur ein bis zwei Monate bestehen bleibt. Nach Auszahlung der Versicherungssumme in Rente gehen. Sie können dann wieder in die GKV weil sie in den letzten 5 Jahren durchgehend 24 Monate in der GKV waren
Falsch :(

Gruß
A,K.

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Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 25.12.2016, 11:31

Hallo Czauderna ,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich bin schon froh das die zwei Punkte richtig sind, zu den falschen hätte ich gerne noch genauere Angaben.
2. Das Gehalt einen Monat unter 450€ senken, dadurch Familienversicherung.
Danach kann auch wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient werden, es entsteht dann nur eine freiwillige Mitgliedschaft, Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ergibt Pflichtmitgliedschaft.
Falsch

Hier ein Beitrag den ich im Netz gefunden habe:
Der Ablauf:
Sie klären mit ihrem Arbeitgeber (AG) ,dass Sie für einen bestimmten Zeitraum Ihr Einkommen auf ein Maß reduzieren, indem Sie Anspruch auf Familienversicherung haben. Im Jahr 2014 war dies monatlich max. 395,00 EUR, dieses Jahr (2015) sind dies max. 405,00 EUR*.
Dadurch kann ihr AG Sie bei der Sozialversicherung abmelden und beispielsweise bei der Knappschaft (400 Euro Job) anmelden. Sie bekommen nun Anspruch auf die Familienversicherung Ihres Ehepartners. Stellen Sie nun einen Antrag bei der GKV Ihres Ehepartners als familienversichertes Mitglied und werden somit ohne weitere Gesundheitsprüfung o.ä. Mitglied im System der GKV.
Da dieser Einkommenszustand natürlich keine Dauerlösung ist, können Sie nach einem Monat in der Familienversicherung, Ihr Gehalt vom Arbeitgeber wieder auf den ursprünglichen Wert ändern lassen, erfüllen aber nach § 6 Abs. 3a Satz 1 SGB V die Voraussetzung für die „normale“ Mitgliedschaft in der GKV. Sie wechseln dann lediglich von der Familienversicherung zu einem eigenen Vertrag bei der GKV.
Eine Einhaltung von Fristen, welche die Dauer der Mitgliedschaft in der Familienversicherung vorsehen gibt es nicht mehr.
*Wichtig: Hierzu zählen auch Zinserträge oder Einkünfte aus Vermietung und sonstige Erträge. Sollten Sie über weitere Einkommen verfügen, sollten Sie dies in Ihr Gehalt einkalkulieren oder dies mindestens für die Dauer der Familienversicherung auf Ihren Partner übertragen.
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Hier noch ein Tipp zur betrieblichen Altersvorsoge.
So spare ich die ca. 15% Krankenkassenbeitrag die bei GKV Mitgliedern anfallen.
Bei mir sind das ca. 26000€ Krankenversicherungsbeiträge. 210€ im Monat 10 Jahre lang.

Die Mitglieder der PKV zahlen diesen Beitrag nicht, haben durch die PKV viel Geld gespart.
Die Bedingungen zur Freiwilligen GKV vor Renteneintritt lauten.
Unmittelbar 12 Monate vor Renteneintritt GKV versichert oder in den letzten 5 Jahren durchgehend 24 Monate in der GKV.
Also sollte man kurz vor Auszahlung der Altersvorsoge wieder in die PKV wechseln.
Die Versicherungssumme wird zwar etwas teuer, spielt aber keine Rolle weil der AG die Hälfte bezahlt und die Versicherung nur ein bis zwei Monate bestehen bleibt. Nach Auszahlung der Versicherungssumme in Rente gehen. Sie können dann wieder in die GKV weil sie in den letzten 5 Jahren durchgehend 24 Monate in der GKV waren
Falsch

Antwort:
Wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird schaut der Arbeitgeber, wo ist der Mitarbeiter krankenversichert. Ist er in der GKV wird er das der GKV melden und die GKV verlangt vom Versicherten 10 Jahre die Krankenversicherungsbeiträge.
Ist der Mitarbeiter in der PKV findet keine Meldung statt. Die Versicherungssumme wir komplett ausgezahlt. Die komplette Summe schenke ich meiner Frau oder meinen Kindern, so habe ich auch keine Zinserträge die ich in der freiwilligen GKV angeben muss. Es fallen nur die Renteneinkünfte zum Krankenkassenbeitrag an.
Wenn die Voraussetzung ( 24 Monate durchgehend in der GKV in den letzten 5 Jahren ) erfüllt werden kann ich als Rentner in die freiwillige GKV.
Gruß
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 25.12.2016, 11:52

Hallo,
2. Meines Wissens nach ginge das nur, wenn es mehr als ein Monat unbezahlter Urlaub wäre - wäre es anders, würde ja theoretisch 1 Tag unbezahlter Urlaub auch genügen - na ja und dann wäre die Problematik der Rückkehr in die GKV ja auch wirklich keine mehr.

betriebliche Altersvorsorge
die Vorversicherungszeit von 12 Monaten gibt es in dieser Form und vor allem bei der Konstellation (vorherige Familienversicherung) nicht mehr -
ein Wechsel für 2 Kalendermonate in die PKV geht von vorneherein auch nicht, zumal sich bei Eintritt der Rente auch keine Krankenversicherungspflicht
ergibt und die Familienversicherung auch nicht mehr funktionieren würde. Außerdem, selbst wenn es ginge, würde die Kasse den Versorgungsbezug
doch noch berücksichtigen - die 10-Jahresfrist beginnt mit der Auszahlung, d.h. der Zeitraum, der noch in eine eigene GKV-Mitgliedschaft hineinragen würde, wäre auch noch mit Beiträge zu belegen.
Der von dir beschriebene Weg - GKV - PKV - GKV - der würde nicht funktionieren, meine ich, aber probieren kannst du es ja mal.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 25.12.2016, 17:32

Hallo,
werde mich mal weiter schau machen, mal schauen wie das alles so klappt.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Thomas35 » 27.12.2016, 23:11

A.K. hat geschrieben:Hallo,
mein Wissensstand bis jetzt:

Zurück in die GKV über Familienversicherung

Möglichkeiten

1. Zwei Monate unbezahlter Urlaub, dadurch Familienversicherung.
Danach kann auch wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient werden, es entsteht dann nur eine freiwillige Mitgliedschaft, Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ergibt Pflichtmitgliedschaft.
.


Sehr interessant, da ich auch liebend gerne zurück in die GKV möchte. Allerdings bin ich skeptisch, ob die obige Aussage der Wahrheit entspricht.
2 Monate Urlaub reichen unabhängig vom restlichen Jahresverdienst? Ich sehe da keine diesbezügliche Möglichkeit, die das SGB V eröffnet.

Rossi
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Rossi » 28.12.2016, 09:44

Jooh, seit dem 01.08.2013 ist es möglich!

Für die 2 Monate hat die Kasse die Familienversicherung einzutragen. Danach nimmt der Betroffene wieder die Arbeit auf. Wenn der Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, wird er nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Er scheidet natürlich aus der Familienversicherung aus, aber danach setzt sich die Mitgliedschaft gem. § 188 Abs. 4 SGB V automatisch fort. Bestimmte Vorversicherungszeiten (bspw. 12 Monate unmittelbar in der GKV) braucht man hierfür nicht!!!!

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Thomas35 » 28.12.2016, 10:08

Reden wir von 2 Monaten unbezahlten Urlaub oder von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses für 2 Monaten?

Im ersten Fall sollte § 10 I Nr. 5 SGB V einer Familienversicherung entgegenstehen.

Nach § 10 I Nr. 5 SGB V:
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
[...]
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.

Angenommene Situation:
a)
Jahreseinkommen 240k, 2 Monaten Urlaub, dann Gesamteinkommen immer noch 200k, was deutlich über der Bezugsgröße (runtergerechnet auf den Monat) liegt.
Hier sehe ich keine Möglichkeit der Familienversicherung aufgrund obigen Paragraphen.

b)
wie oben, aber Auflösung des Arbeitsvertrages und Neueinstellung nach 2 Monaten. Dann würde obiger Paragraph kein Problem darstellen, da kein Gesamteinkommen mehr vorliegt.


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