Kosten der PKV im Alter

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GS
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Beitragvon GS » 02.01.2013, 23:34

Hallo Rossi,

m. W. betrifft diese "Zwangsumstellung" vom Standard- in den Basistarif zum 1.1.2009 nur diejenigen Standardtarifler, die ab 1.4.2007 z. B. aus der Nichtversicherung heraus direkt in den Standardtarif gingen. Diese Möglichkeit wurde - parallel zur Versicherungspflicht für der GKV zuzurechnende Personen - ab dem 1.4.2007 für die der PKV zuzurechnenden Nichtversicherten eröffnet, weil es damals den PKV-Basistarif schlichtweg noch nicht gab.

Wer jedoch vor 2009 in einen PKV-Normaltarif ging, kann auch nach dem 1.1.2009 in den Standardtarif wechseln, unter Mitnahme der Alterungsrückstellung, wie CM schon ausgeführt hat. Dazu sind (schon immer) einige Voraussetzungen zu erfüllen, wie 10 Jahre Vorversicherung, 65. Lebensjahr erreicht oder, falls früherer Wechsel gewünscht, entsprechende Einkommensvoraussetzungen nachzuweisen.

Details bei Gelegenheit oder durch andere Poster, je nachdem, wer schneller ist ...

Gruß von
Gerhard

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.01.2013, 08:00

Jooh, GS, Du hast Recht.

Die Bestimmungen des § 315 Abs. 4 SGB V gelten explizit nur für den damamligen sog. modifizierten Standardtarif. Es waren also nur die Fälle, die in der Zeit vom 01.07.2007 - 31.12.2008 als vermeintlich unversichertes Schäfchen wieder in die PKV zurückgekehrt sind. Diese Verträge wurden zum 01.01.2009 automatisch in den Basistarif umgestellt.

Den sog. Standardtarif (STN) gibt daher offenischtlich weiterhin. Es gibt dort allerdings gewisse Zugangsgeschränkungen.

Vorteil beim STN dürfte sein, dass es bei Ehegatten, die beide im STN verischert sind ggf. eine Beschränkung auf 150 % des GKV-Höchstbeitrages zum Tragen kommt.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 03.01.2013, 08:48

Rossi hat geschrieben:
Vorteil beim STN dürfte sein, dass es bei Ehegatten, die beide im STN verischert sind ggf. eine Beschränkung auf 150 % des GKV-Höchstbeitrages zum Tragen kommt.


Vorteil beim STN ist, dass die Alterungsrückstellungen voll angerechnet werden und nicht wie beim Basistarif faktisch verpuffen. Kritisch wird das Spiel für die PKVler nach 2009, aber das liegt nicht an der PKV an sich, sondern am Gesetzgeber.

Ich habe Kunden die nach rund 25 Jahren PKV für rund 200€ in STN versichert sind (nein, keine beihilfefähigen Personen).

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.01.2013, 09:53

Nun Cassiesmann, ich habe aber auch einen Kunden im SGB XII Leistungsbezug. Dort beträgt der Beitrag im Basistarif unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen mtl. 480,00 €, durch die Halbierung dann nur noch 240,00 €. Hier sind die Altersrückstellungen somit nicht verpufft.

Dann gibt es im Bereich des Basistarif auch die Möglichkeit 0 € SB zu vereinbaren. Diese Möglichkeit gibt es im STN wohl nicht, oder?

Ferner gibt es im Basistarif ggf. Zuzahlungs- und Belastungsgrenzen, die es im STN nicht gibt, oder?

Dann muss man last und least auch noch aufpassen, ob im STN Kur- und Reßamaßnahmen abgedeckt sind.

Die Geschichte müsste - meines Erachtens - im Einzelfall ganz individuell geprüft werden.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 03.01.2013, 18:14

Rossi hat geschrieben:Nun Cassiesmann, ich habe aber auch einen Kunden im SGB XII Leistungsbezug. Dort beträgt der Beitrag im Basistarif unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen mtl. 480,00 €, durch die Halbierung dann nur noch 240,00 €. Hier sind die Altersrückstellungen somit nicht verpufft.


Naja, der TE wird wohl kein Fall für den SGBXII-Bereich. Von daher hilft der Basistarif nicht unbedingt weiter.


Dann gibt es im Bereich des Basistarif auch die Möglichkeit 0 € SB zu vereinbaren. Diese Möglichkeit gibt es im STN wohl nicht, oder?

Jein, im Basistarif gibt es unabhängig von der SB auch die Selbstbeteiligungen wir in der GKV oder vergleichbar dem STN.

Ferner gibt es im Basistarif ggf. Zuzahlungs- und Belastungsgrenzen, die es im STN nicht gibt, oder?

Ohne da genau nachgelesen zu haben müssten die auch vergleichbar sein.


Dann muss man last und least auch noch aufpassen, ob im STN Kur- und Reßamaßnahmen abgedeckt sind.


Auch hier vermute ich dass die Unterschiede nicht all zu groß sein sollten.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.01.2013, 18:34

Nun ja, ich sage immer, dass es ganz druff ankommt.

Pauschalisieren würde ich es nicht.

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Beitragvon Cassiesmann » 03.01.2013, 18:44

Korrekt.

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Beitragvon Rossi » 03.01.2013, 18:52

Okay, was ist aber mit Kur- und Reha?

Nehmen wir an, dass der Kunde einen Schlaganfall hatte. Die reguläre Behandlung im Krankenhaus wird ja wohl ohne Probleme übernommen.

Aber was ist mit der anschließenden Reha oder Kur, die manchmal Wochen oder Monate dauern kann? Sind diese Kosten auch im STN enthalten?

Ich meine nicht, oder?!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 03.01.2013, 20:48

Rossi hat geschrieben:Aber was ist mit der anschließenden Reha oder Kur, die manchmal Wochen oder Monate dauern kann? Sind diese Kosten auch im STN enthalten?


Ich zitiere mal den Ausschluss:

"Für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger besteht keine Leistungspflicht."

Ansonsten gibt es da m.W. keine Ausschlüsse. ABER: Der Tarif STN gehört mit Sicherheit nicht zu meinen Stärken^^

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.01.2013, 21:38

Nun ja, hinsichtlich Kur und Reha sieht es dann wohl im STN überhaupt nicht gut aus.

Eine Kur bzw. Reha kann sehr schnell ein paar Euronen kosten.

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Beitragvon PKVLaie » 04.01.2013, 02:48

Es gibt - gerade im Bereich PKV - leider selten eine eindeutige Entscheidung, wo man nur Pros und keine Cons hat.
Aber: Der Standardtarif ist insgesamt m.E. eher leistungsstärker als der Basistarif. Insbesondere erstattet er bei ambulanter ärztlicher Behandlung mit dem 1,8 fachen Satz deutlich mehr als Basistarif und GKV, so daß man bei der Arztwahl wenig Probleme erwarten muß.
Die jährliche Beitragsersparnis gegenüber dem Basistarif dürfte im Regelfall bei 4000 bis 5000 EUR liegen.
Wie oft hat man als Rentner eine Kur, die die GRV nicht, der Basistarif oder die GKV aber sehr wohl erstattet?
Ist es realististisch, daß man in der GKV oder im Basistarif in 10 Jahren Kurleistungen von 40000 oder gar 50000 EUR erstattet bekommt?
Eher nicht, oder?!
Last but not least: Man kann vom Standardtarif jederzeit in den Basistarif wechseln, umgekehrt funktioniert es hingegen nicht!
Das macht diese Wahl - so man sie denn hat! - m.E. doch ziemlich eindeutig!

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 18.12.2016, 12:32

Hallo Rossi,
ich melde mich nur nach langer Zeit mal wieder. Cassiesmann schreibt am 02.01.2013, 22:24 der Standardtarif wird ca. 300€ Kosten.
Nach meinen jetzigen Unterlagen 2016 sind es 452,95€. Ich habe mich bei meiner Versicherung erkundigt wie wohl die zukünftige Kostenentwicklung aussieht. Hier wurde mir gesagt, der wird wohl schnell steigen in Richtung Beitragsbemessungsgrenze weil sie viel Versicherte in dem Tarif aufnehmen müssen.
Mein Fazit:
Die PKV ist nicht vorhersehbar,ich muss damit rechnen, das ich im Rentenalter über 600€ bezahlen muss.
Daher raus aus der PKV und in die Familienversicherung GKV meiner Frau. Unbezahlter Urlaub.
Dann in die freiwillige GKV, damit ich im Rentenalter in der freiwilligen GKV bin.
Bitte einmal melden mit genauem Ablauf, wie ich dabei genau vorgehen soll. würde mich freuen.
Gruss
A.K.

A.K.
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon A.K. » 18.12.2016, 12:47

Hallo Rossi,
ich melde mich nur nach langer Zeit mal wieder. Cassiesmann schreibt am 02.01.2013, 22:24 der Standardtarif wird ca. 300€ Kosten.
Nach meinen jetzigen Unterlagen 2016 sind es 452,95€. Ich habe mich bei meiner Versicherung erkundigt wie wohl die zukünftige Kostenentwicklung aussieht. Hier wurde mir gesagt, der wird wohl schnell steigen in Richtung Beitragsbemessungsgrenze weil sie viel Versicherte in dem Tarif aufnehmen müssen.
Mein Fazit:
Die PKV ist nicht vorhersehbar,ich muss damit rechnen, das ich im Rentenalter über 600€ bezahlen muss.
Daher raus aus der PKV und in die Familienversicherung GKV meiner Frau. Unbezahlter Urlaub.
Dann in die freiwillige GKV, damit ich im Rentenalter in der freiwilligen GKV bin.
Bitte einmal melden mit genauem Ablauf, wie ich dabei genau vorgehen soll. würde mich freuen.
Gruss
A.K.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 18.12.2016, 18:36

Hallo,
ob das mit dem unbezahlten Urlaub so einfach gehen wird, das ist die Frage.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Rossi » 19.12.2016, 08:58

Es sollte durchaus mit dem unbezahlten Urlaub funktionieren.

Allerdings muss der unbezahlte Urlaub länger als 1 Monat sein. Denn für max. 1 Monat unbezahlter Urlaub bleibt das Beschäftigungsverhältnis und somit die Mitgliedschaft als Arbeitnehmer bestehen (vgl. § 7 Abs. 3 SGB IV). Dies sollte zuvor mit der Personalabteilung bzw. dem Steuerberater der Firma abgeklärt werden.


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