nach übergangsgebührnissen in gkv
Verfasst: 04.01.2013, 22:54
guten tag.
ich bin durchs googlen auf dieses forum aufmerksam geworden und muss zuerst loben, dass hier anscheinend sehr ausführlich und hilfreiche hilfestellungen gegeben werden. ich habe auch den ein oder anderen thread gefunden, der meiner situation ähnelt. allerdings kann ich in meiner situation die hilfestellungen nicht anwenden, da mir die materie ehrlich gesagt einfach zu schwer und undurchsichtig ist.
folgendes ist die sachlage.
ich, 24, war während schulzeit verishcert in der gkv über meinen vater
direkt nach der schule zur bundeswehr. dort natürlich freie heilfürsorge
jetzt ende bundeswehr. 7 monate ü-gangsgebührnisse. anwartschaft über pkv existiert, sollte laut beratung auch gezogen werden - wegen 70/30
werde im august 25 ( also innerhalb der ü-gangsgebührniss zeit)
mein anliegen:
ich möchte nach den 7 monaten Ü-Gangsgebührnissen wieder in de gkv.
eventuell möchte ich dann studieren, dass aber hängt noch von diversen anderen faktoren ab
meine fragen:
ist das aktivieren der pkv für die 30 % während der ü-gangszeit empehelenswert? (wenn ich eben später wieder in die gkv will und ja sonst in die versicherung zurück kann die vorher bestand-> also gkv)
wie verhält es sich mit dem studium. dort müsste ich als 25+ doch in die kdvs. was ist dann aber nach dem studium? bin ich dann auch weiter an die pkv gebunden? (annahme: job unter pkv-grenze)
wenn ich nicht studiere, und einen neuen job aufnehme (der unter der pkv grenze ist) zahle ich dann zuerst auch pkv bis ich dann insgesamt 12 monate voll habe um als "gkv-ler" zu gelten, oder direkt ab dem 1. monat?
oder würde es einfach reichen mich für einen monat arbeitssuchend zu melden, um über hartz 4 gkv versichert zu werden, um dann "drin" zu sein und bei iwann anschließender aufnahme eines jobs weiter gkv versichert sein zu können.
fazit: ich möchte nicht in die PKV. auch die 30% pkv ist für mich jetzt nicht unbedingt zwingend erforderlich, sofern es nicht erheblich geld spart und eine nicht-aktivierung mir weiterhelfen würde.
mir ist es also eig egal wie ich es schaffe.
ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, wenn nicht verzeiht und rügt mich, ich werde dann nachbessern.
ansonsten bedanke ich mich im voraus!
MfG
ich bin durchs googlen auf dieses forum aufmerksam geworden und muss zuerst loben, dass hier anscheinend sehr ausführlich und hilfreiche hilfestellungen gegeben werden. ich habe auch den ein oder anderen thread gefunden, der meiner situation ähnelt. allerdings kann ich in meiner situation die hilfestellungen nicht anwenden, da mir die materie ehrlich gesagt einfach zu schwer und undurchsichtig ist.
folgendes ist die sachlage.
ich, 24, war während schulzeit verishcert in der gkv über meinen vater
direkt nach der schule zur bundeswehr. dort natürlich freie heilfürsorge
jetzt ende bundeswehr. 7 monate ü-gangsgebührnisse. anwartschaft über pkv existiert, sollte laut beratung auch gezogen werden - wegen 70/30
werde im august 25 ( also innerhalb der ü-gangsgebührniss zeit)
mein anliegen:
ich möchte nach den 7 monaten Ü-Gangsgebührnissen wieder in de gkv.
eventuell möchte ich dann studieren, dass aber hängt noch von diversen anderen faktoren ab
meine fragen:
ist das aktivieren der pkv für die 30 % während der ü-gangszeit empehelenswert? (wenn ich eben später wieder in die gkv will und ja sonst in die versicherung zurück kann die vorher bestand-> also gkv)
wie verhält es sich mit dem studium. dort müsste ich als 25+ doch in die kdvs. was ist dann aber nach dem studium? bin ich dann auch weiter an die pkv gebunden? (annahme: job unter pkv-grenze)
wenn ich nicht studiere, und einen neuen job aufnehme (der unter der pkv grenze ist) zahle ich dann zuerst auch pkv bis ich dann insgesamt 12 monate voll habe um als "gkv-ler" zu gelten, oder direkt ab dem 1. monat?
oder würde es einfach reichen mich für einen monat arbeitssuchend zu melden, um über hartz 4 gkv versichert zu werden, um dann "drin" zu sein und bei iwann anschließender aufnahme eines jobs weiter gkv versichert sein zu können.
fazit: ich möchte nicht in die PKV. auch die 30% pkv ist für mich jetzt nicht unbedingt zwingend erforderlich, sofern es nicht erheblich geld spart und eine nicht-aktivierung mir weiterhelfen würde.
mir ist es also eig egal wie ich es schaffe.
ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, wenn nicht verzeiht und rügt mich, ich werde dann nachbessern.
ansonsten bedanke ich mich im voraus!
MfG
