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Krankenversicherung EU-Ausländer
Verfasst: 05.01.2013, 13:02
von Berta12
Hallo,
meine Freundin ist 35 Jahre und polnische Staatsbürgerin. Ich lebe mit ihr seit 6 Jahren hier in Deutschland zusammen. Sie ist im Einwohnermeldeamt angemeldet. Eine Verpflichtungserklärung sowie Freizügigkeitsbescheinigung habe ich unterschrieben. Es werden keine Sozialleistungen in Anspruch genommen. Wir leben von meinen Einkommen. Wann wir Heiraten steht noch nicht fest.
In Polen war Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung über das dortige Arbeitsamt versichert. Davon haben wir später Abstand genommen, da dies an Bedingungen gekoppelt war und sie immer zurückreisen musste. Seit der Anmeldung in Deutschland ist sie nun bei einer Reisekrankenversicherung versichert (Versicherung für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren). Die 5 Jahre laufen in kürze ab und somit auch der Versicherungsschutz.
Wie kann ich Sie denn jetzt Krankenversichern? Eine Private werden wir uns wohl nicht leisten können. Danke für jeden Tipp!!!
Verfasst: 05.01.2013, 22:26
von Rossi
Nun ja, dürfte nicht gut aussehen.
In Deutschland gibt es ein strikte Systemabgrenzung.
Da die Bekannte in der PKV ist bzw. war, gehört sie dort auch weiterhin.
Eine Arbeitsaufnahme (sv-pflichtige Beschäftigung) dürfte eine Systemwechsel (zur GKV) nachziehen.
Verfasst: 06.01.2013, 09:01
von Berta12
Wenn ich es richtig verstehe, gilt bzw. ist die Reisekrankenversicherung eine private Versicherung.
Was bedeutet denn der Systemwechsel? Das erst nach einer steuerpflichtigen Arbeitsaufnahme der Wechsel in die gesetzliche möglich ist ??? Oder ????
Gibt es denn jetzt nicht mehr die Möglichkeit von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden? Wir wollten meine Freundin jetzt beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Verfasst: 06.01.2013, 12:35
von Vergil09owl
Berta12 hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstehe, gilt bzw. ist die Reisekrankenversicherung eine private Versicherung.
Reisekrankenversicherungen werden grundsätzlich nicht anerkannt , ausser sie erfüllen die gleichen Vorrausetzungen wie eine Krankenversicheung hier. Sollte es so sein ist Sie der PKV zu zuordnen.
Was bedeutet denn der Systemwechsel? Das erst nach einer steuerpflichtigen Arbeitsaufnahme der Wechsel in die gesetzliche möglich ist ??? Oder ????
Richtig
Gibt es denn jetzt nicht mehr die Möglichkeit von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden? Wir wollten meine Freundin jetzt beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Arbeitslosengeld I oder IIß
Verfasst: 06.01.2013, 12:35
von Rossi
Jooh, bei einem 5 jährigen Wohnsitz in Deutschland mit einer priv. Reisekrankenversicherung würde ich diese als PKV werten. Voraussgesetzt, dass die Leistungen ungefährt der GKV entsprechen.
Jooh, nur durch eine Arbeitsaufnahme kommt ein Systemwechsel in die GKV zu stande. Man könnte ggf. auch heiraten und sich in die Familienversicherung des Ehegatten eintragen lassen, wenn dieser selber Mitglied (eigene Versicherung / keine Fami) ist.
Verfasst: 06.01.2013, 15:00
von Berta12
Hallo,
wir wollten meine Freundin beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Wird Sie dann nicht automatisch über das Arbeitsamt in der gesetzlichen Krankenversichert versichert ?
Verfasst: 06.01.2013, 15:02
von Berta12
Be ider Reisekrankenversicherung handelt es sich um eine Incoming Versicherung für 69€ im Monat. Ich glaube nicht das es sich um die gleichen Leistungen handelt wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ! Oder?
Verfasst: 06.01.2013, 18:02
von Vergil09owl
Berta12 hat geschrieben:Hallo,
wir wollten meine Freundin beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Wird Sie dann nicht automatisch über das Arbeitsamt in der gesetzlichen Krankenversichert versichert ?
Nein, es muss ein Mitgliedsnachweis vorgelegt werden, Ein Anpruch auf Arbeitslsoengeld I besteht nicht, meiner Ansicht nach. Bei Arbeitslosengeld II werden die Anspruchsvorraussetzungen der Bedafsgemeinschaft, ( aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen), geprüft. Wenn denn ein Anspruch bestehen sollte. Auch hier muss die Mitgliedsbescheininigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden.
Gruss
Jochen
Verfasst: 06.01.2013, 18:03
von Vergil09owl
Berta12 hat geschrieben:Be ider Reisekrankenversicherung handelt es sich um eine Incoming Versicherung für 69€ im Monat. Ich glaube nicht das es sich um die gleichen Leistungen handelt wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ! Oder?
Denn solltest du dir mal die Vertragsbedingungen ansehen.
Verfasst: 06.01.2013, 20:04
von Berta12
Somit komme wir allso nicht drumherum eine Private Krankenkasse zu wählen. Auch dann nicht wenn eine Meldung als arbeitsuchend beim Arbeitsamt erfolgt.
Was passier aber wenn meine Freundin keine Anstellung findet und mein Einkommen für die PKK nicht ausreicht ?
Verfasst: 06.01.2013, 20:08
von Vergil09owl
Arbeitssuchend löst keine Versicherungspflicht aus, nur der Bezug von Leistungen nach dem SGB III oder II.
Heiraten?
Verfasst: 07.01.2013, 08:57
von Berta12
Heiraten Ja.
Nur fehlt uns bis dahin eine möglichkeit Sie zu Versichern !!!