Verrechnung Krankengeld mit Rententräger

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Brande
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Verrechnung Krankengeld mit Rententräger

Beitragvon Brande » 08.01.2013, 12:46

Hallo allerseits.

Es wurde vom 01.01.2011 bis 15.07.2011 Krankengeld gezahlt. Im September 2011 kam die Rentenbewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Der Rentenbeginn ist der 01.05.2011 - also rückwirkend. Die Rente wird laut Rentenbescheid ab 01.05.2011 nachgezahlt.
Im Rentenbescheid steht, dass die Nachzahlung der Rente mit dem überzahlten Krankengeld verrechnet und mit der Krankenkasse direkt abgerechnet wird.
Die Rentenbezugsmitteilung 2011 erging für 01.05.2011 - 31.12.2011.
Es liegt ein Entgeltnachweis über Krankengeld zur Vorlage beim Finanzamt für den Zeitraum 01.01.2011 bis 15.07.2011 mit einem Gesamt-BRUTTO-Betrag vor. Ich wollte die Lohnersatzleistungen für die Steuererklärung 2011 ermitteln. Dazu benötige ich den BRUTTO-Betrag 01.05.2011 - 15.07.2011, um diesen vom Gesamtzahlbetrag abzuziehen. Im Rentenbescheid ist leider nur der mit der Krankenkasse abgerechnete NETTO-Betrag aufgeführt.
Seit längerer Zeit weigert sich die IKK, eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen, aus dem die tatsächlich gezahlten Lohnersatzleistungen für die Anlage N zur Berechnung des Progressionsvorbehaltes hervor gehen:
gezahlt 01.01.2011 - 15.07.2011 = xx
verrechnet 01.05.2011 - 15.07.2011 = -xx
tatsächliche Lohnersatzleistungen 01.01.2011 - 30.04.2011 = xx
Begründung:
1. Anweisung der GKV an alle Krankenkassen, dass lediglich an das Finanzamt elektronisch zu übermitteln ist.
2. Der Steuerpflichtige benötigt deshalb keinen schriftlichen Nachweis.
Nun kann der Steuerberater die zu erwartende Steuererstattung oder Nachzahlung nicht korrekt ermitteln. Außerdem wird der Steuerberater den Steuerbescheid nicht überprüfen können. wenn ihm kein korrigierender Einkommensnachweis vorgelegt wird.
Es kann passieren, dass für den Zeitraum 01.05.2011 - 15.07.2011 die Rente mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist und für den gleichen Zeitraum der Progressionsvorbehalt berechnet wird - also quasi wie eine Doppelbesteuerung.
Wie kann man die IKK doch noch überzeugen, dass ein Nachweis über den verrechneten BRUTTO-Betrag auch an den Steuerpflichtigen zu senden ist?
Man muss doch einen korrekten Einkommensnachweis haben - auch zur Vorlage bei anderen Behörden.
Keine andere Behörde will es wahr haben, dass sich die Krankenkasse immer und immer wieder weigert, das tatsächliche gezahlte Einkommen zu bescheinigen. Sie sagen, sowas gibt es gar nicht.
Es ist zum verzweifeln.

Gruß Brande

Brande
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Petition der Steuerverbände

Beitragvon Brande » 09.01.2013, 10:58

Die Steuerverbände haben schon im Herbst 2011 eine Petition an den Gesetzgeber geschickt.

Es ist schlimm, dass wir nun schon die nächsten Steuererklärungen anfertigen und die gesetzlichen Regelungen zur vorigen Steuererklärung sind noch nicht mal geklärt.

Die Regierung hat damals bald darauf eine Arbeitsgruppe gebildet.

Der vollständige Text der Petition:
siehe www.steuerzahler.de
unter Presse Archiv Pressemitteilungen 2011 den Beitrag vom 20.09.2011

Leider hängen die Steuerpflichtigen weiterhin in der Luft, welche eine rückwirkende Erwerbsminderungsrente mit zu verrechnenden Lohnersatzleistungen bewilligt bekamen.

Die Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen müssen gemäß eines BMF-Schreibens bis spätestens Ende Februar elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Darüber bekommt der Steuerzahler seinen Nachweis - für die Steuererklärung und auch für die persönlichen Rentenunterlagen als Nachweis der Beitragszeiten.

Wenn sich aber nach Ende Februar Änderungen ergeben, wie z. B. Verrechnungen mit anderen Einkommensarten, bekommt man als Steuerpflichtiger keinen Nachweis.

Es beginnt ein Kampf mit den Krankenkassen.

Wer weiß noch mehr Argumente. Ich habe den Krankenkassen schon fast alles gesagt. Aber die korrigierenden Bescheinigungen habe ich noch immer nicht.

Brande
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Beitragvon Brande » 14.01.2013, 11:22

Der vollständige Text der Petition und auch der gesamte weitere Schriftwechsel zwischen Steuerverbände und Finanzministerium:

siehe www.steuerzahler.de

unter Steuern / Eingaben den Beitrag vom 10.10.2012

Die neu gegründete Arbeitsgruppe beim Bundesfinanzministerium hat einfach geantwortet, dass dem Bürger alles bereits zugeschickt wurde und deswegen brauchen die Krankenkassen nicht noch einmal die Bürger informieren.

Leider hat die Arbeitsgruppe nicht bedacht, dass im Rentenbescheid nur der zu verrechnende Nettobetrag des Krankengeldes aufgeführt wurde.

In der Steuererklärung wird der Progressionsvorbehalt mit den Bruttobeträgen der Lohnersatzleistungen berechnet.

Wie wird das rückverrechnete Krankengeld von Netto auf Brutto umgerechnet?

Brande
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Beitragvon Brande » 29.01.2013, 16:16

Weiß wirklich niemand, wie Netto-Krankengeld in Brutto-Krankengeld umgerechnet wird?

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Beitragvon Czauderna » 29.01.2013, 18:51

Hallo,
was meinst du - Vom Bruttokrankengeld gehen die "Arbeiotnehmeranteile" zur Renten-, Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung ab - das ergibt dann das Netto-Krankengeld, also wenn wir ein Beispiel nehmen von 36,00 € kaltgl. Netto-Krankengeld, dann rechne ich 1,025% Pflegeversicherung,1,5% Arbeitslosenversicherung und 9,45% Rentenversicherung, d.h. der Nettobetrag entspricht hier 88,025% vom Brutto-Krankengeld. Ich komme nach dieser Rechnung auf ein Bruttokrankengeld von 40,89 € - gerundet auf 40,90 €. Meintest du das ?
Gruss
Czauderna

Brande
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Beitragvon Brande » 29.01.2013, 20:05

Die DRV hat im September 2011 geschrieben:

Die einbehaltene Rentennachzahlung beträgt = 3806,02 €
Davon hat Erstattungsanspruch erhoben:
IKK Zentrales Ersatzleistungswesen = 2356,28 €
Es verbleibt mithin ein Restbetrag in Höhe von 1449,74 €

Die IKK hat geschrieben:
Entgeltersatzleistungen Zeitraum 01.01.2011 - 15.07.2011 = 10504,65 €

Der Erstattungsbetrag bezieht sich auf die rückwirkende Rentenbewilligung zum 01.05.2011.

Vom BRUTTO-Betrag 10504,65 € (01.01.-15.07.)
minus BRUTTO-Betrag aus 2356,28 € NETTO in Höhe von ??? (01.05.-15.07.)
= tatsächlich zugestandene Entgeltersatzleistungen = ??? (01.01.-30.04.) (= Betrag für den Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung Anlage N)

Nach Deiner Rechnung also:
2356,28 € = 88,025 %
? = 100,00 %

2356,28 € Netto x 100 : 88,025 = 2676,83 € Brutto

2676,83 € x 1,025 % = 27,44 € Pflegevers.
2676,83 € x 1,5 % = 40,15 € Arbeitslosenvers.
2676,83 € x 9,45 % = 252,96 € Rentenvers.

Probe:

2676,83 € Brutto-Krankengeld
- 27,44 € Pflegevers.
- 40,15 € Arbeitslosenvers.
- 252,96 € Rentenversicherung
= 2356,28 € Netto-Krankengeld

Okay, das geht auf.

10504,65 € 01.01.-15.07.
- 2676,83 € 01.05.-15.07.
= 7827,82 € 01.01.-30.04.
= tatsächlich zugestandenes Krankengeld für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes in der Steuererklärung

Danke schön für die Auskunft.

Da das so einfach geht, frage ich mich trotzdem, warum die IKK darüber keine Bescheinigung ausstellt. (bzw. warum der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen von der Ausstellung korrigierender Bescheinigungen nach einer rückwirkenden Rentenbewilligung mit Erstattungsanspruch abgeraten hat)

Die korrigierende Bescheinigung über den tatsächlich zugestandenen Betrag und Zeitraum wurde mit allen Argumenten immer und immer wieder telefonisch sowie schriftlich angefordert. Es wurde auch wiederholt darum gebeten, die korrigierende elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung durchzuführen. Genauso strikt hat die IKK eine Bescheinigung und auch die korrigierende Datenübermittlung verweigert. Sie haben nicht mal auf die Androhung einer Anforderung durch eine Klage reagiert.

Kein Wunder, dass die Steuerberater immer längere Bearbeitungszeiten haben, wenn sie immer alles selbst ausrechnen müssen was bis zur Veranlagung 2010 (VOR-ELSTAM-Zeiten) ganz selbstverständlich bescheinigt wurde.

Nun habe ich den Wert, aber noch keinen Nachweis.

Die telefonische Auskunft bei der IKK ergab, dass dem Finanzamt der Gesamt-Zahlbetrag bis zum 15.07.2011 elektronisch übermittelt wurde.

Wenn nun die Steuererklärung mit den korrekten Werten eingereicht wird, kommt garantiert ein falscher Steuerbescheid mit dem Hinweis, dass das so elektronisch übermittelt wurde.

Dann muss der Steuerberater Einspruch einlegen und hat keinen Beweis in der Hand.

Eigentlich müssten die Leistungsträger dem Leistungsempfänger automatisch und ohne extra Anforderung die für die Steuererklärung notwendigen Werte mitteilen.

Ich befürchte, dass auch der Nachweis der Rentenbeitragszeit bzw. Anrechnungszeit zur Kontrolle des Versicherungsverlaufes nicht richtig ist und ebenso um die rückverrechnete Zeit zu korrigieren ist. Das hat die IKK aber auch noch nicht eingesehen. Die IKK weigert sich strikt, dass zu prüfen.

Vielleicht schreibt ja mal hier jemand, dem es auch so erging, wie er das Problem letztendlich gelöst hat.

Gruß Brande

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.01.2013, 20:41

Nun ja, ich glaube, dass Du hier nicht das richtige Forum gefunden hast.

Es geht mehr in Richtung Steuern.

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Beitragvon Brande » 29.01.2013, 21:24

Rossi hat geschrieben:Es geht mehr in Richtung Steuern.


Nein, es geht um Stress mit der Krankenkasse.

Die Krankenkasse hat zwar eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt und dem Rentner zugestellt. Diese Bescheinigung enthält aber nachweisbar falsche Daten.

Außerdem hat die Krankenkasse am Telefon zugegeben, dass genau diese falschen Daten so auch an das Finanzamt elektronísch übermittelt wurden.

Die Krankenkasse lehnt eine berichtigte Datenübermittlung an das Finanzamt ab und überlässt den Rentner seinem Schicksal.

Wenn die Zuarbeit der Krankenkasse stimmen würde, kämen wir mit der Steuer schon klar.

Ich finde es von der Krankenkasse ziemlich dreist, wie hier die Bürger um ihr Geld betrogen werden, in dem bewusst in Kauf genommen wird, dass das Finanzamt eine zu hohe Steuer festsetzen wird.
Zuletzt geändert von Brande am 31.01.2013, 07:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Vergil09owl » 30.01.2013, 07:41

Taja..

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Beitragvon Cassiesmann » 30.01.2013, 08:15

Brande hat geschrieben:
Rossi hat geschrieben:Es geht mehr in Richtung Steuern.


Nein, es geht um Stress mit der Krankenkasse.


Aber wir werden das nicht ändern können.

Brande
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Beitragvon Brande » 30.01.2013, 10:13

Warum so pessimistisch?

Ich habe doch hier erfahren, wie der richtige Betrag selbst ermittelt werden kann.

Außerdem bin ich der Meinung, dass es ein Thema von allgemeinem Interesse ist.

Bei ca. 160 000 Anträgen auf Erwerbsminderungsrente pro Jahr gibt es also sehr viele Leute, bei denen von den Rentennachzahlungen die Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsamt) vor der Auszahlung abgezogen wurden.

Wie viele von denen mangels Bescheinigung falsche Renten- und Steuerberechnungen haben, kann man nur erahnen. Das ist jedenfalls nicht zu akzeptieren.

Sowas muss sich herum sprechen, damit es immer mehr Leute in ihren eigenen Angelegenheiten überhaupt bemerken, dass sie hier finanzielle Nachteile erleiden.

Wenn schon im Netz meine Daten zwischen den unterschiedlichsten Behörden hin und her übermittelt werden, dann habe ich sehr wohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Jeder Datenerfasser ist nur ein Mensch. Da kann es unbeabsichtigt zu Tippfehlern kommen. Ich kann meine Daten z. B. angegebene Zeiträume am besten selbst überprüfen.

Auch hier gibt es Info´s zu diesem Thema:

http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1021138&r ... 65132&pg=1

Der Gesetzgeber hat bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich um die Wiederherstellung der Informationspflicht der Bürger kümmert. Leider hat sich seit Herbst 2011 bis heute noch nichts verbessert.

siehe hier den Beitrag vom 10.10.2012:

http://www.steuerzahler.de/Eingaben/2092b803/index.html

Brande
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Beitragvon Brande » 31.01.2013, 12:12

Brande hat geschrieben:

2676,83 € Brutto-Krankengeld
- 27,44 € Pflegevers.
- 40,15 € Arbeitslosenvers.
- 252,96 € Rentenversicherung
= 2356,28 € Netto-Krankengeld

Okay, das geht auf.

10504,65 € 01.01.-15.07.
- 2676,83 € 01.05.-15.07.
= 7827,82 € 01.01.-30.04.
= tatsächlich zugestandenes Krankengeld für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes in der Steuererklärung


Hallo Krankenversicherungs-Experten,

wie kommt folgender nicht unerheblicher Unterschied zustande?

10.504,65 € Brutto-Krankengeld für 01.01.2011 – 15.07.2011 : 6,5 Monate = 1.616,10 € Brutto-Krankengeld pro Monat
x 4 Monate = 6.464,40 € tatsächlich zustehendes Brutto-Krankengeld für 01.01.2011 – 30.04.2011

Sind die 7827,82 € oder die 6464,40 € die Entgeltersatzleistungen 01.01.-30.04. für die Steuererklärung?

Gruß Brande

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 31.01.2013, 12:47

Hallo,
Verrechnung Krankengeld mit Rente erfolgt nur bis zur kltgl. Rente, d.h. das übersteigende Krankengeld verbleibt beim Versicherten.
Und wie sieht es aus mit dem Verrechnungszeitraum, wurde da seitens der Kasse Beiträge aus dem Krankengeld neu berechnet ?
Gruss
Czauderna

Brande
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Beitragvon Brande » 31.01.2013, 13:22

Czauderna hat geschrieben:Und wie sieht es aus mit dem Verrechnungszeitraum, wurde da seitens der Kasse Beiträge aus dem Krankengeld neu berechnet ?
Gruss
Czauderna


Darauf kann ich leider nicht antworten, da die Krankenkasse sich weigert, telefonisch oder schriftlich Auskünfte zu erteilen.

Die Auskunftsverweigerung ist ja hier gerade das Problem. Es wurde wohl automatisch und dann ohne Unterschrift gültig was rausgeschickt. Mehr gibt es nicht! Dabei war ich schon von der kleinen Angestellten bis zu ihrem Vorgesetzten durchgedrungen.

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Beitragvon Vergil09owl » 31.01.2013, 16:41

Da wird auch nichts weiterkommen solange das der Gesetzgeber seien Vorschriften deutlicher fast. Bzw. es im Datenaustausch zw den KVen und den Steuerrbehörden es wohl zu Kommunikationsproblemen kommt. Kollateralschäden halt.


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