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Beitragsbemessung ohne Einkommen?

Verfasst: 09.01.2013, 16:28
von Hans-José
Hallo zusammen,

Ende Januar werde ich aus einem Zeitarbeitsverhältnis ausscheiden. Mir stellt sich deshalb die Frage, wonach sich dann, ohne festes Einkommen, der Versicherungsbeitrag richtet. Ich habe nach Ende des Vertrags zunächst keine Arbeitsstelle, kann aber theoretisch für einige Wochen von meinen Ersparnissen leben. Sind die Ersparnisse dann Grundlage für die Beitragsbemessung? Zudem beziehe ich Unterhalt von meinen Eltern (170,- Miete). Ich bin 27 Jahre alt.

Vielen Dank für die Unterstützung,
Hans-José

Verfasst: 09.01.2013, 18:48
von heinrich
ersprarnisse sind nicht beitragspflichtig

beitragspflichtig sind aber die Eträge (Zinsen) daraus
, auch alle weiteren Einnahmen wie Miete


liegen die Einnahmen unter 898,33 EUR, dann berechnet sich der Beitrag aus 898,33

multipliziert mit dem Beitragssatz von 14,9 Krankenversicherung
und
2,05 % Pflege
bzw.
2,3 % Pflege, für Personen ohne Kinder

ergibt sich ein Beitrag von
152,27
oder
154,51

im Monat

Verfasst: 09.01.2013, 19:50
von Hans-José
danke, problem gelöst,
schöne grüße!