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Heirat + Geburt: GKV vs. PKV

Verfasst: 17.01.2013, 23:36
von Weaselz
Guten Abend,

ich bin Beamter und demgemäß in der PKV versichert. Meine Lebensgefährtin ist derzeit in der GKV versichert. Im April werden wir heiraten. Zudem ist meine Lebensgefährtin schwanger und wird voraussichtlich im August unser gemeinsames Kind zur Welt bringen. Sie befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Vertragsende: 30.09.2013, keine Verlängerung) und wird mit der Geburt Elterngeld beantragen. Sie ist also ab dem 01.10.2013 in keinem Arbeitsvertragsverhältnis (=arbeitslos), bezieht aber Elterngeld für 12 Monate.

Wie sieht es nun mit der Krankenversicherung aus?
Ist sie über die Dauer des Elterngeldzeitraumes weiterhin in der gesetzlichen KV beitragsfrei versichert, obwohl sie danach arbeitslos sein wird bzw. während dem Bezugszeitraum bereits arbeitslos ist?
Oder muss sie nun auch privat versichert werden?

Und wie sieht es mit unserem Kind aus? Wird es direkt privat versichert werden müssen oder ist es über die Dauer des Elterngeldzeitraumes auch noch in der gesetzlichen KV meiner Lebensgefährtin mitversichert?

Fragen über Fragen :-).

Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.

Verfasst: 18.01.2013, 10:07
von Czauderna
Hallo,
solange dein Einkommen als Beamter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der KV. liegt, solange hat das Kind Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der GKV. Du kannst es allerdings auch direkt in der PKV versichern wenn du das so willst.
Dein zukü+nftige Ehefrau muss sich freiwillig in der GKV oder PKV versichern - in der GKV wird dann auch die Hälfte deines Einkommens zur Beitragsberechnung herangezogen.
Gruss
Czauderna

@CTG - vielen Dank, ja, du unterstellst richtig - wenn die Finger schneller als die Gedanken sind passiert das einem "alten" Knaben schon mal - danke fürs Aufpassen.

Verfasst: 18.01.2013, 14:46
von CTG
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
solange dein Einkommen als Beamter unter der Beitragsbemessungsgrenze in der KV. liegt, solange hat das Kind Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der GKV.
Czauderna


Er meint unter der monatlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Ich unterstelle Czauderna jetzt einfach mal, dass er das eine gedacht und das andere geschrieben hat. ;)

Verfasst: 18.01.2013, 19:42
von heinrich
deine künftige Ehefrau muss sich erst einmal NICHT freiwillig oder privat versichern.

Arbeitsverh war doch bis 30.09.2013
Geburt August 2013

Der Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld ERHÄLT (kostenlos) eine zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Mitgliedschaft.

steht in § 192 SGB V.

Muss sich allerdings alles nahtlos anschließen.


Erst nach dem Ablauf von Elterngeld dann beginnt das von Czauderna beschriebene Szenario.

Verfasst: 18.01.2013, 20:28
von Weaselz
Vielen Dank für eure Antworten!

Dann werden wir unser Kind der PKV versichern und meine Frau mit Ende der Elterngeldzeit ebenso. Während der Elterngeldzeit können wir uns die Beiträge zur PKV sparen, da sie in dieser Zeit kostenlos in der GKV versichert ist.

Ich wünsche ein schönes Wochenende :-)