Was nun?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hmmm
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Was nun?

Beitragvon hmmm » 19.01.2013, 19:38

Hallo,

ich war als Student über meine Frau familienversichert. Dann wurde mir von der Krankenkasse gekündigt und ich wurde gefragt, ob ich mich studentisch versichern möchte, da ich über den Freibetrag verdient habe (Während meiner Abschlussarbeit). Das habe ich nicht getan, dachte das wäre freiwillig, scheinbar ist es dies aber doch nicht. Nun bin ich mit dem Studium fertig und fange am Montag an zu arbeiten. Nun meine Frage:

Ist das ein Problem? Oder kann ich einfach rückwirkend die Beiträge für die studentische Versicherung zahlen und bin dann ab Montag dort als Arbeiter versichert? Hat es irgendwelche Konsequenzen, dass ich seit knapp einem halben Jahr nicht krankenversichert bin?

Wäre super wenn jemand was dazu sagen könnte. Vielen Dank vorab.

Brande
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Beitragvon Brande » 19.01.2013, 21:10

Du solltest so schnell wie möglich mit der Krankenkasse telefonieren und das direkt klären.

Welche Chipkarte hast Du denn benutzt, wenn Du zum Arzt oder Zahnarzt gegangen bist?

Ich befürchte, Du warst die ganze Zeit gar nicht krankenversichert und kannst aufatmen, weil Du nicht ernsthaft krank geworden bist. Das wäre sehr teuer für Dich geworden, wenn Du z. B. eine Operation benötigt hättest und man Dir die Rechnung nach Hause geschickt hätte.

Eine freiwillige Krankenversicherung ist mehr als nur freiwillig. Es handelt es sich lediglich um eine Alternative zur Privatversicherung.

Nach meiner persönlichen Meinung ist eine freiwillige Krankenversicherung die bessere Alternative, wenn man ansonsten nicht gesetzlich krankenversichert werden kann. Eine private Krankenversicherung hat viele Annehmlichkeiten zu bieten. Die Monatsbeiträge können aber auch unbezahlbar werden, wenn sich die altersbedingten Zipperlein einstellen und man nicht mehr dauerhaft das entsprechend hohe und sichere Einkommen erhält.

Es ist nicht immer so einfach möglich, von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren - egal ob ganz normal oder als freiwillig Versicherter. Das muss man immer bedenken.

hmmm
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Beitragvon hmmm » 19.01.2013, 21:36

Vielen Dank für die Antwort.
Ich war die ganze Zeit nicht beim Arzt.
Will am Montag direkt mal anrufen. Aber was blüht mir? Nur ne Nachzahlung oder sogar was schlimmeres? Denke es müsste ja eigentlich möglich sein, dass ich die Beiträge, die ich während dieser Zeit, in der ich nicht versichert war, nachzahle und gut. Oder ist so etwas garnicht möglich?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 19.01.2013, 23:20

Der Status "nicht krankenversichert" trifft aufgrund der Anschlussversicherung für zuletzt gesetzlich Versicherte nach § 5(1) Nr. 13 SGB V nur bedingt zu.
Mit Aufnahme der Tätigkeit wird die gewählte Krankenkasse nach der Vorversichrung fragen und ev. an die letzte Kasse verweisen, die dann die Beiträge seit dem Ausscheiden aus der Familienversicherung berechnet.

Wie diese Nachzahlung zu vermeiden oder zu ermäßigen ist, wurde hier schon oft diskutiert, aber die im konkreten Fall aufgelaufenen Beiträge der (studentischen) Versicherung sollten sich in Grenzen halten.

hmmm
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Beitragvon hmmm » 20.01.2013, 18:27

D.h. meine vorherige KV wird mich rückwirkend studentisch versichern, was bedeutet, dass ich die Beiträge eines halben Jahres nachträglich zahlen muss. Und dann kann ich mich im gleichen Atemzug dort auch als arbeitender Mensch :) versichern lassen, ganz normal wie jeder andere auch?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 21.01.2013, 10:41

Entweder zum Studententarif oder - wenn eine wirksame Befreiung von der Versicherungspflicht als Student ausgesprochen wurde- zum etwa doppelt so hohen Mindestbeitrag nach 5(1) Nr. 13 SGB V bzw. für freiwillig Versicherte.

Die Kasse ist bei Stellenantritt aufgrund der Versicherungspflicht als Angestellter so oder so zur Aufnahme verpflichtet.

hmmm
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Beitragvon hmmm » 21.01.2013, 17:54

Eine wirksame Befreiung von der Versicherungspflicht als Student wurde nicht ausgesprochen.

Für meinen Arbeitgeber hat das alles aber keine Konsequenzen?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 22.01.2013, 10:54

Kurz gefasst: Nein.


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