Selbstständiger kehrt aus dem Ausland zurück

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golflehrer
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Selbstständiger kehrt aus dem Ausland zurück

Beitragvon golflehrer » 20.01.2013, 00:43

Hallo Gemeinde,
aus meinem Nick zu schließen, welcher selbstständigen Tätigkeit ich nachgehe ist nicht schwer.
Wo ich zur Zeit (seit über vier Jahren) wohne auch nicht.

Nunmehr ist es notwendig nach Deutschland rückzuwandern.

Ich war vor der Auswanderung freiwillig Versicherter in der GKV (BKK) und sehe für mich (48, männl, verh. ohne Ki) keine Perspektive in der PKV, da meine (Haus)Frau mit zurückwandert.

Nun durchstöbere ich die diversen Erklär-Bär-Seiten unterschiedlichster GKV und stoße immer auf ein Mindesteinkommen von knapp 2000 € netto nach Steuern pro Monat, was in meinem Beruf völlig illusorisch ist, zumal die Saison in Dland allenfalls 4 vernünftige und zwei knappe Monate lang ist.

Wenn ich die geforderten rd. 430 € mtl pro Person (=rd. 850 € mtl.) als Basisnehme, kann ich meine kompletten Honorare an die GKV überweisen und mache zusätzlich noch Schulden ---- 850 € netto im Monat macht einen Umsatz von 4000 € brutto mtl vor Steuern. Das sind 130 € täglich ohne jeden freien Tag ... kannst mal sowas von komplett knicken, zumal man dann in 6 Monaten den Beitrag für 12 erwirtschaften muss alles nochmal verdoppeln!

Sind die irre? Eine solche Arbeitsverhinderung hat ja nichtmal Lafontaine hingekriegt!


OK OK liebe Admins ich komm schon wieder runter ...

Welche Möglichkeit habe ich mich krankenzuversichern?

Danke
Gruß
Bogey

golflehrer
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Edit

Beitragvon golflehrer » 20.01.2013, 01:02

soeben einen Artiekl zum Thema "nebenberuflich selbstständig" gelesen

19,2 Std pro Woche kriege ich hin; meine Stunden verteilt auf die 12 (statt 6) Monate auf geduldigem Rechnungspapier und gut ist .

Welchen Vorteil brächte das ?

Anderes Beispiel :

ich immatrikulier mich wieder (könnte n lustiges Bild geben -- ich im Audimax oder der Mensa ...) und bin nebenbei selbstständig.
Ist meine Frau dann mitversichert?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 20.01.2013, 10:38

Hallo,

wenn Ihre Ehefrau kein Einkommen hat bzw. unter 385€ im Monat bleibt, hat sie Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung, egal ob Sie Student, Golflehrer oder was auch immer sind, so lange Sie in der GKV versichert sind.

Wie kommen Sie auf rund 430€ Mindestbeitrag? Ich kenne nur 313,33€ Mindestbeitrag.

Ja, lassen Sie die Finger von der PKV, allein schon wegen des Alters.

Grüße
CM

golflehrer
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Beitragvon golflehrer » 20.01.2013, 10:56

zunächst DANKE für den Hinweis der Beitragsfreiheit und zur PKV. Das hilft schonmal; bei PKV war ich mir auch sicher! Mit 48 ist man schließlich auch als sportlich aktiver Mensch nicht ohne Vorerkrankungen ...



Habe auf krankenkassen.de noch etwas gefunden

"Härtefall-Selbstständiger" - dort mit einem angemessenen Beitrag erwähnt aber leider ohne jeden Hinweis wie man dies konkret wird. DAS ist mal ein angemessener Beitrag.


oder auch : welche Voraussetzungen müsste ich erfüllen, um eine "sonstige Person" zu werden ?
Ich könnte meine Tätigkeit auf dt. Golfplätzen ja auch vom Ausland aus betreiben ...

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Beitragvon Czauderna » 20.01.2013, 11:04

Hallo,
solange deine Lehrtätigkeit die Haupteinnahmequelle für dich und deine Ehefrau bildet. solange wirst du wohl von der Kasse als hauptberuflich Selbständiger eingestuft werdern, was bedeutet 2221,00 € bzw. 1347,50 € Mindestbeitragsbemessungsgrenze.
Letzte wird nur auf Antrag eingeräumt und nach Offenlegung der Vermögensverhältnisse - Faustregel, es dar nicht mehr als 10.000 € Vermögen vorhanden sein, aber wie gesagt, Entscheidung trifft die Kasse.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 20.01.2013, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon golflehrer » 20.01.2013, 11:15

Danke!
Das betrifft den Härtefall-Selbstständigen, oder? Dessen Grenzen und Beitragshöhe trifft es haargenau! Zumal ich meine Umsätze/Gewinn ja verteilen kann.

Vermögen : die rd. 10.000 €; sind die pro Person (analog H4 zB)? Um zu versteuerndes Einkommen aus Kapital muss man sich ja keine Sorgen machen bei den "Zinsen" z.Zt.
und wird selbstgenutztes (bezahltes) Wohneigentum angerechnet?

Noch eine wichtige Frage : wie verhält es sich in den Umsatzlosen Monaten ? Ich überlege im Spätherbst/Winter/Frühfrühjahr wieder nach Südspanien/Kanaren zu gehen, will aber (nicht nochmal) meinen dt. Wohnsitz aufgeben; werden die Umsätze/Gewinne dann auch herangezogen oder bin ich - wenn im Ausland - beitragsfrei ?



@ czauderna - tztztz Lehrtätigkeit in " " .... :D :wink: [-(

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Beitragvon Czauderna » 20.01.2013, 12:48

Hallo,
für die Härtefall-Regelung gelten die Gesamtverhältnisse und, solange der 1, Wohnsitz nicht verlegt wird wird immer der Einkommenssteuerbescheid für das gesamte Jahr herangezogen. Die "" waren nicht despektierlich gemeint - ich habe sie weggenommen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon golflehrer » 20.01.2013, 13:00

um gottes willen - SO war es nicht gemeint; ich bin gebürtiger Rheinländer .. wir nehmen nix ernst, nichtmal uns selbst; war schon OK. echt - war nur n spaß!



Steuerbescheid - da sind wir beim Thema. Hab ich naturgemäß (noch) nicht. Reicht ne Gewinnprognose des StB ?


und @ all - DANKE!
wie gesagt, ich sitze noch in Spanien; und es ist klar, dass man nicht freiwillig das Feld räumt wenn es nicht absolut notwendig wäre.

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Beitragvon Trip » 12.02.2013, 19:11

Cassiesmann hat geschrieben:Wie kommen Sie auf rund 430€ Mindestbeitrag? Ich kenne nur 313,33€ Mindestbeitrag.


Unterscheiden sich diese Mindestbeiträge je nach Kasse sehr?

Ich komme da z.B. auf 347,66 € und nicht 313,33 €:

http://www.bkk-freudenberg.de/component ... e/181.html


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