Hallo,
meine Frau ist seit 06/2009 - seit der ersten Schwangerschaft - in Ihrer GKV freiwillig krankenversichert, für welche ich aufgrund der 50% Regelung minus der beiden Kinder ca. 220 € bezahle. (Bemessungsgrenze ca. 1800 €)
Wir haben nun zwei Kinder - ich bin in der PKV und meine Kinder auch.
Meine Frau plant nun wieder etwas zu arbeiten.
1. Es gäbe nun die Möglichkeit eines Mini-Job, der in etwa 300 € bringen würde.
Der Arbeitgeber würde die Pflichtabgaben zur Sozialversicherung übernehmen.
2. Eine andere Möglichkeit wäre auch ein Job mit ca. 500 € brutto - der dann auch angemeldet ist.
Wie schaut es für die beiden Fälle jeweils mit der Krankenversicherung aus.
Kann meine Frau aufgrund meiner PKV überhaupt einen Minijob annehmen? Der Arbeitgeber hat keine Ahnung und ich auch nicht?
Grüsse
jk
Frau Minijob - ich PKV
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Der 500€-Job wäre natürlich ...
... in doppelter Hinsicht besser:
1) er führt zur sofortigen Versicherungspflicht in der GKV gegen entsprechend geringen Beitrag (Stichwort: Gleitzone 450,01-850 €), die derzeitigen 220 € Beitrag entfallen dadurch
2) nebenbei brutto 200 € mehr
Hallo jk75, natürlich kann Deine Frau auch den 300-€-Minijob annehmen, aber warum sollte sie es bei der Alternative?
Gruß von
Gerhard
1) er führt zur sofortigen Versicherungspflicht in der GKV gegen entsprechend geringen Beitrag (Stichwort: Gleitzone 450,01-850 €), die derzeitigen 220 € Beitrag entfallen dadurch
2) nebenbei brutto 200 € mehr
Hallo jk75, natürlich kann Deine Frau auch den 300-€-Minijob annehmen, aber warum sollte sie es bei der Alternative?
Gruß von
Gerhard
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Der Minijob ist deswegen einfacher, da meine Frau nicht immer zwingend 451 € verdienen muss. Es ist für beide Seiten (Wir und Arbeitgeber) einfacher.
Kann die GKV sagen, das meine Frau bei einem Minijob trotzdem den heutigen Beitrag zahlen muss aufgrund meines höheren Verdienst?
Meine Kinder sind bei mir PKV mit jeweils ca. 100 Euro versichert. Wie kann ich die bei meiner Frau versichern?
Mein Erstes Kind war bis 08/2010 bei meiner heutigen Frau GKV versichert, da wir bis dahin nicht verheirated waren. Nach der Hochzeit hat sich auch sofort die GKV gemeldet und gesagt ich muss die Kinder PKV versichern. Mein 2. Kind ist 2011 geboren, da war es keine Frage.
Wie kann ich also die Kinder bei meiner Frau familienversichern?
Wie kann man ein Kind kostenlos in einer PKV versichern, das habe ich noch nie gehört?
Kann die GKV sagen, das meine Frau bei einem Minijob trotzdem den heutigen Beitrag zahlen muss aufgrund meines höheren Verdienst?
Meine Kinder sind bei mir PKV mit jeweils ca. 100 Euro versichert. Wie kann ich die bei meiner Frau versichern?
Mein Erstes Kind war bis 08/2010 bei meiner heutigen Frau GKV versichert, da wir bis dahin nicht verheirated waren. Nach der Hochzeit hat sich auch sofort die GKV gemeldet und gesagt ich muss die Kinder PKV versichern. Mein 2. Kind ist 2011 geboren, da war es keine Frage.
Wie kann ich also die Kinder bei meiner Frau familienversichern?
Wie kann man ein Kind kostenlos in einer PKV versichern, das habe ich noch nie gehört?
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
JWalker hat geschrieben:Kann die GKV sagen, das meine Frau bei einem Minijob trotzdem den heutigen Beitrag zahlen muss aufgrund meines höheren Verdienst?
Sie kann nicht nur, sie wird, der Minijob ist für die GKV irrelevant!
Meine Kinder sind bei mir PKV mit jeweils ca. 100 Euro versichert. Wie kann ich die bei meiner Frau versichern?
Ganz normal gegen Beitrag und nach Gesundheitsprüfung. Günstiger wird das auf keinen Fall sein!
Wie kann ich also die Kinder bei meiner Frau familienversichern?
Ja nach Höhe Ihres Einkommens gar nicht. Liegt das Einkommen oberhalb von 52.200€?
Wie kann man ein Kind kostenlos in einer PKV versichern, das habe ich noch nie gehört?
Ich auch nicht!
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Teilrehabilitation für Vergil
... denn in Sachen "Pflege" liegt er mit der beitragsfreien Mitversicherung in der PKV, besser PPV, für Kinder ja goldrichtig.
Ist zwar nur der Schwanz, der da wackelt, und nicht der Hund, in der Beitragsrelation. Aber besser als nichts.
Ist zwar nur der Schwanz, der da wackelt, und nicht der Hund, in der Beitragsrelation. Aber besser als nichts.
Ja, vorausgesetzt, es ist ein regulärer Job, der auch durch die Kassenbrille gesehen, kein Scheinarrangement ist, nur um "preiswert" in die GKV zu kommen.
Nicht falsch verstehen: Dies kann und dsrf durchaus sogar das Hauptmotiv aus Arbeitnehmersicht sein, den Job anzutreten, es müssen aber die Formalitäten eingehalten werden, und nicht nur dem Anschein nach, also z. B. Arbeitsvertrag, eigenes Gehaltskonto, tatsächliches Erbringen der Arbeitsleistung, Bezüge, die bei gleichartiger Tätigkeit so in etwa auch andere Arbeitnehmer (falls vorhanden) erhalten ...
Gehe mal davon aus, dass die Kasse umso genauer hinschaut, je näher das vereinbarte Gehalt, von oben gesehen, an die magische Grenze von 450,01 Euro robbt. Schließlich kassiert sie ab sofort ja nur noch knapp 80 Euro (inkl. Pflegevers.) statt bisher 220 ... und wer will ihr das schon verübeln?
Gruß von
Gerhard
Nicht falsch verstehen: Dies kann und dsrf durchaus sogar das Hauptmotiv aus Arbeitnehmersicht sein, den Job anzutreten, es müssen aber die Formalitäten eingehalten werden, und nicht nur dem Anschein nach, also z. B. Arbeitsvertrag, eigenes Gehaltskonto, tatsächliches Erbringen der Arbeitsleistung, Bezüge, die bei gleichartiger Tätigkeit so in etwa auch andere Arbeitnehmer (falls vorhanden) erhalten ...
Gehe mal davon aus, dass die Kasse umso genauer hinschaut, je näher das vereinbarte Gehalt, von oben gesehen, an die magische Grenze von 450,01 Euro robbt. Schließlich kassiert sie ab sofort ja nur noch knapp 80 Euro (inkl. Pflegevers.) statt bisher 220 ... und wer will ihr das schon verübeln?
Gruß von
Gerhard
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Hm wie soll ich sagen, solange die Beiträge regelmäßig fließen usw ist dies im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 eine SV Pflichtige Tätigkeit, so den 451 € überschritten werden, den Rest erledigt denn irgendwann mal der Prüfdienst der DRV im Rahmen der Betriebsprüfung bzw sollte die zuständige Krankenkassen vermuten das die SV pflichtige Beschäftigung nicht im Grunde nach nicht der SV pflicht unterliegt, gibt sie denn einne entsprechenden Hinweis an den BPD des DRV. So kenn ich das. Bzw sollte auffalen das im Rahmen der jeweilligen Jahresmeldung zur Sozialversicherung gewisse Grenzen untershritten werdenusw kanndie Kasse auch jeweils feststellen ob denn die Sv pflicht vorliegt oder nicht. Denn wird halt von der Kasse die Prüfung vorgenommen.
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