GKV hat mir gekündigt vor 6Mon.- muß ich die Zeit nachzahlen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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tanionline
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GKV hat mir gekündigt vor 6Mon.- muß ich die Zeit nachzahlen

Beitragvon tanionline » 28.01.2013, 13:07

Hallo.
Meine GKV hat mir vor einem halben Jahr gekündigt.Seit dem bin ich nicht mehr versichert gewesen.
Nun will ich mich wieder versichern bei einer anderen GKV.
Muß ich die 6 Monate nachzahlen?
Wenn ja, wer bekommt dann die Beiträge?
Die damalige oder die neue GKV?
lg tanionline

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.01.2013, 13:26

Hallo,

warum soll Ihnen gekündigt worden sein?

Grüße
CM

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.01.2013, 13:29

Hallo,
die Kasse kann dir nicht kündigen - es kann nur so gewesen sein, dass die Krankenversicherungspflicht endete und die Kasse dir den Hinweis gab, dass du dich ab dem Folgetag weiterversichern musst, nur wenn du dies nicht getan hast, dann endete kraft Gesetz auch die Mitgliedschaft.
Wenn nun eine neue Krankenversicherungspflicht eintritt und du nicht deine alte Kasse wählst, dann wir die neue Kasse wissen wollen, wo du denn so die letzte Zeit versichert warst - gibst du das an, darf dich die neue Kasse nicht versichern (ohne Kündigungsbestätigung der alten Kasse) sondern wird dich an deine alte Kasse verweisen und dann bist du mit der Nachzahlung der Beiträge dabei. Ist es deiner neuen Kasse ega, d.h. befragt sie dich dazu nicht, dann hast du Glück gehabt und kommst auch um die Nachzahlung herum. Machst du bei einer Anfrage keinerlei Angaben zu deinern Vorversicherung, dann iost es rein rechtlich so, dass die neue Kasse ermessen und entscheiden muss - die Durchführung der Pflichtversicherung aufgrund der Anmeldung durch den Arbeitgeber und/oder das Arbeitsamt oder die Verweigerung der Mitgliedschaft wegen fehelender Mitwirkung - dazu gibt es schon sehr, sehr viel in den diversen Foren zu lesen.
Fakt ist, dass du dich hättest versichern müssen - allerdings gibt es da eben dieses "Hintertürchen", wenn die Kasse mit macht.
Ach ja, ohne Krankenversicherungspflicht darf dich eine andere Kasse ohnehin jetzt nicht versichern.
Gruss
Czauderna

tanionline
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Beitragvon tanionline » 28.01.2013, 13:44

...danke für die schnelle Hilfe.
Ich war damals selbständig und freiwillig in der GKV.
Da mußte ich regelmäßig Einkommensverhältnisse einreichen für die Beitragseinstufung.
Dies habe ich nicht getan.....da haben die mich gekündigt.
Nun muß ich übers Arbeitsamt bzw. Alg2 wieder in eine GKV.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.01.2013, 14:17

tanionline hat geschrieben:...danke für die schnelle Hilfe.
Ich war damals selbständig und freiwillig in der GKV.
Da mußte ich regelmäßig Einkommensverhältnisse einreichen für die Beitragseinstufung.
Dies habe ich nicht getan.....da haben die mich gekündigt.
Nun muß ich übers Arbeitsamt bzw. Alg2 wieder in eine GKV.



Hallo,

das geht nicht - so, wie geschildert erfolgt hier eine Einstufung in die höchste Beitragsklasse und wenn die Beiträge dann nicht gezahlt werden, erfolgt eine Leistungseinschränkung, die nur noch den Schutz bei Notfallerkrankungen vorsieht. Eine Kündigung, also ein Ausschluss aus der Kasse ist rechtlich nicht zulässig - was war das für eine Kasse ?
Gruss
Czauderna

tanionline
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Beitragvon tanionline » 28.01.2013, 14:43

Das war die Barmer EK

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.01.2013, 16:04

tanionline hat geschrieben:Das war die Barmer EK


Hallo,

wie geschrieben, ein Ausschluss ist rechtlich nicht möglich - deine Mitgliedschaft besteht weiter - da solltest du bei der Barmer nachhaken, denn die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, nicht dass du am Ende mit einer Summe konfrontiert wirst, die deine Möglichkeiten überschreitet.
Hast du die Möglichkeit das "Schreiben über das Ende deiner freiwilligen Mitgliedschaft" hier mal einzustellen (natürlich ohne Namen).
Gruss
Czauderna


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