Schulden bei der GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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mellaja
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Schulden bei der GKV

Beitragvon mellaja » 28.01.2013, 19:57

Hallo,
ich habe ein großes Problem mit meiner GKV, AOK.
Ich bin 50 Jahre alt, seit 1995 selbständig.(Kleinunternehmer).
Wir sind eine 10 Köpfige Familie, von den ich momentan der einzige bin der Geld verdient.
Ich weiß nicht weiter, weil ich schon einiges unternommen habe und zu keinem Ergebnis gekommen bin.
2009 ging ich zur AOK um mich mal endlich wieder zuversichern.
Da sagte mir die Dame, Sie müssen seit 2007 Beiträge nachzahlen...egal wie Sie das machen, früher oder später kriegen wir sie alle.
OK, als freiwilligversichert ohne Extras. Ca. 550.-€ monatlicher Beitrag.
Konnte ich nicht bezahlen, Gespräch mit der AOK gesucht: "Gehen Sie zur Arge".
OK, ab zur Arge, alles dargelegt. Argemitarbeiter sagt zu uns: Wir sind nicht hier um Ihre Krankenversicherung zuzahlen!"
Dann wieder zur AOK, da alles erzählt.
AOKmitarbeiter sagt: "Sie müssen sich eine andere Arbeit suchen, oder auswandern!"
Danach nochmal zur Arge. Der sagt nur: "Sie mit den vielen Kindern, gehen Sie im Ausland arbeiten!"
Danach waren wir fertig.
Irgentwann wieder Mut gefasst und einen Politiker angeschrieben, mit etwas Erfolg.
Der sprach mit der AOK und konnte meine Beiträge auf 250.-€ monatlich herunter drücken.
Leider ging es auf den Winter zu und meine Einnahmen gingen auf null, (bin auf dem Bau), somit konnte ich keine Beiträge mehr zahlen.
Damit waren die Absprachen erledigt.
Mittlerweile ruht natürlich der Krankenschutz und es hat sich eine Summe mit Zinsen von 32 000.-€ angesammelt. Tendenz steigend.
Was kann ich machen um nicht noch mehr Schulden zubekommen bei der AOK???
Im nachhenein ist das ganze ein dumm gelaufene Sache!
So kann es nicht mehr weiter gehen, das ist so kein Leben mehr!
Ich bitte um Hilfe, da ich nicht weiter weiß!!
Danke, lg. m.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.01.2013, 22:25

Nun ja, mal wieder das Pontius-Pilatus-Spiel.

Keiner fühlt sich so richtig zuständig und will es prüfen. Man schiebt es immer auf den Anderen.

Allein diese Aussagen sollten dies belegen:

Zitat:

egal wie Sie das machen, früher oder später kriegen wir sie alle

Was ist das denn? Wie sieht es mit § 76 SGB IV und der Erhebung von Beiträgen in Härtefällen aus? Offensichtlich ein völliges Schattendasein bei dieser Kasse

Sie müssen sich eine andere Arbeit suchen, oder auswandern

Woher kommt diese Art der Beratung. Ich finde diesen nicht in den allgemeinen Teilen des SGB I (Aufklärung und Beratung)

Aber letztendlich ist es auch egal, denn bei einem Beitragsrückstand von 32.000,00 Euro ruht nur Dein Leistungsanspruch.

D. h., der Leistungsanspruch der famlienversicherten Ehefrau und der Kinder ruht nicht. Diese bekommen die volle Palette von der Kasse. Will heißen, nur Du hast ein Problem, die anderen 9 Personen vermutlich nicht. Dies sollte doch schon mal etwas sein, oder!?

Oder verweigert die Kasse auch bei den anderen Personen die Leistungen?!

mellaja
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Beitragvon mellaja » 28.01.2013, 23:01

Da wir nicht verheiratet sind, sind die Kinder über meine Lebensgefährtin,(Beruflich, Hausfrau) freiwilligversichert. Das ist dann noch schlimmer. 150.-€ monatlich, geht vom Kindergeld auch noch ab.

Nur das ganze ist ein Faß ohne Boden!
Da ich das nötigste erwirtschafte, wie gesagt selbständig, darf mir nichts passieren.
Und mit 50 auf dem Bau.....naja wo soll man denn so schnell einen Job herbekommen.
Das bei dieser Arbeitslosigkeit?!?
Und unschuldig in so hohe Schulden geraten, wie zurückzahllen?
Später dem Staat auf der Tasche liegen?
Das haben wir nie!
Wir haben uns und unsere Kinder immer sebst durchgebracht!
Und nun dies...
Hatte ich noch vergessen: Finanzamtbelege bei der AOK abgegeben, keine 1000.-€ Einnahmen im Monat.
Zitat AOK: Egal das können wir nicht Rückgängig machen...

Hat jemand einen Rat?

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Beitragvon Rossi » 28.01.2013, 23:16

Nun ja, ehrlich gesagt, wenn Du bei einer 10-köpfigen Familie noch nicht einmal 1.000,00 Euro pro Monat verdienst, dann musst Du Hartz IV beantragen.

Dann ist das gesamte Theater vorbei. Die Kasse kann sich dann die Beitragsbescheide mit 32.000,00 Euro wunderbar in Gold einrahmen und ins Büro hängen oder von mir aus eine Frikadelle ans Knie nageln, dennoch bekommen alle 10 Personen die volle Palette von der Krankenversicherung.

Mut zur Lücke. Sonst taperst Du weiter herum und fragst in 4 Jahren noch einmal. Vermutlich betragen dann die Beitragsrückstände 120.000,00 Euro.

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Beitragvon mellaja » 28.01.2013, 23:50

wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.
Aber wie lange wird man unterstützt?
Und die AOK, lässt die mich in Ruhe?
Man, man das ist ja alles super, tolle Gesetze.
Trotzdem erstmal Danke.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.01.2013, 23:57

Es ist relativ einfach.

Zitat:
Aber wie lange wird man unterstützt?


Solange, wie man auf Hartz Iv materiell einen Anspruch hat.

Und dann geht es auch noch weiter:

Zitat:
Und die AOK, lässt die mich in Ruhe?


Hierzu ist die AOK verpflichtet. Auch wenn es der AOK vielleicht nicht schmeckt und es in der Paxis vielleicht etwas anders aussieht. Denn dies ist völlig daneben.

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Beitragvon Cassiesmann » 29.01.2013, 06:49

Anmerkung am Rande, ich bin froh, dass es hier nicht um die PKV geht. Andernfalls würden unsere semiprofessionellen Forentrolle wieder ein Hochlied auf das Ende der PKV anstoßen, da diese ja so unsozial ist und die versicherten überfordert!

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Beitragvon Vergil09owl » 29.01.2013, 09:30

Rossi hat geschrieben:Es ist relativ einfach.

Zitat:
Aber wie lange wird man unterstützt?


Solange, wie man auf Hartz Iv materiell einen Anspruch hat.

Und dann geht es auch noch weiter:

Zitat:
Und die AOK, lässt die mich in Ruhe?


Hierzu ist die AOK verpflichtet. Auch wenn es der AOK vielleicht nicht schmeckt und es in der Paxis vielleicht etwas anders aussieht. Denn dies ist völlig daneben.


Sag mal rossi das Rundschreiben v. 30.06.2011 gilt doch eigentlich immer noch und der Fragesteller wird doch durch solches Gebaren in die Privatinsolvenz getrieben oder. Ich habe hier eher so das Gefühl das die Kasse die Beitragssachulden zu erlassen hat. Punkt.

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Beitragvon Rossi » 29.01.2013, 18:00

Natürlich gilt dies Rundschreiben (30.06.2011) noch. Aber hier hat der Poster die Versicherunspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V offensichtlich schon längst eingetragen.

Meines Erachtens kann es nur über § 76 SGB IV Erhebung der Einnahmen gehen. Hier hat die Kasse Ermessen auszuüben, wenn es eine unbillige Härte für den Versicherten darstellt, die rückständigen Beiträge einzuziehen.

Es ist doch ein Endloskreislauf. Vermutlich hat die Kasse auch die 5 % Säumniszuschläge frohlustig berechnet.

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Beitragvon mellaja » 29.01.2013, 21:13

Ja die 5% werden ständig draufgehauen.
Laut AOK: Das müssen wir so machen, hat der Gesetzgeber uns so vorgeschrieben.
So werden Existenzen kaputt gemacht!
Ist denn das Ziel des Gesetzgebers hier, schlechtverdiener in die Insolvenz
zutreiben?
](*,)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.01.2013, 21:34

Nun ja, Du hast aber eine AOK mit einer Hardcoreversion.

Du solltest als erstes die Stundung der Nachzahlung beantragen. Dann verweist Du auf deine Einkünfte. Somit kann man Dir nicht Vorsatz unterstellen.

Gleichzeitig solltest Du den Antrag nach § 76 SGB IV beantragen.

Leider kann ich Dir jetzt schon vorhersagen, dass Deine Hardcore-AOK darauf im Ansatz nicht eingehen wird.

Du brauchst einen Fachanwalt, der mal so richtig auf den Busch kloppt.

Gucke mal hier. Einige Politiker sind schon wach geworden und haben diese Hardcoremethoden in der Praxis mitbekommen.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712154.pdf

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Beitragvon mellaja » 30.01.2013, 01:22

Das ist wirklich die Hardcore AOK.
Denn der Gerichtsvollzieher war schon bei uns, auch wegen meiner Tochter.
Natürlich ohne Ergebnis.
Meine Tochter, Anfang 20, ist in der schulischen Ausbildung und hatte laut AOK über 1000.-€ Schulden, deswegen der GV.
Das hat sich aber mit der AOK geklärt, die Berechnungen waren defenetiv falsch und siehe da, keine Schulden mehr!?!
Aber dadurch hätte sie beinahe den Eid geleistet, was für ein Wahnsinn, so werden schon Schüler in die Schuldenfalle getrieben, was für ein Start ins Leben?

Frage: Ist es zu empfehlen, das ich mir erstmal eine andere Kasse suche, und dann den Anwalt arbeiten lasse?
Denn nach einer Anfrage von mir bei der TKK: Die würden mich so aufnehmen, das ich bezahlbare Beiträge habe und die monatlichen Beiträge bei der AOK würden nicht weiter gehen. Der Anspruch ruht.
Da müsste dann die Arge helfen, aber ich bin aus dem AOK Verein erstmal raus.
Oder mache ich mir dadurch nur noch mehr Ärger bei der AOK?

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Beitragvon Czauderna » 30.01.2013, 07:29

Hallo,
wie will die TK. das machen ? Welcher Anspruch ruht dann ?
Ich muss mich da mal schlau machen, aber ich meine, dass bei einem Kassenwechsel eines Beitragsschuldners durch den Wechsel natürlich nicht der Anspruch der alten Kasse auf Zahlung der Beiträge nichtig ist oder auch ruht. Sollte die alte Kasse schon ein Leistungsversagen ausgesprochen haben, wird die neue Kasse davon in Kenntnis gesetzt und muss grundsätzlich diese Leistungseinschränkung übernehmen, wenn es nicht durch andere Gründe (Art der Versicherung) ausgeschlossen ist - wie gesagt letzteres ohne Gewähr, muss ich noch mal schauen.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitragvon heinrich » 30.01.2013, 19:32

2009 bist Du also zur Krankenkasse marschiert.

Die haben dann -rückwirkend ab 01.04.2007- die Mitgliedschaft durchgeführt.

Seit 2009 sind es ja nun 4 Jahre her.

In welcher Gesamtsumme hast Du denn bisher Beiträge tatsächlich gezahlt ??

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Beitragvon mellaja » 31.01.2013, 00:59

der anspruch auf eine umfangreiche krankenversorgung.


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