Nicht versicherte Honorarkraft - Nachzahlung?!

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Dobsa
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Nicht versicherte Honorarkraft - Nachzahlung?!

Beitragvon Dobsa » 30.01.2013, 17:31

Hallo zusammen,
nachdem ich mich jetzt totgegoogelt habe, bin ich nun eher verwirrter, als erleuchtet und hoffe hier auf Aufklärung:

Mein Lebensgefährte ist 29 und seit dem Ausscheiden aus der Familienversicherung nicht versichert. Er arbeitet als Honorarkraft in einem Jugendclub und die Kohle hat nie gereicht, um sich selbst zu versichern - und er hat sich dann wohl auch nicht wirklich drum gekümmert. Irgendwann hat er mal bei einer Versicherung angefragt, wie hoch der niedrigste Tarif wäre und die sagten dann auch direkt, dass er da mit einer fetten Nachzahlung zu rechnen hätte, was ihn dann natürlich abgeschreckt hat.

Ist das denn tatsächlich so, dass man alle Beträge der letzten Jahre nachzahlen muss?! Gibt es keine Sonderregelung - denn mit gerade mal 1000 € Netto kommen wir da nicht weit. :( Und mir macht das natürlich mega Sorgen, dass er nicht versichert ist, ist ja logisch.

Ich selbst kriege zur Zeit nur Elterngeld, deswegen ist unsere finanzielle Situation derzeit nicht rosig.

Wie wäre es eigentlich, wenn wir verheiratet wäre - könnte ich ihn dann mitversichern, wenn ich im Angestelltenverhältnis bin?!
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Dann noch was zu mir: Ich hab ne Vollzeitstelle, werde mir aber wohl was auf Teilzeit suchen müssen, eben wegen meiner Kleinen. Außerdem würde ich mich gerne nebenbei als Fotografin selbstständig machen - also Teilzeitstelle als Standbein und Fotografie erst mal nebenher. Wenn es dann laufen würde (wenn :? ), würde ich das gerne hauptberuflich machen.

Zuerst müsste ich mich dann aber doch nicht selbst versichern - erst wenn ich vollberuflich selbstständig wäre, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Cassiesmann
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Re: Nicht versicherte Honorarkraft - Nachzahlung?!

Beitragvon Cassiesmann » 30.01.2013, 18:39

Nabend!

Dobsa hat geschrieben:
Ist das denn tatsächlich so, dass man alle Beträge der letzten Jahre nachzahlen muss?!

Ja


Wie wäre es eigentlich, wenn wir verheiratet wäre - könnte ich ihn dann mitversichern, wenn ich im Angestelltenverhältnis bin?!

In die kostenlose Familienversicherung kommt er nur wenn seine Einkünfte unter 385€ im Monat sind. Hilft bei 1000 Netto also nicht weiter.



Zuerst müsste ich mich dann aber doch nicht selbst versichern - erst wenn ich vollberuflich selbstständig wäre, oder?


Versichern musst Du Dich immer, das ist ja genau das Problem das der Freund derzeit hat. Es werden aber bei einer geringeren Selbständigkeit und einer dominierenden Angestelltentätigkeit keine Beiträge auf die Einkünfte aus Selbständigkeit erhobene.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 31.01.2013, 17:26

Bei Selbständigen fallen die hohen Mindestbeiträge stark ins Gewicht. 5-stellige Nachzahlungsforderungen sind da schnell erreicht, auch wenn die Forderungen für 2007 und bis November 2008 inzwischen verjährt sind.

Die Ermäßigungsmöglichkeit nach §186(11) SGB V ist zu nennen (wurde hier schon oft diskutiert - die Kassen machen nur sparsam Gebrauch davon).

Alternative: Der Freund nimmt ein hauptberufliches sozialversichungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf, wodurch eine andere bzw. neue Versicherungspflicht entsteht. Mit Chance kommt er so um die Nachzahlung herum. Dies wurde hier auch schon oft diskutiert.

S1977
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Beitragvon S1977 » 09.04.2013, 21:24

Hallo zusammen,

ich bin Dobsa, die Threaderstellerin. Mein alter Benutzername hat komischerweise nicht mehr funktioniert, deswegen habe ich mich eben noch mal neu anmelden müssen. War jetzt aus verschiedenen Gründen lange nicht mehr online und konnte mich jetzt erst wieder diesem eigentlich saumäßig brennendem Thema widmen.

Erst mal viele Dank für die bisherigen Antworten. Ein Bekannte hat mich vorhin angerufen und mir erzählt, dass sie mit ihrer KV telefoniert hätte und diese wegen uns ausgefragt hätte, weil ihr das soviel Sorgen bereitet hat.

Und jetzt sitze ich hier und mir qualmt die Birne - kann gerade nicht mehr geradeaus denken.

Ich fass mal kurz zusammen, was ich meine - auch durch Infos aus dem Netz -kapiert zu haben.

1. Versicherungspflicht besteht für alle, außer für die, die rausfallen (Beamte etc.)
2. Selbstständige müssen sich freiwillig versichern, ihr monatlicher Beitrag richtet sich nach ihrem Einkommen.
3. Wer nicht versichert ist, muss nachzahlen.
4. Gem. §25 SGV IV beträgt die Verjährungsfrist 4 bzw. bei Vorsatz 30 Jahre, wenn es um Nachzahlungen der Beträge der gesetzlichen Versicherungen geht.
5. Als Selbstständiger kommt man, wenn man mangels Geld jahrelang nicht versichert war, nur in die gesetzliche KV, wenn man mindestens 12 Monate lang am Stück angestellt war mit Verdienst über 450 €.
6.War man vorher aber gesetzlich versichert, ist die letzte ges. KV für einen zuständig; diese fordern dann den kompletten Betrag zurück; wegen Verjährung alles ab 2009. Ratenzahlung ist dabei möglich, es wird der Basistarif von 150 € berechnet.
7. Familienversicherung geht sowieso nicht, wenn hauptberuflich selbstständig und Einkommen über 300 und ein paar Zerquetschte.



So. Und jetzt auf unseren Fall bezogen meine Fragen:

1. Mein Freund hätte sich also nach Ausscheiden aus der Familienversicherung als Honorarkraft also freiwillig versichern müssen, was er aber versäumt hat.
- Wenn er sich jetzt versichern will, kommt es dann darauf an, ob er vorher über die Familienversicherung privat oder gesetzlich versichert war?! Er war ja vorher nie selbst versichert.
Also, wenn es sich um eine private Familienversicherung handelte, könnte er nur in die gesetzliche zurück, wenn er mindestens 12 Monate am Stück als Angestellter arbeitet und mehr als 450 € verdient?
Und könnte er andersherum problemlos zurück in die gesetzliche (mit Nachzahlung) , wenn er vorher gesetzlich familienversichert war?
Oder ist es eh Hupe, weil er eben selbstständig ist und diese 3 Monatsfrist zur Anmeldung der freiwilligen Versicherung verpasst hat?
Also dann entweder 12 Monate am Stück angestellt oder aber Pech und nur private Versicherung möglich?

2. Würde eine private Versicherung auch Beträge nachfordern oder eben nicht, weil es sich ja um eine freiwillige Versicherung handelt?! Hab den einen Post so verstanden, dass man dann sogar noch mehr zahlen müsste?!

3. Wenn uns nur die Option Privat bleibt, wie hoch sind denn da die Beiträge bei ca. 1000-1300 € netto? Und warum raten viele einem von der privaten ab - weil die Beiträge im Alter so steigen?

4. Zur Verjährungsfrist bei Vorsatz - hab leider keinen Kommentar zu dem entsprechenden § im Netz gefunden: Wenn ein Selbstständiger sich eigentlich freiwillig versichern müsste, dies aber nicht tut, weil er es sich nicht leisten kann - handelt er dann vorsätzlich? Also dann Rückzahlung ab 2007 statt 2009?!


5. Mein Freund möchte jetzt seine Ausbildung als Erzieher nachholen, damit er danach endlich in dem Job als Angestellter arbeiten kann.
Er würde dann im ersten Lehrjahr gerade mal 350 € verdienen - ist er dann über das Angestelltenverhältnis gesetzlich versichert und kämen wir so um eine Nachzahlung herum?
Und würde er dadurch auomatisch den Anspruch auf eine Rückkehr in die gesetzlich erlangen? Oder sollten wir dann heiraten, weil mit 350 € zumindest im ersten Jahr die Familienversicherung möglich wäre? Und was passiert dann ab dem 2. Lehrjahr, wo er 600 bekäme?

6. Wenn ihm jetzt was passieren würde, würden uns die Kosten für die Behandlung ein Leben lang angehängt bleiben und fallen dann ggf. sogar auf Angehörige (unsere Tochter, seine vermögende Mutter) zurück?

Boah, ihr merkt, mir qualmt die Birne, kann gerade nicht mehr denken. Ich hoffe, ich war einigermaßen verständlich - habe mein Schreiben gemerkt, dass ich doch weniger gerafft habe, als ich dachte.

Ich danke schon mal für die Aufklärung. Bin echt ratlos, was wir machen können/müssen. :?



Dachte bislang, wir könnten
a) einfach heiraten und er wäre über mich versichert

oder

b) ihn gesetzl. versichern und die Beträge - wie auch immer - nachzahlen

oder

c)er findet schnell einen Job als Angestellter oder eben eine Ausbildung und wäre dann wieder versichert und müsste auch nix nachzahlen. ]

(*,)
Zuletzt geändert von S1977 am 09.04.2013, 21:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon S1977 » 09.04.2013, 21:33

Nachtrag: Komme mir gerade echt dämlich vor, sorry. :(

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Beitragvon Rossi » 09.04.2013, 22:25

Nun ja, eine Heirat wird nicht viel bringen. Denn die Familienversicherung ist ausgeschlossen, da das Einkommen des Holden im Jugendclub oberhalb von mtl. 385,00 € liegt.

Ferner glaube ich kaum, dass irgendeine priv. Kv. den Freund nimmt, wenn diese erfährt, dass er seit Jahren als unversichertes Schäflein durch die Gegend eiert. Viele PKVén haben mittlerweile Bonitätsprüfungen und gucken genau danach, wer sich privat versichern möchte.

Dein Freund soll den Kopf unter den Arm nehmen und zur letzten GVK hingehen und ein vernünftiges Gespräch suchen. Das ist alles. Alles weitere, wie dies Gespräch und die Vorgehensweise der Kasse ablaufen könnte, ist reine Spekulation.

Man muss danach gucken.

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Beitragvon Vergil09owl » 10.04.2013, 09:18

Wenn er die Ausbildung macht, wird er dadurch versicherungspflichtig?

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Beitragvon S1977 » 10.04.2013, 16:36

Hab eben mit nem Bekannten gesprochen, der Versicherungsmakler ist - der meinte, er könnte uns "irgendwie" bei ner privaten unterbringen und ab dem Beginn seiner Ausbildung würde mein Lebensgefährte dann in die gesetzliche rutschen.

Außerdem meinte er, die AOK und die Barmer wären angeblich gnadenlos, was Nachzahlungen angeht.....denen wäre egal, ob man kaum Einkommen hat.

Mal gucken, ob das klappt, bin da ja skeptisch.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.04.2013, 20:32

Grins, dat klappt auch nur mit Nachzahlungen

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Beitragvon martin0815 » 14.04.2013, 17:32

S1977 hat geschrieben:2. Würde eine private Versicherung auch Beträge nachfordern oder eben nicht, weil es sich ja um eine freiwillige Versicherung handelt?! Hab den einen Post so verstanden, dass man dann sogar noch mehr zahlen müsste?!


hab da etwas gefunden, da steht das eine PkV auf Nachzahlungen verzichten darf: http://www.pkv-netz.com/unversicherte-f.htm

S1977 hat geschrieben:4. Zur Verjährungsfrist bei Vorsatz - hab leider keinen Kommentar zu dem entsprechenden § im Netz gefunden: Wenn ein Selbstständiger sich eigentlich freiwillig versichern müsste, dies aber nicht tut, weil er es sich nicht leisten kann - handelt er dann vorsätzlich? Also dann Rückzahlung ab 2007 statt 2009?!


Vorsatz ist es ja nur, wenn er es wusste und sich absichtlich nicht versichert hatte...


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