Freiwillig GKV / Ehepartner PKV = Gesamteinnahmen?
Verfasst: 31.01.2013, 16:41
Hallo Zusammen,
da mir hier vor kurzem schon schnell und kompetent geholfen worden ist, habe ich noch eine Frage an die Gemeinschaft:
Im April heirate ich meine Freundin.
Sie wird sich aber dieses Jahr freiwillig in der GKV (PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich) versichern müssen, da sie aus der Selbstständigkeit mehr verdienen wird als aus ihrem Teilzeitjob (610€ Brutto).
Ich bin PKV versichert und verdiene über der JAEG.
Sie muss erstmal nur den Mindestbeitrag zur GKV zahlen. Soweit so gut.
ABER: Nun habe ich gelesen, dass bei Verheirateten zu den beitragspflichtigen Einnahmen meiner (Bald-)Frau auch das Einkommen vom Ehepartner (also von mir) herangezogen wird.
Gefunden:
Bei der BKK vdn heißt es:
Gibt es weitere Besonderheiten bei der Beitragsberechnung?
Ist Ihr Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet, das Einkommen Ihres Ehegatten bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Die Beiträge werden in diesem Fall mindestens von der Hälfte des Familieneinkommens berechnet. Das Familieneinkommen wird maximal in Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2013 = 3.937,50 €) berücksichtigt.
Bei der SECURVITA Krankenkasse heißt es:
Partner von privat versicherten Personen
Verfügen Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen, sind Beiträge aus Ihren Einnahmen und den Einnahmen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners zu zahlen. Von den Einnahmen Ihres Ehepartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das keine Familienversicherung aufgrund des Einkommens Ihres Ehepartners besteht, ein Betrag in Höhe von 898,33 Euro abzuziehen.
Für die Beitragsberechnung wird die Summe Ihrer Einnahmen und die Ihres Ehegatten oder Lebenspartners herangezogen. Maximal sind von monatlichen Einkünften in Höhe von 1.968,75 Euro Beiträge zu zahlen.
Das Einkommen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners wird nicht berücksichtigt, wenn Ihre Einnahmen die halbe Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 1.968,75 Euro) oder die Einnahmen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners übersteigen. In diesem Fall richtet sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge nur nach Ihrem eigenen Einkommen.
Bei der TKK heißt es:
Ist Ihr Ehepartner oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich krankenversichert, zieht die TK auch dessen Einnahmen heran, wenn sie Ihren Beitrag berechnet.
Meinen die GKV´s alle das Gleiche? Oder hängt es je nach Satzung der einzelnen GKV´s ab?
Was heißt das jetzt konkret?
Ich: 4.500 € mtl.
Meine Freundin (TKK): ca. 490 € Netto (Brutto: 610 €) aus dem Teilzeitjob und ca. im Durchschnitt 1500 € Brutto aus der Selbstständigkeit.
Kommt es bei meiner Freundin auf das Brutto an oder dem Gewinn aus der Selbstständigkeit?
Vielen Dank!
Beste Grüße
elmo1977
da mir hier vor kurzem schon schnell und kompetent geholfen worden ist, habe ich noch eine Frage an die Gemeinschaft:
Im April heirate ich meine Freundin.
Sie wird sich aber dieses Jahr freiwillig in der GKV (PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich) versichern müssen, da sie aus der Selbstständigkeit mehr verdienen wird als aus ihrem Teilzeitjob (610€ Brutto).
Ich bin PKV versichert und verdiene über der JAEG.
Sie muss erstmal nur den Mindestbeitrag zur GKV zahlen. Soweit so gut.
ABER: Nun habe ich gelesen, dass bei Verheirateten zu den beitragspflichtigen Einnahmen meiner (Bald-)Frau auch das Einkommen vom Ehepartner (also von mir) herangezogen wird.
Gefunden:
Bei der BKK vdn heißt es:
Gibt es weitere Besonderheiten bei der Beitragsberechnung?
Ist Ihr Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet, das Einkommen Ihres Ehegatten bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Die Beiträge werden in diesem Fall mindestens von der Hälfte des Familieneinkommens berechnet. Das Familieneinkommen wird maximal in Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2013 = 3.937,50 €) berücksichtigt.
Bei der SECURVITA Krankenkasse heißt es:
Partner von privat versicherten Personen
Verfügen Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen, sind Beiträge aus Ihren Einnahmen und den Einnahmen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners zu zahlen. Von den Einnahmen Ihres Ehepartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das keine Familienversicherung aufgrund des Einkommens Ihres Ehepartners besteht, ein Betrag in Höhe von 898,33 Euro abzuziehen.
Für die Beitragsberechnung wird die Summe Ihrer Einnahmen und die Ihres Ehegatten oder Lebenspartners herangezogen. Maximal sind von monatlichen Einkünften in Höhe von 1.968,75 Euro Beiträge zu zahlen.
Das Einkommen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners wird nicht berücksichtigt, wenn Ihre Einnahmen die halbe Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 1.968,75 Euro) oder die Einnahmen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners übersteigen. In diesem Fall richtet sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge nur nach Ihrem eigenen Einkommen.
Bei der TKK heißt es:
Ist Ihr Ehepartner oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich krankenversichert, zieht die TK auch dessen Einnahmen heran, wenn sie Ihren Beitrag berechnet.
Meinen die GKV´s alle das Gleiche? Oder hängt es je nach Satzung der einzelnen GKV´s ab?
Was heißt das jetzt konkret?
Ich: 4.500 € mtl.
Meine Freundin (TKK): ca. 490 € Netto (Brutto: 610 €) aus dem Teilzeitjob und ca. im Durchschnitt 1500 € Brutto aus der Selbstständigkeit.
Kommt es bei meiner Freundin auf das Brutto an oder dem Gewinn aus der Selbstständigkeit?
Vielen Dank!
Beste Grüße
elmo1977