GKV Beitrag als Selbständiger, derzeit aber ohne Einkommen

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frank29
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GKV Beitrag als Selbständiger, derzeit aber ohne Einkommen

Beitragvon frank29 » 07.02.2013, 16:22

Hallo,

ich bin seit ~15 Jahren selbständig und freiwillig in der GKV.
Ich hatte die letzten 5-6 Jahre ein relativ hohes Einkommen und zahle deshalb den Höchstsatz mit Pflege von ~640€ monatlich

Allerdings habe ich einen wichtigen Projektauftrag für dieses Jahr nicht erhalten und stehe nun ohne ein aktuelle Einkommen da -> Einkommen = 0,- monatlich.
Ich wollte nun eigentlich dieses Jahr nun nutzen um mich weiterzubilden um meine Chancen für weitere bzw. bessere bezahlte Projekte zu erhöhen.

Ich hatte nun versucht bei meiner Krankenkasse eine Reduzierung des Beitrages zu ereichen, aber die wollen unbedingt einen Einkommensteuerbescheid haben, nur einen Bescheid für 2013 würde ich wohl frühestens im April/Mai nächsten Jahres erhalten können...

Muss ich wirklich für ~ 1,5 Jahre den Höchstsatz (~7.700€ pro Jahr!) zahlen, obwohl ich eventuell keinerlei Einkommen habe?

Vorallem nach dem ich durch googeln erfahren habe das es keine(!) Verrechnungsmöglichkeit wie z.B. beim Finanzamt gibt und zuviel gezahlte Beiträge einfach für mich "verloren" sind.

Wie kann ich trotzdem eine Beitragsreduzierung erreichen?

Vielen Dank im Voraus!

Frank

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.02.2013, 16:32

Hallo,
solange die hauptberufliche Selbständigkeit nicht aufgegeben wird, dient immer der letzte vorgelegte Einkommensteuerbescheid als Grundlage für die Einstufung. In deinem Fall bildet wahrscheinlilch z.Zt. der Bescheid von 2011 die Grundlage, wenn du jetzt den 2012 erhälst, so wird dieser die Grundlage für die nächsten ca. 13 Monate bilden und der für 2013, dann ab 2014 gültig sein, usw., usw. - so ist die Rechtslage.
Du kannst natürlich versuchen deiner Kasse deine Situation zu schildern und eine vorläufige Einstufung zu erreichen, bis zur Vorlage des Bescheides für 2013, aber ich glaube nicht, dass die Kasse das macht.
Gruss
Czauderna

frank29
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Beitragvon frank29 » 07.02.2013, 16:52

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort.


Ich habe folgendes gefunden:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv


Zitat"Lediglich in den Fällen, in denen die tatsächlichen (aktuellen) wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich von dem letzten Einkommensteuerbescheid abweichen und in der Konsequenz eine unverhältnismäßige Beitragsbelastung für den Selbstständigen droht, können als Nachweis der beitragspflichtigen Einnahmen auch andere amtliche Unterlagen der Finanzverwaltung akzeptiert werden; regelmäßig handelt es sich hierbei um den Vorauszahlungsbescheid. Eine unverhältnismäßige Belastung liegt im Übrigen dann vor, wenn das gegenwärtige Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel von dem im letzten Einkommensteuerbescheid nachgewiesenen Arbeitseinkommen abweicht. In diesem Fall werden die Beiträge auf Antrag des Selbstständigen zunächst vorläufig festgesetzt. Liegt für den betreffenden Veranlagungszeitraum ein Einkommensteuerbescheid vor, werden die Beiträge auf dieser Grundlage (rückwirkend) neu berechnet."


Demzufolge müsste es aber dann doch möglich sein, bei mir sind es dann ja 100% unterschied..
Oder sehe ich das zu optimistisch?

Gruß,
Frank

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.02.2013, 17:36

Hallo,
sagen wir mal, so ich kenne Kassen, die machen das sofort, wenn die Unterlagen passen und die Erklärung dazu schlüssig ist, deshlab probieren geht über studieren - es kommt auf die Kasse und den dafür zuständigen MA. an - am besten ist es, selbst hinzugehen - so Auge in Auge klappt das oft besser als nur schriftlich.
Gruss
CZauderna

frank29
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Beitragvon frank29 » 26.06.2013, 15:35

Hallo,

es ist zum verzweifeln!

Egal was ich der Krankenkasse auch an Material gebe, wird einfach ignoriert!
Die sagen nur ein neuer Steuerbescheid oder ein neuer Vorauszahlungsbescheid akzeptieren sie.
Ich hatte denen Kopien von allen meinen monatlichen UST Erklärungen von 2011&2012 und alle bisherigen von 2013 gegeben.
Man sieht auf den ersten Blick das in diesem Jahr nur im Jan. überhaupt noch (verspätete) Einnahmen erzielt wurden. Danach nur noch Null Meldungen.

Nochmals den Bescheid vom Finanzamt von 2011, der von 2012 liegt mir noch nicht vor, und würde auch nichts nützen, da die Einnahmen ähnlich hoch wie im Vorjahr war.
Sowie weitere Aufstellungen und schriftliche Begründungen. Ich war auch mehrmals Vorort.

Es nützt alles nichts!

ich vermute sogar das die sich die Sachen nicht einmal durchlesen.

Warum ich nicht "einfach" einen Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt denen gebe?
Ich würde ja gerne, wenn ich könnte!
Das ist die 2. Front, von dort kommen ständig neue Anforderungen und Belege und Zeugs zum ausfüllen und es zieht und zieht sich immer mehr.

Es ist in meinen Augen eine nicht hinnehmbare Ungerechtigkeit, das man damit quasi die Überforderungsklausel bewusst aushebelt!

Das ganze macht mich mittlerweile krank. Statt mich um neue Projekte kümmern zu können, muss ich gegen 2 Bürokratiemonster ankämpfen.

Bisher hatte ich von unserem Staat/System eine positive Meinung. Mittlerweile erkenne ich aber welche hässliche Fratze dieser Staat eigentlich hat!

Hat noch jemand eine Idee, was ich machen kann, damit ich nicht von der GKV ruiniert werde?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 26.06.2013, 19:29

Du willst also jetzt nicht mehr nach dem letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid Beiträge zahlen

sondern in Abwandlung von diesem System nunmehr jetzt nach anderen Unterlagen.


Seit 15 Jahren bist du selbstständig.

Ab Zeitpunkt x bist Du ja mit einem Einkommensteuerbescheid auch mal von einem niedrigen Beitrag in einen höheren Beitrag reingekommen, ist ja klar.

Sagen wir mal mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 hattest Du höhere Einnahmen als für das Jahr 2004.

Diese Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wurde bespielsweise am 15.09.2006 erstellt. DANACH hat die KK Dich ab Folgemonat, also ab 01.10.2006 in einen höheren Beitrag gesteckt.


JETZT MEINE FRAGE an Dich:
Bist Du denn auch im Jahr 2005 (höher als 2004) auch auf die Idee gekommen und bist zur KK gegangen und WOLLTEST SOFORT schon im Jahr 2005 HÖHERE Beiträge zahlen ?????

Mal ehrlich.

Die Regelung, dass der Beitrag (hier höher aus dem STB 2005) erst zeitversetzt und damit zukunftsbezogen ab Monat nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides angesetzt wird, hat Dir doch in den Zeiten der steigenden Einnahmen GUT GEFALLEN.

Nach Deiner ehrlichen Antwort bekommst du noch ne Antwort von mir

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Beitragvon frank29 » 26.06.2013, 20:37

Du willst mir also sagen, das ich von dieser Regelung über viele Jahre "enorm" profitiert habe und deshalb jetzt schweigen sollte?

Mir war diese Regelung bis Ende letzten Jahres nicht einmal bekannt.
So das ich dies mit Sicherheit nicht bewusst als Gestaltungsmöglichkeit genutzt habe.
Mag also sein das ich trotzdem davon profitiert habe, ich weiß es nicht.

Wenn ich egoistisch gewesen wäre, wäre ich wie viele andere auch in die Private gegangen hätte ich ca. 250€ monatlich die letzten 10 Jahre sparen können!
Ich habe es mit einem Bekannten der in der PKV ist, regelmäßig verglichen.
Aber nein, ich glaubte wirklich an das Märchen mit der "solidarischen" Krankenversicherung, nur hatte ich mir das mit dem solidarisch nicht nur als Einbahnstraße sprich nur Nachteile vorgestellt!

Nur ist es gerecht jemanden OHNE Einkommen, weiterhin den Höchstsatz abzuknöpfen für eine lange Zeit?

Ist es gerecht zwischen zwei Bürokratie Monstern zerrieben zu werden?

Das meine Schreiben einfach ignoriert werden, wahrscheinlich nicht einmal gelesen?

Muss man an aus jemandem der sich sehr lange "solidarisch" verhalten hat, weiterhin das Maximum rausholen, auch wenn es seine Existenz kosten kann?
Wenn ich sehe auf welche Beträge ich schon freiwillig von Kunden verzichtet bzw. reduziert habe, weil die Firma/Personen in Probleme geraten waren.

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Beitragvon aldi110 » 27.06.2013, 06:17

hallo @frank,

an das Märchen mit dem Solidarprinzip glaube ich schon lange nicht mehr. Wenn du freiwillig in der GKV gehst (war bei mir so von 2006-2010), dann kannst du ja erstmalig auch keinen Steuerbescheid vorlegen (bei Gründung der Firma). Dann nehmen die das an was du denen ehrlicher weise angibst. Bei mir war es der Gründungszuschuss vom AA, es wurde einfach als mein zukünftiges Einkommen angenommen. Nun ja, dass dies dann nach 6 Monaten ausläuft und man auf eigenen Beinen stehen soll ist bei den Krankenkassen noch nicht angekommen, auch nicht das man dann in der Regel weniger verdient. Ich habe das damals auch nur durch zufall rausbekommen, mir wurden 1000 € als Rückzahlung angeboten, 3 tsd hatte ich zuviel gezahlt. Ich hätte auch Klagen können, wurde mir vorgeschlagen von der Krankenkasse. Da fast mein gesamtes Einkommen schon für Anwälte drauf ging wegen säumigen Zahlern war das keine Option. Ich nahm die 1000, war dann irgendwann insolvent. Habe heute einen festen Job und kann zumindest meine Miete zahlen und die Familie ernähren.

Mein Tipp an dich, gib die Selbständigkeit auf, zumindest solange du dich fortbilden willst.

@ Heinrich,

ist ja ein toller Kommentar von dir, ist ja so wie mit dem Rettungsschwimmer der am Strand steht und dem ertrinkenden jugendlichen zuruft, sag mal alter du hattest genug Zeit um das Schwimmen zu erlernen, sieh zu wie du klar kommst.

gruß vom Aldi

Dipling
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Beitragvon Dipling » 27.06.2013, 14:10

Ich denke auch, eine Aufgabe und spätere Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit ist eine Option. Nach Aufgabe sind grundsätzlich nur noch ca. 150 EUR Mindestbeitrag inkl. Pflegeversicherung monatlich fällig. Wobei die steuerliche Folgen zu beachten sind (z.B. Aufdeckung stiller Reserven), was aber kein Nachteil sein muss, wenn in diesem Jahr das Einkommen sonst bei 0 liegt.
Oder das Finanzamt erstellt rasch einen neuen Vorauszahlungsbescheid - das sollte sich durch Rücksprache mit dem Finanzamt und Schilderung des Problems klären lassen. Allerdings ist der Mindestbeitrag bei dieser Option ca. doppelt so hoch (ca. 300 EUR).

@heinrich: Ein Ausgleich von guten mit schlechten Jahren findet gerade nicht statt. Sind die Einkünfte laut Steuerbescheid höher als bisher, heisst es nachzahlen. In der umgekehrten Situation gibt es kein Geld zurück, was wie im vorliegenden Fall trotz fehlenden Einkommens zum Zahlen von Höchstbeitragen führen kann.

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Beitragvon martin0815 » 27.06.2013, 15:04

wie wäre die Alternative das Gewerbe zu Nebengewerbe runterstufen und zusätzlich Hartz IV beantragen... mal so als Idee in den Raum geworfen...

heinrich
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Beitragvon heinrich » 27.06.2013, 19:48

frank29,

ich bin mir sicher, dass Du in fast allen Schreiben der KK über die Regelung informiert worden bist.

Leider hast Du hier keine Einsicht gezeigt.

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Beitragvon Max80 » 28.06.2013, 11:36

Wer sich über das System und Solidargemeinschaft ärgert und dann noch mit der PKV kommt, der darf halt das von heinrich nicht übersehen.

Czauderna hat bereits als zweiter die Lösung gegeben was man machen könnte, Selbstständigkeit aufgeben.

In der PKV wäre es aber auch nicht viel anders, wenn du im Alter nicht vorgesorgt hast und keine Aufträge mehr bekommst, kommst du nicht mehr in deine geliebte "Solidargemeinschaft" als privat Versicherter.


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