Hallo,
ich bin selbständig und freiwillig versichert. Meine Frau ist Filialleiterin und gesetzlich versichert. Da ich als Existenzgründer ein wenig Gewinn gemacht habe, kann ich mit einer Nachzahlung und höheren Beiträgen in der Zukunft rechnen. Das ist mir viel zu teuer.
Wir wollen demnächst Nachwuchs haben.
Ist meine Frau während des Mutterschutzes über Ihre eigene gesetzliche Krankenversicherung versichert oder würde Sie über meine freiwillige bzw. Familienversicherung laufen?
Ich überlege nämlich in die private zu wechseln.
Ist es außerdem richtig, dass unser Nachwuchs in die Versicherung kommt bzw. haben muss, dessen Elternteil am meisten verdient?
Welche Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
solange die Ehefrau selbst versichert ist und noch noch beschäftigt, solange spielt dein Einkommen und deine Versicherung für sie erst mal keine Rolle.
Sie ist während der Schutzfristen weiterhin versichert.
Anders sieht es u.U. für Euren Nachwuchs aus - wechselst du in die PKV und liegt dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze in der GKV und ist das Einkommen deiner Ehefrau nicht höher als das deinige, dann müsst ihr Euren Nachwuchs selbst versichern, entweder in der GKV für ca. 150,00 €
mtl. oder in der PKV für ???. Wechselst du nicht in die PKV kann der Sprössling in die kostenfrei Familienversicherung und deine Ehefrau wäre während der Elternzeit auch kostenlos versichert und wenn sie dann noch zu hause bliebe, wäre sie kostenlos auch in der Familienversicherung.
Bei einer PKV-Versicherung von dir, muesste sich deine Ehefrau selbst versichern und die ca. Hälfte deines Einkommens wäre für sie beitragspflichtig.
Also mein Rat, nicht in die PKV wechseln, auch unter dem Aspekt, dass es nicht bei einem Kind bleiben kann oder wird.
Gruss
Czauderna
solange die Ehefrau selbst versichert ist und noch noch beschäftigt, solange spielt dein Einkommen und deine Versicherung für sie erst mal keine Rolle.
Sie ist während der Schutzfristen weiterhin versichert.
Anders sieht es u.U. für Euren Nachwuchs aus - wechselst du in die PKV und liegt dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze in der GKV und ist das Einkommen deiner Ehefrau nicht höher als das deinige, dann müsst ihr Euren Nachwuchs selbst versichern, entweder in der GKV für ca. 150,00 €
mtl. oder in der PKV für ???. Wechselst du nicht in die PKV kann der Sprössling in die kostenfrei Familienversicherung und deine Ehefrau wäre während der Elternzeit auch kostenlos versichert und wenn sie dann noch zu hause bliebe, wäre sie kostenlos auch in der Familienversicherung.
Bei einer PKV-Versicherung von dir, muesste sich deine Ehefrau selbst versichern und die ca. Hälfte deines Einkommens wäre für sie beitragspflichtig.
Also mein Rat, nicht in die PKV wechseln, auch unter dem Aspekt, dass es nicht bei einem Kind bleiben kann oder wird.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
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Wenn ich mich nicht ganz irre ist die ehefrau denn über die GKV weiterversichert wenn Mutterschaftsgeld, denn Elterngeld bezogen wird / Elternzeit genommen wird. Das Kind kann denn erstmal über Mutter kostenfrei familienversichert werden. Oder über dich, wenn du freiwillig in der GKV versichert bleibst, dies ist denn keine Frage des Einkommens. Soblad allerdings in PKV gewechselt wird muss dein Gesamteinkommen geprüft werden und denn mit dem Einkommen deiner Ehefrau verglichen werden Sobald dein Gesamteinkommen die JAE Grenze übersteigt ist essig mit der Familienversicherung für euer Kind in der GKV
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... R%20429/11
Ich stelle mal hier einen Link ein, zum besseren Verständnis:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=420585,0
Die wichtigste Aussage hier ist wenn dein Gesamteinkommen höher ist als die JAE Grenze des jeweilligen Jahres und das Gesamteinkommen deiner Ehefrau niedriger ist. Ist eine Familienversicherung nicht möglich
Das Gesamteinkommen sind alle Einnahmen im Sinne des Steuerrechts
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... R%20429/11
Ich stelle mal hier einen Link ein, zum besseren Verständnis:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=420585,0
Die wichtigste Aussage hier ist wenn dein Gesamteinkommen höher ist als die JAE Grenze des jeweilligen Jahres und das Gesamteinkommen deiner Ehefrau niedriger ist. Ist eine Familienversicherung nicht möglich
Das Gesamteinkommen sind alle Einnahmen im Sinne des Steuerrechts
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