Arbeitslos in der Elternzeit. Was passiert mit der GKV?
Verfasst: 04.07.2007, 22:30
Hallo zusammen, zunächst zur Ausgangslage des Problems:
Meine Frau befindet sich z.Zt. im Erziehungsurlaub/Elternzeit (bisher 18 von 36 geplanten Monaten). Jetzt ist sie (noch) bei der GKV (DAK) versichert, ebenso unser kleiner Sohn (über meine Frau familienversichert). Ich bin krankenversicherungsmäßig außen vor (Beamter mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge mit Beihilfeberechtigung). Meine Familie kann also nicht über mich versichert werden, hätte aber ggf. Beihilfeanspruch (als Ergänzung zur einer PKV).
Problem:
Ende des Monats wird meine Frau in der Elternzeit arbeitslos, da sie zum Zeitpunkt der Geburt in einem befristeten Arbeitsverhältnis war, welches jetzt ausläuft. Nun fragt die DAK an, wie es den nun mit der KV weitergehen soll.
Tja, wenn wir das mal wüssten. Fragen über Fragen.
Prinzipiell möchte meine Frau auch die restlichen 18 Monate beim Kind zu Hause bleiben und danach wieder arbeiten. Allerdings wäre es schon heftig, wenn zum Wegfall ihres Gehaltes auch noch Beiträge für die KV (für sie und das Kind) kommen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es die Pflichtversicherung durch das Arbeitsamt nur dann, wenn sie sich arbeitslos und arbeitssuchend meldet. Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Vorab danke für Ihre/eure Antworten.
Meine Frau befindet sich z.Zt. im Erziehungsurlaub/Elternzeit (bisher 18 von 36 geplanten Monaten). Jetzt ist sie (noch) bei der GKV (DAK) versichert, ebenso unser kleiner Sohn (über meine Frau familienversichert). Ich bin krankenversicherungsmäßig außen vor (Beamter mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge mit Beihilfeberechtigung). Meine Familie kann also nicht über mich versichert werden, hätte aber ggf. Beihilfeanspruch (als Ergänzung zur einer PKV).
Problem:
Ende des Monats wird meine Frau in der Elternzeit arbeitslos, da sie zum Zeitpunkt der Geburt in einem befristeten Arbeitsverhältnis war, welches jetzt ausläuft. Nun fragt die DAK an, wie es den nun mit der KV weitergehen soll.
Tja, wenn wir das mal wüssten. Fragen über Fragen.
Prinzipiell möchte meine Frau auch die restlichen 18 Monate beim Kind zu Hause bleiben und danach wieder arbeiten. Allerdings wäre es schon heftig, wenn zum Wegfall ihres Gehaltes auch noch Beiträge für die KV (für sie und das Kind) kommen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es die Pflichtversicherung durch das Arbeitsamt nur dann, wenn sie sich arbeitslos und arbeitssuchend meldet. Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Vorab danke für Ihre/eure Antworten.