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Beitragspflichtige Einkünfte Freiwillige GKV Gerichtsurteil

Verfasst: 14.02.2013, 17:07
von Flower
Hallo, eine kniffelige Frage an die Experten:
Das Landessozialgericht Hessen hat mit dem Urteil AZ: KR 327/10 B ER die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" der GKV in Bezug auf Anrechnung von "Lebensversicherungen" als beitragspflichtiges Einkommen ausgehebelt.
Gilt dieses Urteil nur für den Versicherten selbst - oder findet es in der Anrechnung von Einkommen des Ehepartners auch Anwendung ?
Folgende Situation: Ehefrau freiwillig in der GKV, Einkünfte -keine-
Ehemann Ruhestandsbeamter in der PKV, Einkünfte: Bezüge und "Berufsunfähigkeitsrente" aus privater "Lebensversicherung"
Bisher wurden 50% der Einkünfte des Ehemannes verbeitragt. (2009 - 2012)
Wie sieht die Situation aktuell aus, ist die Anrechnung der "Berufsunfähigkeitsrente" aus der LV als beitragspflichtige Einnahme anzusehen ? Kann man zu viel gezahlte Beiträge zurück verlangen ? Rechtliche Grundlagen ?
Vielen Dank für eure Antworten - Gruß Flower