Kinder in PKV-GKV-Mischehe

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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xtwolf
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Kinder in PKV-GKV-Mischehe

Beitragvon xtwolf » 15.02.2013, 00:19

Meine Frau ist Beamtin (Geringverdienerin mit halber Stelle, 70% Beihilfe/30 Prozent PKV) und ich bin mittlerweile in der GKV als Angestellter, momentan pflichtversichert, längerfristig wahrscheinlich über der JAEG, also freiwillig versichert. Unsere Kinder (9 und 11 Jahre) sind über meine Frau beihilfeberechtigt und zu jeweils 20% privatversichert. Jetzt überlege ich, ob ich sie nicht doch lieber über mich gesetzlich versichern soll.
Der offensichtliche Vorteil wäre, dass sie dort kostenlos versichert wären. Mir geht es aber auch darum, dass sie später kein Problem bekommen, in die GKV aufgenommen zu werden.
1. Wäre interessant zu erfahren, ob es tatsächlich Situationen geben kann, die dazu führen, dass die Kinder in der PKV-Falle landen. Das würde ich mir nicht verzeihen...
2. Nachrangig interessant wäre, ob meine Frau nach wie vor 70% Beihilfe erhält, wenn die Kinder über mich in der GKV sind. Nach dem Beihilferecht für NRW ist die Beamtin ab 2 Kindern ja mit 70% beihilfeberechtigt, ansonsten nur zu 50%. Die 2 Kinder würden ja bleiben, aber logisch wäre es irgendwie, dass sie als kostenlos familienversicherte dann nicht mehr den Beihilfeanspruch meiner Frau erhöhen. Wenn das so wäre, dann wäre es natürlich etwas teurer für uns, wenn die Kinder in die GKV wechseln würden.
Vielen Dank schon mal für jeden Hinweis. Ich lese mittlerweile regelmäßig hier und bin immer wieder fasziniert von der Komplexität des Themas.

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Re: Kinder in PKV-GKV-Mischehe

Beitragvon Cassiesmann » 16.02.2013, 13:45

xtwolf hat geschrieben:1. Wäre interessant zu erfahren, ob es tatsächlich Situationen geben kann, die dazu führen, dass die Kinder in der PKV-Falle landen. Das würde ich mir nicht verzeihen...

Sie können für die Kinder die kostenfreie Familienversicherung beantragen und die PKV weiterlaufen lassen. Kinder mit 20% kostet rund 25€/Kind, da würde ich den Kostenfaktor eher als irrelevant ansehen.


2. Nachrangig interessant wäre, ob meine Frau nach wie vor 70% Beihilfe erhält, wenn die Kinder über mich in der GKV sind. Nach dem Beihilferecht für NRW ist die Beamtin ab 2 Kindern ja mit 70% beihilfeberechtigt, ansonsten nur zu 50%. Die 2 Kinder würden ja bleiben, aber logisch wäre es irgendwie, dass sie als kostenlos familienversicherte dann nicht mehr den Beihilfeanspruch meiner Frau erhöhen. Wenn das so wäre, dann wäre es natürlich etwas teurer für uns, wenn die Kinder in die GKV wechseln würden.
Vielen Dank schon mal für jeden Hinweis. Ich lese mittlerweile regelmäßig hier und bin immer wieder fasziniert von der Komplexität des Themas.


So lange es Kindergeld für beide Kinder gibt behält die Gattin die 70%.

xtwolf
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Beitragvon xtwolf » 16.02.2013, 16:01

Danke für die Antwort, Cassiesmann!
Das heißt, dass es für die Kinder möglich ist, sozusagen 2-fach versichert zu sein: gesetzlich und über die Beihilfe/PKV?
Bevor man dann mit dem Kind zum Arzt geht, müsste man sich entscheiden, über welches System abgerechnet werden soll?
Auch wenn die rund 60,- Euro (2 Kinder) im Monat für die PKV nicht viel sind, stell ich mir die Frage nach dem Sinn. Ich denke mal, dass der Leistungsumfang der GKV im Vergleich zur Beihilfe etwa gleich gut ist, oder nicht? Oder ist es mehr als Anwartschaft auf eine spätere eigentändige PKV Mitgliedschaft zu verstehen.
Auf jeden Fall werde ich einen Antrag auf kostenlose Familienversicherung stellen. Ich hätte nicht gedacht, dass das geht. Ich hätte gedacht, dass ich eine Kündigungsbestätigung vom anderen System (Beihilfe mit PKV) vorlegen müsste. Wenn die Doppelversicherung wirklich geht, würde ich die Versichertenkarte für die Kinder einfach zu Hause in die Schublade legen und hätte sichergestellt, dass sie später auf jeden Fall irgendwelche Vorversicherungszeiten erfüllen und damit der Weg in die GKV niemals versperrt ist. Verstehe ich das so richtig?

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Beitragvon Czauderna » 17.02.2013, 11:37

Hallo,
aus der Sicht der GKV. ist es nur wichtig, dass der grundsätzliche Anspruch besteht, und wenn dies der Fall ist, erhalten die Kinder die kostenlose Familienversicherung und eine Krankenversichertenkarte. Wenn diese nun nicht in Anspruch genommen wird, dann ist es der GKV-Kasse egal.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon xtwolf » 17.02.2013, 12:15

Danke für die Antworten.
Trotzdem kann ich mir das nicht vorstellen, dass das so einfach durchgeht.
Wenn ich meine GKV nach der Familienversicherung für meine Kinder frage, dann werden die doch bestimmt fragen, wo die bislang versichert waren. Wenn ich dann sage, dass die nach wie vor Beihilfe bekommen und PKV versichert sind bin ich mal auf die Reaktion gespannt.
Aber selbst wenn die GKV die Kinder aufnimmt, kann es doch sein, dass die Beihilfe Ärger macht, wenn die dahinter kommt, dass die Kinder zusätzlich familienversichert in der GKV sind oder ist das wirklich legal?
Wenn ich genau wüsste, dass meinen Kindern später kein Nachteil dadurch entstehen kann, dass sie als Kinder nicht in der GKV sind, dann würde ich wahrscheinlich alles so lassen wie es ist. Nachdem ich aber weiß, welche Tragweite die Entscheidung für das falsche System haben kann, wollte ich diesen Punkt doch noch mal abklären. Ich habe gehört, dass sie dann, wenn sie nicht studieren oder eine Ausbildung machen und keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, weil ich evtl. schon tot bin, keine Möglichkeit haben, in die GKV zu kommen und dann in der PKV- Falle sitzen.

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Beitragvon Czauderna » 17.02.2013, 12:26

Hallo,
die GKV hat keine Möglichkeit die Familienversicherung zu verweigern wenn der Anspruch darauf besteht - wie das mit der Beihilfe ist, da bin ich überfragt, deshalb habe ich ja auch aus der Sicht der GKV. geschrieben. Deshalb mein Rat - Familienversicherung beantragen und den Rest mit der Beihilfe direkt klären. Wir haben sehr, sehr viele Kinder in der Familienversicherung, die auf Karte die Kasse in Anspruch nehmen und trotzdem Beihilfe bekommen - das funktioniert so, dass wir für die Beihilfe die Höhe der Sachleistung bestätigen und die Beihilfe daraufhin die Beihilfe errechnet (Hessen).
Alternativ ginge auch noch das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 SGB V. zu wählen - dann sind die Kinder Privatpatient, erhalten nach Vorlage der Rechnung den Kassenanteil und geben danach die Rechnung an die Beihilfestelle.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon xtwolf » 17.02.2013, 12:46

Czauderna hat geschrieben:Wir haben sehr, sehr viele Kinder in der Familienversicherung, die auf Karte die Kasse in Anspruch nehmen und trotzdem Beihilfe bekommen - das funktioniert so, dass wir für die Beihilfe die Höhe der Sachleistung bestätigen und die Beihilfe daraufhin die Beihilfe errechnet (Hessen).

Das verstehe ich nicht. Du meinst doch sicherlich nicht, dass die GKV dann nur 20% der Kosten übernimmt und die Beihilfe den Rest? Warum sollte der Versicherte dann nicht ausschließlich über die gesetzliche Kasse abrechnen. Dann müsste er nicht bei der Beihilfe seinem Geld hinterherlaufen. Ich vermute, dass ich das falsch verstanden habe.
Wichtig wäre mit auch noch der Punkt mit der PKV-Falle...
Gruß Wolf

GS
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Beitragvon GS » 17.02.2013, 13:57

Wir haben sehr, sehr viele Kinder in der Familienversicherung, die auf Karte die Kasse in Anspruch nehmen und trotzdem Beihilfe bekommen - das funktioniert so, dass wir für die Beihilfe die Höhe der Sachleistung bestätigen und die Beihilfe daraufhin die Beihilfe errechnet (Hessen).
Hallo Günter, Diese "Sachleistungsbeihilfe" gibt es nur in Hessen, nicht aber z. B. in NRW. Daher kann es xtwolf beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Beim besten Willen kann ich aber auch seine Befürchtungen zur "PKV-Falle" nicht nachvollziehen.

Zurzeit besteht Familienversicherung für die Kids - also mitnehmen. Gleichzeitig den verbleibenden Beihilfeanspruch ergänzen und schon jetzt sicherstellen, dass er "später" also nach Überschreiten der JAG die 20%-Beihilfe-Restkostenversicherung komplett ziehen kann.

Denn warum jeden Monat 152 Euro pro Kind an die GKV zahlen statt ca. 30 an die Restkosten-PKV? Bei Wechsel von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium entsteht ohnehin Versicherungspflicht in der GKV, auch für bisher privat versicherte Schüler. Wo ist da eine Falle?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon xtwolf » 17.02.2013, 14:33

Danke, GS, für die Aufklärung bezüglich der landesspezifischen Regelung in Hessen. Als wenn das Thema KV nicht kompliziert genug wäre, müssen die einzelnen Länder noch unterschiedliche Beihilferegelungen für Beamte erlassen...
Trotzdem verstehe ich auch deine Antwort nicht komplett:

Zurzeit besteht Familienversicherung für die Kids - also mitnehmen. Gleichzeitig den verbleibenden Beihilfeanspruch ergänzen und schon jetzt sicherstellen, dass er "später" also nach Überschreiten der JAG die 20%-Beihilfe-Restkostenversicherung komplett ziehen kann.

Ich bin derjenige, der in der GKV ist. Und ich verdiene schon jetzt mehr als meine verbeamtete Frau obwohl ich unter der JAEG liege. Und wenn ich in Zukunft wieder die JAEG übersteige, dann natürlich erst recht. Somit dürfte sich durch das Überschreiten der JAEG nichts ändern außer, dass ich dann freiwillig in der GKV bin und nicht mehr pflichtversichert. Auswirkungen auf die Möglichkeit einer Familienversicherung für meine Kinder sollte das doch nicht haben, oder?

Denn warum jeden Monat 152 Euro pro Kind an die GKV zahlen statt ca. 30 an die Restkosten-PKV?

Für mich stellt sich ja eher die Frage, warum jeden Monat 2x30 Euro an die Restkosten PKV zahlen, wenn die Kinder doch in der GKV kostenlos versichert sind. 60 Euro sind nicht viel, aber wenn es dafür gar keinen Grund gäbe, würde ich mir natürlich das Geld gerne sparen. Die 152 Euro pro Kind schocken mich jetzt etwas. In welcher Situation sollten die zu zahlen sein?

Bei Wechsel von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium entsteht ohnehin Versicherungspflicht in der GKV, auch für bisher privat versicherte Schüler. Wo ist da eine Falle?

Das ist eigentlich die wichtigste Frage. Wenn es gar keine Fallstricke gibt, dann wäre es ja gut. Aber was ist, wenn keine Ausbildung oder Studium aufgenommen werden? Keiner weiß, was aus den Kindern mal wird... Ich habe nur die Befürchtung, irgendwelche Fristen oder Vorverischerungszeiten zu verpassen. Jeder, der hier im Forum liest, weiß, was alles passieren kann

GS
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Beitragvon GS » 17.02.2013, 19:44

Hallo xtwolf,
Danke, GS, für die Aufklärung bezüglich der landesspezifischen Regelung in Hessen. Als wenn das Thema KV nicht kompliziert genug wäre, müssen die einzelnen Länder noch unterschiedliche Beihilferegelungen für Beamte erlassen...
Die "hessliche" Beihilfe tanzt(e) nicht nur in dieser Hinsicht total aus der Reihe. Das soll nun nicht bedeuten, dass alle anderen Länder deckungsgleich handeln, es wäre ja auch zu einfach.

Trotzdem verstehe ich auch deine Antwort nicht komplett:

Zurzeit besteht Familienversicherung für die Kids - also mitnehmen. Gleichzeitig den verbleibenden Beihilfeanspruch ergänzen und schon jetzt sicherstellen, dass er "später" also nach Überschreiten der JAG die 20%-Beihilfe-Restkostenversicherung komplett ziehen kann.
Ich bin derjenige, der in der GKV ist. Und ich verdiene schon jetzt mehr als meine verbeamtete Frau obwohl ich unter der JAEG liege. Und wenn ich in Zukunft wieder die JAEG übersteige, dann natürlich erst recht. Somit dürfte sich durch das Überschreiten der JAEG nichts ändern außer, dass ich dann freiwillig in der GKV bin und nicht mehr pflichtversichert.
Irrtum von mir, sorry. Du als Mehrverdiener bist ja in der GKV. Die Familienversicherung bleibt natürlich mit Deinem Überschreiten der JAG bestehen, solange Dich Deine Frau auf dem Niveau nicht noch überholt. Totaler Käse also, was ich zuletzt dazu geschrieben habe.

Auswirkungen auf die Möglichkeit einer Familienversicherung für meine Kinder sollte das doch nicht haben, oder?
Nein, genau hier war ich in Eurem Fall gehörig auf dem Holzweg:
Denn warum jeden Monat 152 Euro pro Kind an die GKV zahlen statt ca. 30 an die Restkosten-PKV?
Blackout, Schäfermatt, was auch immer. Sorry

Für mich stellt sich ja eher die Frage, warum jeden Monat 2x30 Euro an die Restkosten PKV zahlen, wenn die Kinder doch in der GKV kostenlos versichert sind. 60 Euro sind nicht viel, aber wenn es dafür gar keinen Grund gäbe, würde ich mir natürlich das Geld gerne sparen.
Es wäre zudem zu prüfen, ob neben der einmal bestehenden Familienversicherung eine komplette 20%-Berücksichtigungsfähigkeit überhaupt gegeben ist. Wenn nein, lohnt sich die Ausgabe nur z. B. nur die Krankenhauswahlleistungen. Die lasen sich aber im einstelligen Bereich absichern, und daran solltet Ihr auf keinen Fall knausern.

Die 152 Euro pro Kind schocken mich jetzt etwas. In welcher Situation sollten die zu zahlen sein?
Wenn es umgekehrt wäre: Deine Frau als PKV-Versicherte verdient mehr als Du und liegt gleichzeitig mit den Bezügen über der JAG. Dann wäre die Alternative in der Tat 152 vs. 30+Beihilfe.

... Wo ist da eine Falle?
Das ist eigentlich die wichtigste Frage. Wenn es gar keine Fallstricke gibt, dann wäre es ja gut. Aber was ist, wenn keine Ausbildung oder Studium aufgenommen werden? Keiner weiß, was aus den Kindern mal wird...
Malen wir den Teufel mal an die Wand: Unfall, Pflegebedürftigkeit, Behinderung, alles von der schlimmsten Sorte: Für den Fall genügt es aber nicht, dass sie auch ja in der GKV unterschlüpfen statt in der "PKV-Falle" stecken zu bleiben. Nur mit GKV oder meinetwegen auch PKV alleine wären sie aufgeschmissen, finanziell und mit den Nerven natürlich auch die Eltern.

Erlaube eine Metapher: Du hörst im Radio "Hagelschauer im Anmarsch": Rennst Du dann raus und drehst bloß die Wagenfenster hoch (KV-Thema) oder fährst Du das Auto nicht lieber gleich in die Garage - Fenster auf oder zu)? Letzteres wäre doch näherliegend, falls Garage erreichbar.

Ich habe nur die Befürchtung, irgendwelche Fristen oder Vorversichcherungszeiten zu verpassen. Jeder, der hier im Forum liest, weiß, was alles passieren kann
Ja die Foren sind voll von Fristversäumnissen, z. B. diejenigen, die Beihilfeänderungen "verschlafen" und nach einem halben Jahr, 2 Tagen und einer plötzlich gelben oder sogar roten Gesundheitskarte aufwachen. Aber bei Euch ist doch alles in Butter, die Kids bleiben auch als Studenten zunächst familienversichert, als Azubis besteht Versicherungspflicht, und selbst wenn sie "herum- oder abhängen", sind sie bis zum 23. Lebensjahr familienversichert. Und aus der GKV bzw. PKV herausfallen bloß durch Vergessen kann spätestens seit 2009 auch niemand mehr.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon xtwolf » 17.02.2013, 20:50

Hallo Gerhard,
vielen Dank für deine fundierten und hilfreichen Anmerkungen. Ich habe jetzt das Gefühl, dass ich fast am Ziel bin, um das Ganze zu verstehen. Erlaube mir bitte noch 2 Zusatzfragen:
Es wäre zudem zu prüfen, ob neben der einmal bestehenden Familienversicherung eine komplette 20%-Berücksichtigungsfähigkeit überhaupt gegeben ist. Wenn nein, lohnt sich die Ausgabe nur z. B. nur die Krankenhauswahlleistungen. Die lasen sich aber im einstelligen Bereich absichern, und daran solltet Ihr auf keinen Fall knausern.
Diesen Abschnitt verstehe ich auch nach mehrmaligen Lesen noch nicht. Ich denke, du willst sagen, dass die Kinder mit der Beihilfe und Rest PKV in bestimmten Fällen (Krankenhaus) besser aufgehoben sind als in der GKV, allerdings die 60 Euro für 2 Kinder dafür ein zu hoher Preis sind und man das billiger absichern könnte. Richtig? Falls ja, verstehe ich trotzdem den ersten Satz nicht (was heißt "Berücksichtigungsfähigkeit"?).
Aber bei Euch ist doch alles in Butter, die Kids bleiben auch als Studenten zunächst familienversichert, als Azubis besteht Versicherungspflicht, und selbst wenn sie "herum- oder abhängen", sind sie bis zum 23. Lebensjahr familienversichert. Und aus der GKV bzw. PKV herausfallen bloß durch Vergessen kann spätestens seit 2009 auch niemand mehr.
Ich befürchte, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe bzw. durch die Länge meiner Beiträge da keiner mehr durchblickt. Im Moment sind die Kinder noch nicht familienversichert sondern nur über die Beihilfe und Rest PKV. Darum war meine Ausgangsfrage, ob es nicht besser ist, die Kinder in die Familienversicherung meiner GKV zu überführen. Bis dahin dachte ich, dass man sich für eine dieser beiden Systeme entscheiden muss. Erst durch den Beitrag von Cassiesmann wurde ich darauf gebracht, dass man evtl. auch die Familienversicherung und die Beihilfe plus Rest PKV haben kann. Wenn das wirklich geht, dann wäre mir das glaube ich am liebsten, weil ich dann keine weiteren Versicherungen für Krankenhausleistungen etc. abschließen müsste und sollte sich die Gesetzeslage ändern und die Kinder doch aus der Familienversicherung herausfallen, dann hätten wir immer noch die Beihilfe mit der Rest PKV in der Hinterhand.
Habe ich das so richtig verstanden? Könnten wir dann theoretisch vor jedem Arztbesuch entscheiden, ob wir über "Kasse" oder Beihilfe und Rest PKV abrechnen wollen.
Es ist schon wieder so lang geworden, sorry. Ich muss echt aufpassen, dass mich das Thema noch ganz krank macht...
Sollte ich frühzeitig sterben, geht das mit der Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr sicher nicht, oder?

GS
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Beitragvon GS » 17.02.2013, 22:29

Hallo xtwolf,

in Eurer familiären Konstellation sind die Kinder familienversichert, solange sie keine eigenen Einkünfte über 385 € (2013) haben und im Inland wohnen, die Altersgrenzen nicht überschreiten ...
Auch wenn diese noch nicht in der Praxis "gezogen" wurde, weil z.B. niemand - also Du nicht - diese bei der GKV reklamiert hat bzw. gleich die Versichertenkarten verlangt hat. Die Fami besteht einfach, das ist Fakt. Beihilfe hin oder her. Bestehende PKV her oder hin.

Die Beihilfe ist wegen der Fami - ob genutzt oder nicht genutzt - in manchen Ländern aber entsprechend nachrangig, ausgeblendet oder wie auch immer. Genaueres sollte vor Ort erläutert werden. Ich hab mir das NRW-Beihilferecht schon eine Zeitlang nicht mehr angetan, und so ein, zwei Regierungswechsel kann - muss aber noch nicht - da einiges in Bewegung bringen, Daher keine Aussage dazu.

Krank machen muss dich das nicht. Ist nicht einmal die Qual der Wahl, denn die Fami steht ja nicht zur Debatte, allenfalls wie die Beihilfe diese ergänzt, und was man an PKV-Restkosten dazu nimmt. Darin und im NRW-Beihilferecht sollte sich aber eine/r auskennen, bevor Nägel mit Köpfen gemacht werden.

Ach so, die Fami nähmest du natürlich mit ins Grab. Sie steht aber flugs wieder auf in Form einer Versicherungspflicht als Halbwaisenrentner, zwar nicht beitragsfrei, sondern für knapp 17% der Rente, inklusive Pflegeversicherung. Bei z. B. 300 € Rente also ca. 50 € Beitrag.

Deine Frau würde als Beamtin trotz Witwenrente nicht versicherungspflichtig in der GKV werden - wetten, dass diese Frage gekommen wäre?

Nicht verkehrt, auch daran zu denken. Mors certa, hora incerta, auf Deutsch "Totsicher geht die Uhr falsch" oder in Abwandlung von Hemingway "Wann die Stunde schlägt".

"Berücksichtigungsfähig" bedeutet: Die Kinder haben selbst keinen Anspruch gegen den Beihilfeträger, sondern nur die "beihilfeberechtigte" Mutter kann den Anspruch für die Kinder realisieren. Auch wenn die Kinder über 18 sind.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon xtwolf » 17.02.2013, 23:07

Vielen Dank, Gerhard!
Das hört sich alles beruhigend an.
Sollte sich noch jemand im NRW Beihilferecht auskennen, wäre ich natürlich für weitere Hinweise dankbar. Auch wenn also die Familienversicherung anscheinend ohnehin besteht, wäre also die Frage, ob ich dies bei meiner GKV "reklamieren", also Versichertenkarten für die Kinder anfordern soll und ob es dann noch sinnvoll ist, die 20% PKV weiterzuführen.


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