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Ohne Versicherung / Wiedereinsteig

Verfasst: 20.02.2013, 17:28
von favo
Guten Abend!

Bin über google auf das Forum hier gestoßen, und hoffe dass mir hier geholfen werden kann, bzw. ich entsprechende Informationen bekomme...

Ich erkläre erst einmal kurz meine Situation:
25 Jahre alt (seit Dezember), wohne im haus meiner Mutter, war bis Dezember 2008 noch Schüler, habe seit 2009 null Einkommen (Werde aber in den nächsten Tagen zur Agentur für Arbeit gehen) und stehe vermutlich nun schon seit einiger Zeit ohne jeglichen Versicherungsschutz da.

Erst einmal bin ich mir nicht sicher ob mein Versicherungsschutz überhaupt abgelaufen ist, ich bekam nie eine Meldung oder ähnliches von meiner "alten" Krankenkasse (AOK), wo ich darauf aufmerksam gemacht wurde, oder eine Rücksendung der Karte oder ähnliches, ich erfuhr erst kürzlich dass ich scheinbar nicht mehr versichert bin, weil ein Bekannter einen Brief bekam, indem es hieß er sei aufgrund ähnlicher Umstände momentan nicht mehr bei seiner Kasse versichert.

Wie sieht es aus, ist die Kasse gezwungen mir so etwas mitzuteilen? Und wenn nein, womit habe ich zu rechnen, und kann man das irgendwie umgehen?

P.S. Ich besitze keinerlei Mittel, und sollte da eine hohe Forderung Seites der Versicherung kommen, um mich weiter zu versichern, dann wäre es nicht die einzige hohe Forderung... :cry:

Verfasst: 20.02.2013, 17:43
von CTG
Hallo favo,

ich greife gar nicht groß auf was sein könnte sondern gehe jetzt nur mal von den Fakten aus.

Du bist 25 Jahre, lebst im Haus deiner Mutter.
Wie warst du denn vorher versichert?
Sind deine Eltern bei einer gesetlichen Kasse oder privat versichert?
Wenn einer privat versichert ist, wie hoch ist das einkommen deiner eltern (getrennt)

Am wahrscheinlichsten ist es für mich, dass du bis zu deinem 23. Lj familienversichert warst. Wenn du dann nicht in einer schulischen Ausbildung oder Studium gesteckt hast hätte die Familienversicherung mit deinem 23. Geburtstag geendet. Darüber hättest du eigentlich ein Info Schreiben deiner Kasse bekommen sollen.

Um zu klären ob es so gewesen ist beantworte doch bitte meine Fragen oben.

Verfasst: 20.02.2013, 17:46
von favo
CTG hat geschrieben:Hallo favo,

ich greife gar nicht groß auf was sein könnte sondern gehe jetzt nur mal von den Fakten aus.

Du bist 25 Jahre, lebst im Haus deiner Mutter.
Wie warst du denn vorher versichert?
Sind deine Eltern bei einer gesetlichen Kasse oder privat versichert?
Wenn einer privat versichert ist, wie hoch ist das einkommen deiner eltern (getrennt)

Am wahrscheinlichsten ist es für mich, dass du bis zu deinem 23. Lj familienversichert warst. Wenn du dann nicht in einer schulischen Ausbildung oder Studium gesteckt hast hätte die Familienversicherung mit deinem 23. Geburtstag geendet. Darüber hättest du eigentlich ein Info Schreiben deiner Kasse bekommen sollen.

Um zu klären ob es so gewesen ist beantworte doch bitte meine Fragen oben.


Richtig, ich war nach meinem Schulende (abgesehen von 2 Monaten Bundeswehr) über meine Mutter versichert, diese ist in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zu meinem Vater kann ich nichts sagen, da ich mit diesem seit einigen Jahren keinerlei Kontakt mehr habe, dürfte aber auch gesetzlich versichert sein.

Ein Info-Schreiben bekam ich eben nicht, deshalb war ich auch etwas geschockt über die ganze Sache, und bin mir demnach auch nicht zu 100% sicher dass es so ist.

Verfasst: 20.02.2013, 17:55
von CTG
Ok, dann spinn ich das so einfach mal weiter.
Als erwerbsloser hat man Anspruch auf Familienversicherung bis zum 23. Lj, wenn alle anderen Kriterien für die Familienversicherung (FV) erfüllt sind.
Die beiden Monate Bund könnten auf deine FV eventuell noch angerechnet werden so dass diese um 2 Monate verlängert werden könnte.
Theoretisch würde das für mich heißen 2 Monate nach deinem 23. Geb. endete deine FV.

Wenn du danach nicht weiter versichert bist, können Nachzahlungen auf dich zukommen um es direkt zu sagen.
Am besten ist du erkundigst dich mal bei deiner Versicherung wie es derzeit um deinen Versicherungsschutz bestellt ist.
Die können dir erstmal sagen wie du versichert bist / warst und was weiter zu tun ist.

Wie oben geschrieben läuft es in Standardfällen dieser Art auf Nachzahlungen raus. Es gibt hier einige wie Rossi, die das Gesetz in diesem Bereich besser kennen als ich und wissen wie man da noch etwas dran drehen kann.

Aber als erstes soltlest du dich bei deiner Kasse erkundigen.

Verfasst: 20.02.2013, 18:02
von favo
CTG hat geschrieben:Ok, dann spinn ich das so einfach mal weiter.
Als erwerbsloser hat man Anspruch auf Familienversicherung bis zum 23. Lj, wenn alle anderen Kriterien für die Familienversicherung (FV) erfüllt sind.
Die beiden Monate Bund könnten auf deine FV eventuell noch angerechnet werden so dass diese um 2 Monate verlängert werden könnte.
Theoretisch würde das für mich heißen 2 Monate nach deinem 23. Geb. endete deine FV.

Wenn du danach nicht weiter versichert bist, können Nachzahlungen auf dich zukommen um es direkt zu sagen.
Am besten ist du erkundigst dich mal bei deiner Versicherung wie es derzeit um deinen Versicherungsschutz bestellt ist.
Die können dir erstmal sagen wie du versichert bist / warst und was weiter zu tun ist.

Wie oben geschrieben läuft es in Standardfällen dieser Art auf Nachzahlungen raus. Es gibt hier einige wie Rossi, die das Gesetz in diesem Bereich besser kennen als ich und wissen wie man da noch etwas dran drehen kann.

Aber als erstes soltlest du dich bei deiner Kasse erkundigen.


Okay, dann erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. .-.

Werde mich dann morgen mal genauer bei der Kasse erkundigen und versuchen herauszufinden was Sache ist, auch wenn ich ehrlich gesagt Bammel davor habe.

Verfasst: 20.02.2013, 19:27
von Rossi
Nun ja, hier passt dann wohl etwas nicht.

Die Kasse muss die Beendigung der Familienversicherung feststellen und Dir dies mitteilen. Die Beendigung der Familienversicherung (Erreichen der Altersgrenze) ist kein Selbstvollzug. Diese bedarf der Umsetzung durch die Kasse.

Wenn dies nicht geschehen ist (keine Mitteilung über Beendigung der Familienversicherung), dann kann die Nacherhebung der Beiträge für Dich eine persönliche und unbillige Härte darstellen. In dieser Konstellation kann die Kasse die Beiträge auch erlassen, wenn sie es denn will und macht.