Weitere AU bei bestehender AU im gekündigten AV
Verfasst: 21.02.2013, 11:30
Hallo Wissensgemeinde, leider etwas kompliziert:
A nimmt aus einer Arbeitslosigkeit (ALG2-Bezug) Beschäftigung auf und erkrankt in der 2. Arbeitswoche; AU wird für 2 Wochen und dann weitere AU-Verlängerung wahrscheinlich. Arbeitgeber kündigt, GKV muss Krankengeld bezahlen, da bei Beschäftigung unter 4 Wochen keine Lohnfortzahlung.
Nun zum Problem: A erleidet im privaten Bereich eine Verletzung, (während der AU) welche durch Facharzt behandel wird; Zeitraum der Behandlung mehrere Wochen.
A hat bereits AU (aus der 2. Arbeitswoche) und der 2. Arzt erklärt, da bereits AU, aber aus anderer Diagnose, kann er nicht weitere AU erklären sondern erst dann, wenn 1. AU (aus anderer Erkrankung) nicht mehr besteht.
Die GKV teilt tel. mit, dass Krankengeld (aufgrund der Beschäftigung unter 4 Wochen) (im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis) nur für die erste AU-Diagnose bezahlt wird und eine weitere Krankengeldzahlung für eine erneute, aber andere Diagnose dann nicht mehr bezahlt würde und verweist an das Job-Center.
Frage: ist es korrekt, dass die GKV KG nur für die 1.Erkrankung bezahlen muß und eine andere Erkrankung im gleichen AU-Zeitraum, welche aber die Dauer der 1.AU übersteigen wird, nicht bezahlt werden muss?
Hoffe, den Sachverhalt nicht zu kompliziert erklärt zu haben.
Danke für Tips, Hinweise und Links.
A nimmt aus einer Arbeitslosigkeit (ALG2-Bezug) Beschäftigung auf und erkrankt in der 2. Arbeitswoche; AU wird für 2 Wochen und dann weitere AU-Verlängerung wahrscheinlich. Arbeitgeber kündigt, GKV muss Krankengeld bezahlen, da bei Beschäftigung unter 4 Wochen keine Lohnfortzahlung.
Nun zum Problem: A erleidet im privaten Bereich eine Verletzung, (während der AU) welche durch Facharzt behandel wird; Zeitraum der Behandlung mehrere Wochen.
A hat bereits AU (aus der 2. Arbeitswoche) und der 2. Arzt erklärt, da bereits AU, aber aus anderer Diagnose, kann er nicht weitere AU erklären sondern erst dann, wenn 1. AU (aus anderer Erkrankung) nicht mehr besteht.
Die GKV teilt tel. mit, dass Krankengeld (aufgrund der Beschäftigung unter 4 Wochen) (im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis) nur für die erste AU-Diagnose bezahlt wird und eine weitere Krankengeldzahlung für eine erneute, aber andere Diagnose dann nicht mehr bezahlt würde und verweist an das Job-Center.
Frage: ist es korrekt, dass die GKV KG nur für die 1.Erkrankung bezahlen muß und eine andere Erkrankung im gleichen AU-Zeitraum, welche aber die Dauer der 1.AU übersteigen wird, nicht bezahlt werden muss?
Hoffe, den Sachverhalt nicht zu kompliziert erklärt zu haben.
Danke für Tips, Hinweise und Links.