Rückwirkende Erstattung zu viel bezahlter Beiträge
Verfasst: 24.02.2013, 21:40
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein hauptberuflich Selbständiger ohne eigene Mitarbeiter ist freiwillig in der GKV versichert. Er nimmt zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Es folgt der obligatorische Fragebogen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitsverhältnisses von der KK. Nachdem dieser ausgefüllt ist, wird er dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt. Der Arbeitgeber lässt sich jedoch mehrere Monate Zeit mit der Unterschrift, so dass der Fragebogen erst stark verspätet bei der KK eingeht. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitnehmer/Selbständige doppelte Beiträge, einmal als Arbeitnehmer, dann als Selbständiger.
Falls die KK nun urteilt, dass nur das Arbeitnehmerverhältnis versicherungspflichtig ist, weil dort beispielsweise mehr verdient wird und es auch die meiste Zeit in Anspruch nimmt, werden dann die zu viel gezahlten Beiträge rückwirkend von der KK erstattet?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!
folgender Sachverhalt:
Ein hauptberuflich Selbständiger ohne eigene Mitarbeiter ist freiwillig in der GKV versichert. Er nimmt zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Es folgt der obligatorische Fragebogen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitsverhältnisses von der KK. Nachdem dieser ausgefüllt ist, wird er dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt. Der Arbeitgeber lässt sich jedoch mehrere Monate Zeit mit der Unterschrift, so dass der Fragebogen erst stark verspätet bei der KK eingeht. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitnehmer/Selbständige doppelte Beiträge, einmal als Arbeitnehmer, dann als Selbständiger.
Falls die KK nun urteilt, dass nur das Arbeitnehmerverhältnis versicherungspflichtig ist, weil dort beispielsweise mehr verdient wird und es auch die meiste Zeit in Anspruch nimmt, werden dann die zu viel gezahlten Beiträge rückwirkend von der KK erstattet?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!