Hallo,
könnten Sie bitte eine Gesetzesgrundlage dafür nennen, dass wenn auf einem rosa Rezept "Gebühr frei" angekreuzt ist, dann die Apotheke die übliche Zuzahlung in die Krankenkasse ( 5 EUR ) nicht verlangen darf, oder so etwas in dem Sinne.
Danke schon mal
Zuzahlung trotz "Gebühr frei" auf Rezept möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
So direkt steht es nicht im Gesetz.
Die grundsätzliche Zuzahlungspflicht und die Befreiung bei Überschreiten der Belastungsgrenze ist geregelt in §§ 31(3), 61, 62 SGB V.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 ... G001801308
Trotz Überschreiten der Belastungsgrenze und erteilter Befreiung kann es zu Zuzahlungen kommen:
-Bestimmte Medikamente werden trotz Verschreibungspflicht von den Kassen nicht bezahlt (§ 34 SGB V, u.a."Lifestyle-Medikamente")
-Eine Zuzahlung fällt trotz Befreiung auch dann an, wenn der Preis des Medikamentes den Festbetrag (also den Betrag, den die Kasse für das Medikament bzw. für den Wirkstoff maximal bezahlt) überschreitet, siehe § 31(2) SGB V.
Eine Zusammenfassung findet sich z.B. hier:
http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... hlung.html
Die grundsätzliche Zuzahlungspflicht und die Befreiung bei Überschreiten der Belastungsgrenze ist geregelt in §§ 31(3), 61, 62 SGB V.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 ... G001801308
Trotz Überschreiten der Belastungsgrenze und erteilter Befreiung kann es zu Zuzahlungen kommen:
-Bestimmte Medikamente werden trotz Verschreibungspflicht von den Kassen nicht bezahlt (§ 34 SGB V, u.a."Lifestyle-Medikamente")
-Eine Zuzahlung fällt trotz Befreiung auch dann an, wenn der Preis des Medikamentes den Festbetrag (also den Betrag, den die Kasse für das Medikament bzw. für den Wirkstoff maximal bezahlt) überschreitet, siehe § 31(2) SGB V.
Eine Zusammenfassung findet sich z.B. hier:
http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... hlung.html
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